Trotz Umgangsrechtstitulierung wurde meine Tochter erneut schlicht und ergreifend nicht herausgegeben.
Eine Vollstreckung über einen Gerichtsvollzieher wurde durch den Gerichtsvollzieher abgelehnt: "zum Wohle des Kindes".
Die KM hat lediglich das Aufenthaltsbest.recht, beide das Sorgerecht.
Wer hat Tips damit ich endlich meine Tochter sehen kann??????
Umgangsvereitelung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bitte seien Sie sich bewußt, daß aus Perspektive des Gerichts ausschließlich das Kindeswohl Vorrang hat. Von daher ist die Herausgabe an Zwangsvollstreckungsorgane sicher nicht der richtige Weg.
Aus welchem Grund verweigert die Kindsmutter die Herausgabe? In jedem Fall sind Sie gut beraten sich vertrauensvoll an das Jugendamt zwecks Vermittlung zu wenden. Selbige Behörde ist es auch, die in etwaigen Gerichtsverfahren dem Gericht berichten muß.
Wenn kein zeitlicher Aufschub hinnehmbar ist, bleibt Ihnen lediglich eine einstweilige Verfügungs-/Anordnungsverfahren. Aufgrund der Besonderheiten (Glaubhaftmachung durch eidesstattlicher Versicherung, etc.) sollte dies sinnvoller Weise durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Kurzfristig wurde nach Anhörung des Familiengericht eine Zwangsgeldandrohung
ausgesprochen.
Nur, wie soll die KM zahlen wenn sie von soz. hilfe lebt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Von den prozessualen Mitteln her, sollte es im Falle der Uneinbringlichkeit möglich sein, das verhängte Zwangsgeld ersatzweise in Zwangshaft umwandeln zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Kann es denn wahr sein,daß mir die Mutter unserer Tochter nach Umzug,Entfernung ca 700 km,nicht einmal die Tel.Nr. mitteilt?
Und jetzt?
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