Hallo!
Ich habe ein paar Fragen und es wäre schön, wenn mann sie mir beantworten könnte. Vielen Dank für eure Bemühungen.
1. Was passiert eigentlich, wenn der Unterhaltpflichtige wegen zu wenig Einkommen (Eigenbedarf wird sogar unterschritten) keinen Unterhalt zahlt/ zahlen kann? Kann dann auch ein "Titel" erwirkt werden? Wie geht das Gericht in so einem Fall vor?
2. Sollte der Unterhaltspflichtige per Gericht dazu aufgefordert werden sich um eine andere Arbeitsstelle bzw. mehr Gehalt zu bemühen, um den Unterhalt zahlen zu können, dem aber nicht nachkommt - kann dann von dem aktuellen Gehalt der Gerichtsvollzieher den Mindestunterhalt pfänden?
3. Wie überprüft das Gericht, ob sich der Unterhaltspflichtige Mühe gegeben hat?!
4. Kann der Unterhalt in dieser Zeit, vom Jugendamt vorgestreckt werden? Spielen die finanziellen Verhältnisse desjenigen, bei dem sich das Kind aufhält, ein Rolle? Gibt es den Unterhaltvorschuss in jedem Fall, da es ja quasi nur ein "Darlehen" gegenüber den Unterhaltpflichtigen ist, bis er wieder zahlen kann?
5. Wer beantragt diesen Unterhaltsvorschuss?
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss....
21. November 2006
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Frage vom 21. November 2006 | 10:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss....
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#1
Antwort vom 21. November 2006 | 21:35
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
hallo.frage1:unterhaltspflichtiger unterliegt gesteigerter erwerbsobliegenheit.muss alles erdenkliche tuen um diesen zu zahlen.jobwecksel,400job,usw.frage 2:up wird ein fiktives einkommen unterstellt und somit gepfändet.frage 3:up ist verpfichtet 20-30 jobbewerbungen pro monat detailiert vorzuweisen.frage 4:für kinder bis zum 12ten lebensjahr max 72 monate unterhaltvorschuss.uv beim jugendamt beantragen.vieleicht beistandschaft beantragen.JA setzt dann UP unter zwang.mfg
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