Umzug mit meiner tochter

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go432182-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug mit meiner tochter

He ihr lieben vieleicht könnt ihr mir helfen, ich lebe nun seit 1 Jahr räumlich getrennt vom Kindsvater. Ich habe das alleinige sorgerecht! Nun bin ich am überlegen ob ich wieder in meine Heimat ziehe zu meiner Familie ( knapp 500km) weil ich hier halt eigentlich null unterstützung habe weder Kindsvater noch seine Familie... er nimmt sie schon ab und zu mal für eine Nacht das wars aber auch schon...
Wie verhält sich das wenn ich mich zum Umzug entscheide kann er mir da irgendwie nen Strick drehen bzw das verhindern? Ich würde mich sowieso noch mal mitm Jugendamt drüber unterhalten weil ich nix falsch machen will aber vielleicht könnt ihr mir ja sagen?! Danke schon mal

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe das alleinige sorgerecht!

Dann kannst Du umziehen wohin Du willst. Das musst Du auch nicht mit dem JA besprechen!
Aber: Um regelmäßigen Umgang zwischen KV und Kind zu gewährleisten, solltest Du dem KV Angebote machen, wie Du ihm da entgegenkommen kannst. Sei es halbe Strecke, finanzielle Unterstützung und/oder die Möglichkeit geben, dass Euer Kind auch mal länger zum KV kann, sofern vom KV gewünscht.
gaestin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das alleinige sorgerecht!

Dann kannst Du umziehen wohin Du willst. Das musst Du auch nicht mit dem JA besprechen!

Das ist nur die halbe Wahrheit.
Bekanntermaßen ist der Sorgerechtsstatus nicht in Stein gemeißtelt und kann gerichtlich überprüft werden. Mit Pech hat am Ende der Vater das alleinige Sorgerecht, holt das Kind zu sich, Mutti darf trotz Arbeitslosigkeit jeden Monat den Mindestunterhalt zahlen und lebt 500km weit weg vom Kind, was für Sie bei jedem Treffe 2000km Fahrstrecke bedeutet. Der gut beratene Vater wird auch genau diese gerichtliche Prüfung mit seinem Rechtsanwalt anregen. Wenn das Gericht dann zu hören bekommt, dass der Umzug vorher nicht abgesprochen war, er über 500km weit erfolgen soll, kein Umgangskonzept besteht und so weiter, lässt das erahnen, wie die gerichtliche Entscheidung mit gutem Recht ausfallen könnte.

Augrund der Tatsache, dass Sie ein Kind geboren haben, unterstelle ich mal, dass Sie volljährig sind. Das erhoffe ich auch ein Mindestmaß an Vernunft und die zugehörige Einsicht, dass das Kind zwei Elternteile hat und zum Glück nicht nur Sie. Das bedeutet dann auch, dass Sie nicht einfach alles alleine entscheiden und den Vater durch einen Umzug praktisch aus dem Leben der Tochter verdrängen können. Man sollte meinen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Offenbar nicht in allen Bevölkerungskreisen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go432182-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für sie antworten... ich würde mich gerne mal zur letzten Antwort vorallem aber zu den letzten Sätzen äußern. ..
Ja wir sind volljährig (28 fals von belang ) ich bin berufstätige in 35 Stunden Woche und sicherlich auch nicht völlig geistig drunter...
Die Trennung fand vor im august 2014 statt und ich wollte eben weil ich meiner tochter nicht den Vater nehmen wollte nicht in meine Heimat zurück!!!! Da sich nun in der genanntem Zeit der Vater leider aber nicht wie vereinbart kümmert bzw ihm eigentlich jeglicher Umgang mit der püppi zu viel ist und meine kleine mittlerweile ihrem Vater ins gesucht sagt ich komm nur zu dir wenns zur Oma geht... überleg ich eben jetzt... natürlich will ich ihn ihr nicht nehmen aber wenn sowieso kein Interesse besteht warum soll ich dann nicht versuchen ein besseres Leben für meine kleine und mich zu ermöglichen ?!
Zumal wollte ich nur ne Info über die Möglichkeiten... ich wollte mich hier eher ni über mein geistiges wissen, mein alter oder meine Erfahrungen in meinem bisherigem leben äußern, d3n ich d3nke nicht das,dass von belang ist...



-- Editiert von go432182-12 am 11.01.2016 22:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Solange Sie das alleinige Sorgerecht haben, können Sie umziehen, wohin Sie wollen, ohne überhaupt jemanden fragen zu müssen, z. B. den Kindsvater oder das Jugendamt.

Worauf Rechtschreibung hinaus wollte: Der Vater könnte spontan auf die Idee kommen, Ihnen das alleinige Sorgerecht streitig zu machen. Ob er das überhaupt will, und wie da seine Aussichten wären, kann man aus der Ferne kaum einschätzen. Wenn Sie schon jetzt einen Plan haben, wie das mit dem Umgang nach einem Umzug funktionieren soll, dann könnte man dem Vater schon vorbeugend den Wind aus den Segeln nehmen.

Falls der Vater derzeit Unterhalt für das Kind zahlt, sollten Sie sich evtl. darauf einstellen, dass sich dieser reduziert. Die erhöhten Reisekosten, die der Vater haben wird, um sein Kind zu besuchen, wirken unterhaltsmindernd.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen