Umgangsrecht bei 800 km Entfernung

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Emmy92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht bei 800 km Entfernung

Moin moin,



Ich bin eine alleinerziehende ​Mama mit einem fast 2-jährigen Sohn. Vor über einem Jahr haben mein Mann und ich uns getrennt und er ist zu seiner neuen Freundin in den Süden Deutschlands gezogen. Bisher kommt der KV leider sehr unregelmäßig, um seinen Sohn zu sehen (alle 1 oder 2 Monate) und besucht dann gleichzeitig seine Familie. Der KV übernachtet bei Besuchen bei seinem Vater. Das Interesse nach seinem Kind ist gegen null, wenn er wieder im Bayern ist.

Leider mischst sich seine Freundin sehr ein, wenn es um das Umgangsrecht und neuerdings die Erziehung geht. Sie hält sich für eine neutrale Beobachterin, die deshalb beide Seiten gut beurteilen kann. (Ich muss dazu sagen, dass sie der Grund der Trennung war.)

Ich möchte gerne, dass der KV regelmäßig für seinen Sohn da ist. Ich habe ihm nun auch vorgeschlagen, dass er wöchentlich ihn anruft, damit er seine Stimme hört. Dies klappt mehr schlecht als recht.

Wir hatten schon einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, wo die neue Lebenspartnerin dabei war. Sie warf mir viele Dinge vor und er schwieg. Die Mitarbeiterin erklärte den beiden, was Verlustangst bei Kindern bedeutet und wie wichtig die Regelmäßigkeit ist. Dennoch versuchte die Mitarbeiterin mich dahin zu drängen, mich mit beiden über das Umgangsrecht etc jedes Mal zu unterhalten. Was ich nicht einsehe, da der KV und ich das gemeinsame Sorgerecht haben. Nach diesem Gespräch hatte ich noch ein alleiniges mit dem KV. Es verlief auch ganz gut und wir fanden für die Woche eine Einigung. Er stieg ins Auto zu seiner Lebenspartnerin und kam dann zu mir, um die Sachen des Kindes abzuholen. Er war wie verändert. Nur Vorwürfe und Drohungen: der kleine hat keine Verlustangst, sondern ich; ich gönne ihm die Zeit mit seinem Sohn nicht, wenn ich nicht zustimme, nimmt er ihn einfach für ein paat Wochen, da wir beide das ABR haben etc. Der Kleine hat nach der Trennung eine starke Verlustangst aufgebaut (er war etwa 8 Monate alt), sodass der Mittagsschlaf in der Kita in den ersten 4 Monaten gar nicht klappte und er in der Nacht kontrolliert, ob ich da bin. Ich musste schon fast die Kita wechseln, weil die Erzieher nicht weiter wussten. Dank einer Heilpraktikerin hat es doch noch geklappt.

Nun fordert der KV, dass wir uns in Leipzig zur Übergabe treffen und will ihn dann mit nach unten immer wieder nehmen. Kann man diese weite Strecke einem fast 2-jährigen zumuten? An sich wäre es auch ein doppelter Aufwand. Hier oben brauch der KV kein Hotel zahlen, dadurch dass er dann bei seinem Vater wohnt (Max. 10 Minuten Fahrstrecke zu mir). Können sie wirklich fordern, dass der Kleine immer wieder nach unten kommt? Über 800 km pro Fahrt erscheinen mir sehr viel.
Und wie könnte ich Regelungen mit dem KV ohne seine Lebenspartnerin finden? Das Jugendamt hat sie leider nun bestärkt, dass sie mitbestimmen kann.

-- Editiert von Emmy92 am 19.09.2018 06:54

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist denn nach dem Gespräch mit dem Jugendamt irgendwas schriftlich niedergelegt worden?

Unhabhängig davon, ich taste mich mal vor. Ich würde grundsätzlich mit der neuen Flamme nicht diskutieren. Ich hätte sie schon beim Gespräch mit der JA nicht dazugelassen. Ganz sicherlich kümmert sie sich um den Kleinen mit, wenn er beim Papa ist. Das geht ja gar nicht anders und ist auch völlig in Ordnung. Allerdings hat sie sich aus dem Rest raus zu halten. Sie ist nicht Dein Ansprechpartner, basta.

So, jetzt zur Frage des eigentlichen Umgangs. Grundsätzlich soll das Kind ja am Alltagsleben des Umgangselternteils teilnehmen, die Umgangszeit also beim ihm verbringen. Nur bei ganz kleinen Kindern ist das anders. Eigentlich ist das Kind schon in dem Alter. Hier ist einfach die Kernfrage, ob das Kind schon so weit ist, dass es ein paar Tage beim Papa verbringen kann, auch unter Berücksichtigung eben des Transports. Das können wir hier nicht beurteilen. Die Faustregel angesichts der Entfernung wäre dann: seltener und dafür länger.

Allerdings ist eines ganz klar. Du musst das Kind im Augenblick nirgendwo hinbringen. In etlichen Jahren, wenn das Kind (betreut) die Strecke z.B. per Bahn zurücklegt, hast Du die Verpflichtung, das Kind zur Bahn zu bringen, aer mehr auch dann nicht.

Wahrscheinlich muss man jetzt einfach mal ausprobieren, ob das Kind die lange Fahrt verkraftet. Bei meinen beiden wär das kein Problem gewiesen, die verfielen im Auto ganz schnell in einen komaähnlichen Tiefschlaf und wachten erst auf, wenn wir da waren, man kann so Fahrtzeiten ja auch in die Nacht verlegen.

Das wären so meine Gedanken zum Einstieg in die Problematik.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nun fordert der KV, dass wir uns in Leipzig zur Übergabe treffen und will ihn dann mit nach unten immer wieder nehmen. Kann man diese weite Strecke einem fast 2-jährigen zumuten?

Grundsätzlich ist es schon so, dass der Umgang im Umfeld des Umgangselternteils (hier: Vater) stattfindet, schließlich soll das Kind auch am Leben des Vaters teilhaben. Dass der Umgang ausschließlich im Umfeld des Betreuungselternteils (hier: Mutter) stattfindet, ist nur bei Babys so - da ist das Kind ja wohl schon raus. Grundsätzlich werden Sie sich also daran gewöhnen müssen, dass der Vater das Kind zu sich "nach Hause" mitnimmt. Wie der Vater die Entfernung überbrückt - das ist ein Problem, das der Vater lösen muss. Sie müssen keinesfalls dem Vater entgegen fahren, damit man sich "auf der Mitte" trifft.

Zitat:
Und wie könnte ich Regelungen mit dem KV ohne seine Lebenspartnerin finden? Das Jugendamt hat sie leider nun bestärkt, dass sie mitbestimmen kann.

Ignorieren Sie die neue Lebenspartnerin. Ihr Ansprechpartner ist nur der Vater.
Sie werden alledings nicht verhindern können, dass die neue Lebenspartnerin Zeit mit dem Kind verbringt. Während der Umgangszeit des Vaters entscheidet der Vater wie die Zeit genutzt wird. Wenn er die Zeit mit Kind und Lebenspartnerin gemeinsam verbringen will, können Sie das nicht verhindern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Emmy92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist denn nach dem Gespräch mit dem Jugendamt irgendwas schriftlich niedergelegt worden?


Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Wir haben nichts schriftlich vereinbart.

Zitat (von wirdwerden):
Ganz sicherlich kümmert sie sich um den Kleinen mit, wenn er beim Papa ist.


Das ist auch vollkommen verständlich. Sie gehört eben zum KV. Dennoch sollte sie sich außerhalb der Zeit mit Papa raushalten. Und nun fühlt sie sich vom JA bestärkt. Sie droht auch immer wieder mit einem Anwalt im Bezug auf das Umgangsrecht des KV. Beim nächstmöglichen Termin beim JA werde ich auch darum beten, dass sie rausgeht. Wenn es überhaupt zum Termin kommt.

Zitat (von wirdwerden):
unter Berücksichtigung eben des Transports


Es gab schon längere Fahrten, in denen er auch mal 2-3 Stunden durchschrie. Ich versuchte ihn zu beruhigen, indem ich Pausen gemacht habe. In den Pausen hat er sich wieder beruhigt und als es weiterging, schrie er weiter. Keine Ahnung warum.

Zitat (von wirdwerden):
Du musst das Kind im Augenblick nirgendwo hinbringen.


Das ist schon mal gut.

Zitat (von wirdwerden):
Bei meinen beiden wär das kein Problem gewiesen, die verfielen im Auto ganz schnell in einen komaähnlichen Tiefschlaf und wachten erst auf, wenn wir da waren, man kann so Fahrtzeiten ja auch in die Nacht verlegen.


Er ist häufig noch wach im Auto.

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#4
 Von 
Emmy92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Grundsätzlich werden Sie sich also daran gewöhnen müssen, dass der Vater das Kind zu sich "nach Hause" mitnimmt. Wie der Vater die Entfernung überbrückt - das ist ein Problem, das der Vater lösen muss.


Danke erstmal für die Antwort.
Es ist gut zu wissen, dass er die Fahrt regeln müsste. Dennoch habe ich eben Bedenken, da er die Regelmäßigkeit zum Beispiel nicht als wichtig erachtet.

Zitat (von drkabo):
Ignorieren Sie die neue Lebenspartnerin. Ihr Ansprechpartner ist nur der Vater.
Sie werden alledings nicht verhindern können, dass die neue Lebenspartnerin Zeit mit dem Kind verbringt.


Ich versuche sie bereits zu ignorieren, aber anscheinend muss ich es massiver ausüben. Sie ist seine neue Lebenspartnerin, also wird sie natürlich auch die Zeit mit dem Kleinen verbringen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Emmy92):
Bisher kommt der KV leider sehr unregelmäßig, um seinen Sohn zu sehen (alle 1 oder 2 Monate) und besucht dann ,seine Familie.
Moin, an welchen Besuchsabstand hast du denn gedacht?
Das Trennungsjahr ist vorbei, ist die Scheidung schon auf dem Weg?
Zitat (von Emmy92):
Das Interesse nach seinem Kind ist gegen null, wenn er wieder im Bayern ist.
Zitat (von Emmy92):
Ich möchte gerne, dass der KV regelmäßig für seinen Sohn da ist.
Beides wirst du auch nicht (zum Wohle des Kindes) erzwingen können.
Zitat (von Emmy92):
Wir hatten schon einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt,
Wann fand der denn statt? Ich kann mir vorstellen, dass dein Mann sein neues Leben mit seiner neuen Partnerin am anderen Ende der Republik auch erst einmal organisieren muss. Da ist ein Jahr eine ziemlich kurze Zeit. Dann noch alle 1 oder 2 Monate die Strecke hin und zurück------ verlangst du nicht ein bißchen viel?
Zitat (von Emmy92):
Dank einer Heilpraktikerin hat es doch noch geklappt.
Was hat geklappt?
Zitat (von Emmy92):
Und wie könnte ich Regelungen mit dem KV ohne seine Lebenspartnerin finden?
Du wohl nicht. Wenn seine Partnerin damit einverstanden wäre, dass er die Zeit nur mit seinem Kind verbringt, wäre das evtl. eine Möglichkeit.
Man stelle sich diese logistische Herausforderung zunächst mal nur für 2 Treffen vor. Und dann in Regelmäßigkeit.
Ob du deinem Kind eine solche Fahrt nach Leipzig, dann nach Süd-D und wenige Tage später die gleiche Strecke zurück zumuten möchtest und kannst? Es klingt hier eher nicht so. Du selbst hättest auch gewaltigen Zeit-und Kostenaufwand und wärest über Tage ohne dein Kind.
Nimm es mir nicht übel, aber dein Mann hat wohl mit seinem Vorwurf der Verlustangst nicht ganz unrecht.
Auch wirst du nicht verhindern können, dass die Partnerin deinen Mann beeinflusst. Dagegen kann nur er etwas tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Emmy92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
an welchen Besuchsabstand hast du denn gedacht?
Das Trennungsjahr ist vorbei, ist die Scheidung schon auf dem Weg?


Einmal im Monat wäre schon schön. Und die Scheidung ist schon beantragt und in vollem Gange.

Zitat (von Anami):
Wann fand der denn statt?


Dieser fand im Juli statt.

Zitat (von Anami):
Ich kann mir vorstellen, dass dein Mann sein neues Leben mit seiner neuen Partnerin am anderen Ende der Republik auch erst einmal organisieren muss. Da ist ein Jahr eine ziemlich kurze Zeit. Dann noch alle 1 oder 2 Monate die Strecke hin und zurück------ verlangst du nicht ein bißchen viel?


Er ist drei Monate nach der Trennung zu ihr in die Wohnung gezogen. Job hat er auch zum Umzug gefunden. Also musste er nichts mehr organisieren spätestens ab Anfang diesen Jahres. Es war seine Wahl nach unten zu ziehen.

Zitat (von Anami):
Was hat geklappt?


Das zufriedene Schlafen in der Kita hat dank ihr geklappt

Zitat (von Anami):
Wenn seine Partnerin damit einverstanden wäre, dass er die Zeit nur mit seinem Kind verbringt, wäre das evtl. eine Möglichkeit.


Das verlange ich ja gar nicht, dass sie in dieser Zeit nicht dabei ist. Sie gehört zum KV dazu. Nur bei Absprachen zwischen dem KV und mir sollte sie sich raushalten.

Zitat (von Anami):
Nimm es mir nicht übel, aber dein Mann hat wohl mit seinem Vorwurf der Verlustangst nicht ganz unrecht.
Auch wirst du nicht verhindern können, dass die Partnerin deinen Mann beeinflusst. Dagegen kann nur er etwas tun.


Ich genieße die Tage, wenn der Kleine mit Papa unterwegs ist. Mich würde es eher freuen, wenn mehr Interesse am Umgang oder an der Entwicklung von ihm käme.
Klar beeinflusst sie ihn. Niemand ist neutral. Auch ich mache Fehler, da ich ein Mensch bin. Deshalb suche ich ja nach objektiveren Meinungen.
Zitat (von Anami):
Ob du deinem Kind eine solche Fahrt nach Leipzig, dann nach Süd-D und wenige Tage später die gleiche Strecke zurück zumuten möchtest und kannst?

Darum geht es ja das möchte der KV gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ganz sicherlich kann man gegen Beeinflussung nichts tun. Man kann sich selbst aber klar und unmißverständlich positionieren. Es ist in diesem Zusammenhang einerlei, ob die Mutter darunter leidet, dass das Kind einige Tage nicht da ist. Die Zeit kann man ja auch nutzen, um z.B. Überstunden zu machen (wenn das geht), sein Gleitzeitkonto aufzupolstern, um dann wieder ganz viel Zeit für das Kind zu haben. Letztlich geht es hier um die Organisation, um das Aufstellen klarer Regeln.

Und noch etwas: Du kannst Deinen Ex nicht über die Ziellinie tragen. Du kannst Steigbügel halten, ihm beim Aufsitzen auf ein Pferd helfen, aber Du kannst ihm nicht das Reiten abnehmen. Wenn er keine Kontakt zum Kind will, dann nützen alle Beratungsgespräche beim JA gar nichts. Dann sollte man sich eher darauf konzentrieren, dem Kind rüber zu bringen, dass der Papa eben momentan nicht zur Verfügung steht.

Nochmals: positioniere Dich selbst. Das ist der erste Schritt. Dann, rede nur mit ihm, aber renne ihm nicht hinterher. Und dann sieht man, wie er mit der konsequent durchgehaltenen Situation umgeht, dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Emmy92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals: positioniere Dich selbst. Das ist der erste Schritt. Dann, rede nur mit ihm, aber renne ihm nicht hinterher. Und dann sieht man, wie er mit der konsequent durchgehaltenen Situation umgeht, dann sieht man weiter.


Danke für die hilfreichen Tipps und Anregungen. Und auch Danke an die anderen ;)
Ich warte dann ab, was in der Zukunft passiert und renne ihm nun nicht hinterher. Er wird im November nochmal Vater durch seine Lebenspartner in. Mal sehen, wie es danach sein wird.
Liebe Grüße

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