Umgangsrecht? Kontakt einklagen?

12. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sandra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht? Kontakt einklagen?

Hallo,

aus div. persönlichen, gravierenden Vorkomnissen, möchten wir, daß unsere Kinder (1 u. 4 J.) das eine Großelternpaar, möglichst nicht trifft. Schon gar nicht ohne uns. Können sie evt. einen Kontakt einklagen? Bzw. wo kann ich evt. Gesetze dazu nachlesen und Erläuterungen?

Sandra

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

sie können das umgangsrecht einklagen!!!!
eine chance gibt es das sie es nicht bekommen,wenn dein 4 jähriger sie ABSOLUT nicht mag und schreiend davon läuft!!!(am besten auf dem flur vorm sitzungszimmer!!!)den kleinen bekommen sie nicht da er zuviele bedürfnisse hat,die nur die mutter befriedigen kann.
ansonsten die vorkomnisse durch zeugenaussagen bestätigen lassen.
viel glück(das hatte ich nicht!!!)

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#2
 Von 
Sandra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

kannst du mir evt. auch sagen, wo ich die entspr. § finde? Bzw. wie das Gesetz richtig heißt, damit ich es mir einmal durchlesen kann. Bzw. ob es auch schon Urteile darüber gibt?

SAndra

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#3
 Von 
Polchow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Vater ein Tochter im Alter von 19 Monaten hätte ich gerne
gewußt wie praktisch das Umgangsrecht aussehen kann ?
Es besteht seit Geburt ein regelmäßiger Kontakt


Welche Aussicht habe ich, wenn die Mutter das Sorgerecht hat
(nichteheliches Kind) ein gemeinsames Sorgerecht vor dem
Familiengericht zu bekommen.


Vielen Dank
Dirk Polchow

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#4
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

@Sandra
Gib einfach in der Suchmaschine "Kindschaftsrecht" ein, dann findest Du die entsprechenden Gesetzestexte. :-)

@Dirk
Als Vater eines unehelichen Kindes bekommst Du das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter dem zustimmt. Ansonsten müsste Sie sich schon einiges zuschulde kommen lassen. Das dürfte wohl nach Deinen Aussagen nicht der Fall sein. Zu Deiner ersten Frage, wie das Umgangsrecht aussehen kann. Dazu gibt es keine allgemein gültige Regelung. Es wird nach dem Alter und zum Wohle des Kindes entschieden.

Gruß, Fran_zi

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#5
 Von 
Husslein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechte hast du als Vater gar keine ausser zu zahlen wenn es ein lediges Kind ist...die Aussicht auf ein gemeinsames Sorgerecht ist gering auser die Mutter stimmt dem zu und gibt dir einen Teil des Sorgerechtes abansonsten sieht es eher schlecht aus für gemeinsames Sorgerecht ausser in dem falle die Mutter kommt ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach...ansonsten,ist es eben pech

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#6
 Von 
einOlli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Was mich dazu interessiert: kann man, wenn die Mutter einverstanden ist, irgendwelche Rechte für ein uneheliches Kind bekommen? Wie in einem anderen Thread von mir schon erwähnt, habe ich eine 7-jährige als Tochter "angenommen", d.h, ich seh mich mit allen Rechten und Pflichten als Vater, was auch immer von der Mutter akzeptiert und gern gesehen wird.......nur was ist wenn da ein neuer Freund bei der Mutter ist der das nicht mehr möchte und die Mutter sich überreden läßt!?

O L L I

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#7
 Von 
einOlli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hy nochmal!
Schreibt hier keiner mehr? ich versuchs trotzdem:
Nun ist die Situiation (direkt über diesem Artikel) so, das die Mutter einen neuen Freund hat und ich meine Kleine nun nicht mehr sehen soll. Ich bin der der sie mit groß gezogen hat, der Einzige zu dem sie volles Vertrauen hat, der den sie am längsten kennt (den Vater hat sie nie gesehen)......und jetzt sowas...! Kann man da nichts machen? Eine Antwort wäre echt klasse!

Grüße,

O L L I

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#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Olli guten Morgen,
was möchtest du denn machen?
Also, du bist nicht der leibliche Vater, fühlst dich aber dem Kind sehr verbunden. Richtig?
Wie ist die aktuelle Lage?


-----------------
"Gruss Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
einOlli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hy Anny!

Ich bin nicht der Leibliche, das ist richtig.
Die Lage ist so, das ich mit der Mutter momentan kaum sprechen kann. Sonst rief ich immer an, fragte nach dem kommenden Wochenende und hab sie sonst so gut wie jeden Sonntag (oder länger) gehabt.
Ich war eine Woche im Urlaub mit ihr, als die Mutter eine Woche im Urlaub war hatte ich sie auch, also eigentlich sahen wir uns immer, nicht zuletzt weil die Kleine auch immer fragte und die Mutter einwilligte.
Nun sehen die Telefonate so aus das ein "Was willst Du" als Begrüßung kommt und auf meine Anfrage was mit dem kommenden WOE ist kommt nun immer ein "wir haben schon was vor, sind das genaze WOE weg." (tut natürlich weh, wenn man sieht das es dann doch nicht an dem ist!").
Mir tut es auch um die Kleine so leid, sie wollte mich immer sehen, ständig mit mir weggehen.....und nun darf sie nicht mehr!? Kann doch nicht richtig sein.

Grüße,

O L L I

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#10
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Olli,
auch wenn es weh tut und vielleicht unverständlich für Dich ist:Du hast ohne die Mutter keine Chance.Wenn die nicht will,daß Du das Kind siehst,dann läuft nichts.Es ist schon schwierig,für eigene Kinder ein vernünftiges Umgangsrecht geregelt zu bekommen;unmöglich wird es bei Stiefkinder.Oder Du mußt der Mutter grobe Fahrlässigkeit,Verwahrlosung,Mißhandlung etc. nachweisen.Sie sieht Dich jetzt als Störenfried in ihrer neuen Familie.
Tut mir echt leid für Dich.
Halte trotzdem die Ohren steif.Vielleicht hast Du ja mal ein eigenes Kind.

-----------------
"julchen29"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
julchen29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sandra,
ich habe unter den Paragraphen BGB §1684 und §1685 das für mich passende gefunden.
Großeltern steht nicht unbedingt ein Umgangsrecht zu;es muß schon dem Kindeswohl dienen.
Das OLG Koblenz Aktenzeichen 15 UF 166/99 und das OLG Hamm Aktenzeichen 11 UF 26/oo haben gegen die Großeltern entschieden.
Sieh auch einmal unter Umgangsrecht im Internet nach,da findest Du viele Urteile,die erst einmal dem Wohl des Kindes dienen.
Darf ich ma fragen,warum die Großeltern ihre Enkel nicht sehen sollen.Ist vielleicht zu persönlich,aber der Ausschluß des Umgangsrechtes sollte kein Racheakt sein.
Gruß und viel Glück
Birgit

-----------------
"julchen29"

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Olli,
was hat sich inzwischen bei dir getan?

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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