Umgangsrecht - Habe ich nicht auch ein Recht auf eine gewisse Regelmäßigkeit?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)
Umgangsrecht - Habe ich nicht auch ein Recht auf eine gewisse Regelmäßigkeit?

Ich bitte Euch nun doch noch einmal um Eure Meinung und Hilfe.
Nach langen Hin und Her möchte sich der Kindesvater nun doch um den gemeinsamen Sohn kümmern.
Dafür habe ich auch lange gekämpft, nicht er.
Es bestand ja lange Zeit überhaupt kein Kontakt.
Im September 07 nahm er den Kleinen jedes 2. WE von FR bis SO zu sich.
Im Oktober ging das Drama dann los.
Er ht ja wieder einen Job, aber jetzt noch weniger Zeit für seinen Sohn.
Da er Treffen nun regelmässig absagte, bat ich das Jugendamt um Hilfe.
Wir setzten uns auch alle zusammen.
Der Kindesvater erklärte, er könne seinen Sohn jetzt nur noch alle drei Wochen holen.
Und auch nur noch von SA bis SO.
In seinem Urlaub möchte er den Kleinen nicht zu sich holen.
Aus folgendem Grund:
Er lebt bei seiner neuen Lebensgefährtin in einer 2 Zimmer WHG. Dort wäre einfach nicht der Platz vorhanden und er könne das auch nicht von ihr verlangen.
Beim Jugendamt sagte man mir, ich bin verpflichtet, diese Verbindung aufrecht zu erhalten.
Aber ich bin einfach sehr unzufrieden.
Die beiden entfremden sich immer mehr, und mein Sohn will schon gar nicht mehr zu ihm.
mUss man eine Umgangsregelung eigentlich immer so hinnehmen wie der Vater es grade will?
Habe ich nicht auch ein Recht auf eine gewisse Regelmässigkeit?

Liebe Grüße
Nicki

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo nicki,

Dein Sohn hat das Recht auf eine gewisse Regelmäßigkeit.
Und wenn diese alle 3 Wochen statt findet, ist dies Regelmäßig, leider!

Ich kann Deine sorgen verstehen, und auch deine evtl Wut deshalb, aber bedenke, das Du dies Deinem Sohn nicht gegenüber äusserst, bzw er dies anderweitig mitbekommt.
Denn dies wäre Kindeswohlgefährdung.

Wie alt ist denn Dein Sohn, wenn er noch im Kleinkindalter ist, (z.B. nicht 12) musst Du ihm auch die Entscheidung abnehmen, sprich ihn zum Vater bringen, ob er will oder nicht.
Dies ist leider die traurige Realität.

Kopf hoch
Sandy692


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#2
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist soooooo ungerecht.

Der Kleine ist fast 6 Jahre alt.

Der KV wohnt eigentlich in Magdeburg. Er arbeitet aber in Osnabrück, dort wohnt auch seine Freundin.
Seine Wohnung in Magdeburg hat er nur noch als Meldeadresse.Ich weiß nicht einmal ob sich darin Möbel befinden.
Wenn er sich mit dem kleinen in Magdeburg aufhält, schläft er nur noch bei seiner Schwester.Kein Wunder wenn sich der kleine dort nicht mehr wohl fühlt.
Der Vater verbringt ja keine Zeit mit ihm.
Die Schwester beschäftigt sich dann mit unserem Sohn.

Ab und zu nimmt er ihn dann auch mal mit nach Osnabrück zu seiner Freundin.
Die Freundin bewohnt mit ihrem eigenen Sohn eine 2 Zimmer WHG.
Unser Kleiner muss dann mit ihm ein Bett teilen, und die Erwachsenen schlafen auf dem Sofa.
Wäre eigentlich auch absolut in Ordung.Aber auch dort verbringt er die Zeit nicht mit seinem Sohn.
Unser Kleiner darf mit dem Spielzeug von dem "Großen" nicht spielen.
Oft langweilt er sich. Der KV gibt sich auf seine Art und Weise schon Mühe. Er darf dann eben mal mit dem PC spielen.

Na ja, ich denke, unser Kleiner langweilt sich einfach und mag deswegen nicht mehr zu seinem Vater.
Und wie gesagt, Die Abstände der Besuche sind einfach zu groß.
Fällt ein Besuch mal wieder aus, vergehen 6 Wochen bis zum nächsten.
Das hatten wir jetzt kurz vor Weihnachten.
Ich geb mir auch wirklich Mühe, aber mein Kind ist ja nicht blöd.
Er entdeckt grade seine eigene kleine Welt.

Und wenn ich ehrlich bin, sein Vater spielt darin keine sehr große Rolle.
Unser Kleiner hat seinen Vater oft eingeladen (zu Veranstaltungen im Kindergarten, Geburtstage, etc)
Bis auf einmal ist er nie erschienen.
Irgendwann hat der Kleine aufgegeben.
Er sagt oft: Papa kommt sowieso nicht!

Ist wirklich eine blöde Situation.
Inzwischen bereue ich das ich mal so sehr gekämpft habe.

Was bringt denn da ein Umgangsrecht?

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