Umgangsrecht im Ausland

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
BArndt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht im Ausland

Hallo,
ich habe das alleinige Sorgerecht für meine zwei minderjährige Kinder. Der Umgang wurde einvernehmlich beim Jugendamt geregelt, mein Ex-Mann hält sich allerdings relativ unregelmässig daran (5 Besuche pro Jahr) und führt einen sagen wir mal ungeregelten Lebenswandel. Ich und mein neuer Mann dachten inzwischen daran mit den Kindern auszuwandern.
Arbeit, Wohnung, Schule wäre im Ausland möglich (EU Ausland).
Da mein Ex-Mann sehr sprunghaft ist würde mich vorab die rechtliche Situation interessieren.
1. Mit dem alleinigen Sorgerecht benötige ich keine Zustimmung meines Ex-Mannes ?
2. Wie sieht es mit dem Umgang aus ? Welche Möglichkeiten hat mein Ex Mann den im Inland geregelten Umgang im Ausland einzufordern ?
3. Was könnte passieren wenn ich meinerseits die Umgangseinigung vor dem Jugendamt aufgrund des Umzuges nicht mehr einhalte ?

Versteht mich nicht falsch mir geht es nicht darum, dass der Vater meiner Kinder keinen Umgang mehr bekommt nur würde die Umgangsregelung des Jugendamtes nicht mehr funktionieren und eine neue Einigung sehe ich als sehr schwierig an.

-- Editiert von BArndt am 09.06.2018 13:36

-- Editiert von BArndt am 09.06.2018 13:37

-- Editiert von BArndt am 09.06.2018 13:38

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von BArndt):
Versteht mich nicht falsch mir geht es nicht darum, dass der Vater meiner Kinder keinen Umgang mehr bekommt


Aber das wäre dann ja wohl die logische Konsequenz, wenn du die beiden Kinder ins Ausland verbringst.

Und deshalb könnte sich der Kindesvater dagegen schon zur Wehr setzen. Vor allem, wenn das "Ausland" sehr weit von Deutschland entfernt liegen sollte. Wenn er dazu Willens und in der Lage wäre, die Kinder selbst zu betreuuen, dann könnte er etwa das alleinige ABR beantragen. Wenn das durchgeht, dann kannst du zwar mit deinem Ehemann auswandern aber die KInder bleiben bei ihm.

Im Fall der Auswanderung könnte der Kindervater die erhöhten Kosten für den Umgang geltend machen. Für die wärst du dann nämlich vermutlich haftbar.

Wenn man Kinder in die Welt setzt, dann geht man eben Verpflichtungen für mindestens zwei Jahrzehnte ein ... Die Kinder haben nämlich ein Anrecht auf Umgang mit ihrem leiblichen Vater !

-- Editiert von Marcus2009 am 09.06.2018 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BArndt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, ich verstehe, dass du verärgert bist, darum geht es hier aber nicht.
Dass der Vater die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen zu lassen halte ich aufgrund der Gesamtumstände für höchst unwahrscheinlich.
Er müsste mich dann im Ausland verklagen oder ?
Bitte verstehe dass ich dabei nicht ins private Detail gehen will, mir geht es nicht um ein Anprangern o.ä. des Vaters. Der Vater hatte wie gesagt schon vorher die Möglichkeit des Umganges und hat sie kaum genutzt ich habe ihn sogar darin unterstützt indem ich die Kinder zu ihm gefahren habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Also, ich kenne Fälle, da klappt der Umgang reibungslos zwischen USA und Deutschland, und solche, da klappt er nicht, obwohl die Eltern nur einige Häuser auseinander leben. Entfernung ist nicht das einzige Kriterium.

Das FamFG lässt durchaus mehere Gerichtsstände zu, man müsste da dann genauer schauen. Nur, eines ganz klar: da Du die Entfernung setzt, musst Du auch dafür sorgen, dass die Kids ihren Vater regelmäßig in Deutschland sehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von BArndt):
Danke für deine Antwort, ich verstehe, dass du verärgert bist,


Warum sollte ich denn verärgert sein? Das sind doch nicht meine Kinder. :)

Zitat (von wirdwerden):
Also, ich kenne Fälle, da klappt der Umgang reibungslos zwischen USA und Deutschland


Jau, diese Fälle gibt es wohl wie Sand am Meer. :)

Ich kenne allerdings eher Fälle, wo der Umgang endet, nachdem die Kindesmutter mit den Kindern innerhalb Deutschlands 400 km weit weggezogen ist.

Das ist ja nicht zuletzt auch eine Kostenfrage. Nur wenn ihr im Geld schwimmen solltet, dann ist das natürlich kein Thema.

Aber mal von den Kosten abgesehen: wer hat schon Lust jedes zweite Wochenende 2 x 400 km weit zu reisen. Das geht dem Kindesvater meist schnell auf den Senkel .. und die Kinder haben auch keine Lust ständig zu reisen.

Begründet wird das Anliegen dann damit, dass der Kindesvater sich ja ohnehin nicht so richtig um die Kinder kümmert und obendrein einen sehr ungeregelten Lebenswandel führt.

Ehe ich da frenetischen Beifall zum geplanten Auswanderung spende, würde ich erst mal die andere Seite hören wollen ... :) Aber wie schon gesagt ... es sind ja nicht meine Kinder ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ich sehe es etwas anders. Die 2-wöchige Lösung ist doch eh nur für kleine Kinder geeignet, es sei denn, die Elternteile leben eh nahe beieinander. Da kommen dann die Kindergeburtstage der besten Freunde dazwischen, Vereinsmitgliedschaften, das intensive Üben für die Schule, was weiss ich. Schon als meine so etwa 12 waren, hab ich am Sonntag in der Frühe mal kurz Bestandsaufnahme gemacht, ob sie denn am Abend davor (möglicherweise mit Kumpel) bei mir eingetrudelt waren, oder dann doch woanders geblieben waren. Aber mit ca. 14 Wochen Ferien im Jahr lassen sich doch ganz andere Lösungen finden. Etwa länger und seltener. Strapaziert den Geldbeutel nicht so, und entspricht auch den Kindern. Das kann man dann auch gut planen, da geht doch eine ganze Menge. Und die Eltern profitieren auch davon. Ich kenne Väter, die konsequent (Arbeitgeber zieht mit) Überstunden aufbauen, die sie dann während die Kids bei ihnen sind, wieder abbauen, so dass sie wirklich Zeit für die Kids haben. In dieser Zeit baut dann die Mutter Überstunden auf u.s.w. Es gibt so viele gescheite Lösungen, aber das sind eben individuelle.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BArndt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen, ich verstehe euch besser als ihr denkt.
Details möchte ich aber nicht öffentlich posten bei Interesse pm.
Bezüglich Kosten hätte ich kein Problem, Kindesunterhalt erhalte ich keinen vom Vater, so dass ich dies ggfs verrechnen würde.
Was würde/könnte denn das Jugendamt unternehmen bei einem Wegzug und einem nicht einhalten einer beim Jugendamt getroffenen Umgangsvereinbarung ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Gar nichts. Wir haben keinen Verwaltungsakt, allerdings ist es sinnvoll, wegen der Dokumentation alles vorher zu regeln, bzw. sich zu bemühen, das zu tun.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen