Unterhalt, Selbstbehalt und Aufwendungen

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Manni0991
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt, Selbstbehalt und Aufwendungen

Hallo,

ich ziehe bald in eine eigene Wohnung, da wir uns schieden lassen. Wie ist das dann mit dem Unterhalt? Klar weiss ich das es die Düsseldorfer Tabelle gibt und das ich einen Selbstbehalt von 1080 habe. Aber wie ist es wenn ich ca. 1900-2000 Netto verdiene und für 3 Kinder Unterhalt zahlen muss? Zwei Kids sind unter 5 Jahre und eins ist 7 Jahre alt. Für das 7 Jahre alte Kind zahle ich fix 100 Eur im Monat mit andren Kosten die noch so anfallen. Aber wie ist das dann mit den anderen beiden? Die 100 Eur für Das Ältere Kind werden in der Berechnung berücksichtigt? Mein älteres Kind hat eine andere Mutti. Was gibt es noch für anrechenbare Aufwendungen? Ich habe jedem Tag eine einfach Fahrt von 53 Km zur Arbeit und zahle mein Auto noch monatlich mit 85 Eur ab. Von danke für Antworten.

-- Editiert von Manni0991 am 09.06.2018 23:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Warum niemand auf diesen Beitrag antwortet, verstehe ich nicht. Da will ich mich mal erbarmen.

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 zahlst du für die Kinder Mindestunterhalt 348 + 348 + 399 = 1.095 Euro ... abzüglich hälftigem Kindergeld 588 / 2 = 294 Euro ... verbleiben 801 Euro pro Monat, die von dir als Unterhalt (wenigstens) zu zahlen sind. Das ist jetzt zwar keine genaue Unterhaltsberechnung ... aber in dieser Höhe dürfte sich deine Zahlungsverpflichtung bewegen.

Bei einem Netto Verdienst von 1.900 - 2000 Euro liegst du dann schon sehr nahe am Selbstbehalt. Da solltest du dich darauf einstellen, dass dir nicht viel mehr als der Selbstbehalt zum Leben verbleibt.

Tja, ich überbringe ja nur sehr ungern schlechte Nachrichten. Im Mittelalter wurde solchen Leuten der Kopf abgeschlagen, hehehe ... aber so ist das halt, wenn man drei Kinder hat. Na ja ... nur die Ex'en gehen leer aus ... weil sie in der Unterhaltsrangfolge hinten dran stehen. Und damit sind eigentlich alle Beteiligten nicht gerade auf Rosen gebettet ....

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Zunächst einmals ist der Jahresverdienst zu ermitteln. Also alle Einnahmen der letzten 12 Monate nehmen (inkl. Steuerrückzahlung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, was weiss ich). Der so ermittelte Netto-Betrag ist durch 12 zu dividieren. Dann ist er zu bereinigen, was da möglich ist, sollte sich aus den Anmerkungen Deines OLGs ergeben. So, der Rest ist zu verteilen, wie das geschieht, ergibt sich aus der Kombi "Düssedorfer Tabelle" und Anmerkungen Deines OLGs. Achtung: die Tabellen gehen alle von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Gegebenenfalls kommt die Runterstufung um eine Gehaltsstufe in Betracht. Oder aber, wenn es beim Mangelfall bleibt, ist zu quoteln. Wie das geschieht, kann man auch der DT entnehmen. Wenn Du alleine lebst, liegt Dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern derzeit bei 1085 €, wenn in einer neuen Partnerschaft bei 850 € (so ca, bin jetzt zu faul, um das nachzuschauen).

wirdwerden

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