Umgangsrecht auch im Ausland?

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Umgangsrecht auch im Ausland?

Hallo,

bitte nicht gleich den Kopf abreissen ;-)

Ich habe aus meiner 1. Ehe einen 8jährigen Sohn, das Sorgerecht habe ich alleine. Nun hat mein 2. Mann, der jetzt schon seit 2 Jahren arbeitssuchend ist, ein tolles Angebot bekommen in den Staaten zu arbeiten. Das wäre ein wahrer Glückstreffer für uns.

Mein Ex-Mann hegt nach wie vor einen sehr großen Groll auf mich weil ich ihn damals verlassen habe. Kommunizieren kann er immer noch nicht mit mir, deshalb habe ich auch bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht erhalten. Wie könnte eine Regelung mit dem Ex-Mann aussehen? Bisher klappte das Umgangsgsrecht (trotz 600 km Distanz und der Tatsache das mein Ex-Mann es nur in dringenden Fällen nötig hält mit mir zu reden) perfekt, mein Sohn verbrachte regelmäßig zumindestens einen Teil der Ferien bei seinem Vater. Wir wollen auf keinen Fall ihm den Sohn entziehen!!! wären bereit ihm 1x jährlich Hin- und Rückflugticket nach Amerika zu schicken wo er dann seinen Jahresurlaub mit seinem Sohn verbringen kann. Evtl., das müsste man dann aber noch sehen, könnten wir auch eine Unterkunft für ihn besorgen.

Ich befürchte leider das der Ex alle 'Abgebote' sofort ablehnen wird (kann es auch irgendwie verstehen) aber dieses Jobangebot ist schon fast so etwas wie ein 6er im Lotto.

Wie kann man sich da einig werden? Muss mein Exmann überhaupt mit uns versuchen eine Lösung finden oder kann er einfach alle Vorschläge ablehnen? Somit wäre dann besiegelt das mein Mann nicht dieses Jobangebot annehmen könnte

Danke für die Antworten

Marge

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Sans Souci
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Marge,

Also ich hab auch im Ausland gearbeitet, nur umgekehrt, der Sohn war in Deutschland.
Umgangsrecht gibts trotzdem, das kann rechtlich nicht verweigert werden auch wenn das Kind oder Vater im Ausland lebt. Dein Angebot finde ich super! Wenn mir das so passiert wäre hätte ich sofort zugestimmt.
Wie auch immer, es wird wenn es zum Streit kommt immer zum Wohl des Kindes entschieden werden. D.h. wie Kanalmeister sagt wer einmal weg ist der ist weg und kein Gericht wird Dich zwingen den Sohn nach D. zu schicken oder dem Vater die Reise zu bezahlen.
Gruß
Sans Souci

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fantas
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antworten.
Ein Gedanke den wir hatten wäre folgender: Wir verzichten auf den gesamten Kindesunterhalt, falls das überhaupt geht. Somit könnte mein Ex sicher sein das Geld für die Tickets bzw. Unterkunft zu haben und 1-2 x im Jahr in die Staaten zu fliegen. Wenn mein Sohn dann alt genug ist (so ungefähr mit 18 *lach, kleiner Scherz*, kann er auch alleine nach D fleigen. Wir wollen damit einfach auch zeigen das wir nichts unterbinden wollen!! Das dies nicht die Gründe für den evtl Umzug sind. Zudem gibt es webcams, Telefon, die beiden könnten sich regelmäig übers Netz verabreden...

Ich will auf keinen Fall verhindern das Vater und Sohn zusammen sein können. Hier bietet sich nur eine Chance und wir wollen versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden. Ich befürchte nur das wir da auf Granit beissen werden :-(

Nagut, wir werden ja sehen was sich entwickelt.

Gruß

Fantas

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