Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Folgende hypothetische Frage beschäftigt mich gerade:

Paar (unverheiratet) trennt sich und erwirkt eine gerichtliche Umgangsregelung. Vater soll/darf zweiwöchentlich zum Wochenende Kind aus der Kita abholen.

Den Kitavertrag hat die Mutter alleine unterschrieben und als alleinigen Abholberechtigten den Kindsvater angegeben. Könnte der Vater weitere abholberechtigte Personen eintragen lassen für den Fall, dass er selbst mal verhindert ist ggf. auch gegen den Willen der Mutter?

Hätte der Vater auch das Recht sein Kind außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten abzuholen? Müsste die Kita die Herausgabe des Kindes dann verweigern oder wäre die Kita theoretisch sogar zur Herausgabe verpflichtet?

Ich danke für erhellende Auskünfte!

-- Editier von BenQ01 am 07.09.2017 23:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BenQ01,

Der KIGA wäre wohl mit all diesen Wünschen überfordert.

Das würde doch praktisch dazu führen, jeder darf das Kind abholen.

Wenn der Vater keine Zeit hat. soll er dass der Mutter mitteilen. sie kann das Kind dann abholen.

vG
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich kenne es so, dass die Liste der Abholberechtigten sehr beschränkt wird, aus gutem Grund. Also, es dürfen nur eine Person oder aber zwei eingetragen werden, auf der Kita-Liste. Das ist sinnvoll, oder soll bei jedem Betreten der Kita eine Ausweispflicht bestehen, jemand abgordnet werden, vielleicht mit kleiner Grenzschranke, der kontrolliert? Das geht doch gar nicht.

Hier sind zwei Problemkreise zu unterscheiden.
1. Kita/Mutter. Die Mutter ist alleinige Vertragspartnerin. Folglich hat sie im Verhältnis zur Kita zu entscheiden, wer das Kind abholt.

2. Im Verhältnis Mutter/Vater gilt die gerichtliche Entscheidung. Daran haben sich beide zu halten. Mal außerhalb abholen, das muss mit der Mutter abgestimmt werden. Ob die Kita darüber zu informieren ist, das kann ich hier im Augenblick nicht abschätzen. Und in der Kita sitzen keine Volljuristen, die tagtäglich eine aktuelle unerwartete Situation überprüfen und umsetzen können.

wirdwerden

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