Umgangsrecht Tochter

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb445883-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Tochter

Folgender Sachverhalt
Meine 4 jährige Tochter lebt bei der Mutter.Seit zwei Jahren hole ich sie jeden 2. Freitag von der Kita um 14 Uhr ab und ist dann bis Sonntag 17 Uhr bei uns.
Meine Verlobte (3 Jahre Beziehung) hat einen sehr guten Umgang mit meiner kleinen.
Dies passt anscheinend der Mutter meiner Tochter nicht und legt uns nur Steine in den Weg!
Neuerlicher Einfall der Mutter: Da sie Anscheinebd Angst hat dass meine Verlobte mal meine Tochter von der Kita abholt darf ich meine kleine erst um 18 Uhr holen!
Was kann ich dagegen tun?
Haben beide das Sorgerecht!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

gemeinsam bei der Kita hinterlegen wer die Tochter abholen darf,

Wenn deine Verlobte nicht angegeben ist, daef sie die Tochter nicht abholen.

lg
edy

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

gemeinsam bei der Kita hinterlegen wer die Tochter abholen darf,

Wenn deine Verlobte nicht angegeben ist, daef sie die Tochter nicht abholen.

lg
edy

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

gemeinsam bei der Kita hinterlegen wer die Tochter abholen darf,

Wenn deine Verlobte nicht angegeben ist, daef sie die Tochter nicht abholen.

lg
edy

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#4
 Von 
fb445883-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

gemeinsam bei der Kita hinterlegen wer die Tochter abholen darf,

Wenn deine Verlobte nicht angegeben ist, daef sie die Tochter nicht abholen.

lg
edy[/


Klar darf ich das. Wenn ich im Kita Anrufe und sage meine Verlobte holt die kleine darf sie das.

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#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Entweder Sie nehmen den überaus sinnvollen Ratschlag hier an oder Sie latschen ebenhalt zu einem Fachanwalt für Familienrecht, legen dem 200€ auf den Tisch und erhalten dann nochmal genau die selbe Auskunft. Der Fall ist familinerechtlich vollkommen uninteressant. Wenn Sie glauben, dass mit dieser Geschichte ein Familiengericht belästigen zu müssen (und nur dort kommt das Familienrecht ins Spiel!), wird man Sie dort auslachen.

Ganz lustig wird es, wenn die (am deutlich längeren Hebel sitzende) Mutter, den Umgang dann ganz einstellt oder sogar das Sorgerecht (oder auch nur Teile dessen) an sich ranholen will. Gegen den (teilweisen) Sorgerechtsentzug könnten SIe dann versuchen sich zu wehren, wobei vor Gericht ausführlich die offenbar mangelhafte, aber für die Ausübung der gemeinsamen Sorge notwendige Konsensbereitschaft diskutiert werden würde, sodass der Ausgang zweifelhaft wäre. Bezüglich des ab da von der Mutter verweigerten Umgangs müssten Sie selber vor Gericht ziehen und eine Umgangsregelung titulieren lassen, an die von da an beide Seiten (also auch Sie!) gebunden sind. Ob da wohl drin stehen wird, dass das Kind von der Freundin des Vaters statt vom Vater abgeholt werden soll? Wiederum zweifelhaft...

Vielleicht geht aber auch die Mutter so in die Offensive, dass Sie vor Gericht ein Umgangsverbot dahingehend erwirkt, dass die Freundin das Kind nicht mehr abholen darf und Zuwiderhandlungen ein paar 1000€ kosten? Oder die Mutter macht es ganz praktisch und zieht mit dem Kind ein paar Städte (oder Länder) weiter, wo Sie das Kind dann zukünftig an jedem zweiten Freitag an der Wohnungstüre der Mutter abholen und abliefern dürfen.

Klingt irgendwie vernünftiger, sich mit der Mutter zu einigen, oder?

Nehmen Sie den Ratschlag von edy ernst. Vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Kindergarten und der Mutter, dass nur die Mutter oder Sie das Kind abholen dürfen. Machen Sie der Mutter gegenüber glaubhaft, dass Sie sich an diese Vereinbarung auch halten wollen. Lassen Sie das Kind nicht von der Freundin abholen. Dagegen spricht nichts. Außer natürlich, die Befürchtung der Mutter ist nicht ganz aus der Luft gegriffen und Sie planen genau das!

Ihre Behauptung, die Freundin dürfe einfach ein fremdes Kind aus dem Kindergarten holen, ist übrigens grob falsch. Ersparen Sie den Usern hier im Forum doch bitte solche Belehrungen. Sobald der Kindergarten diesen Spaß einmal mitmacht (was schwer vorstellbar ist), sucht die Mutter sich eben einen neuen Kindergarten.

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#6
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt was edy sagt, eil es sich um eine Verlobte handelt. (das was "rechtschreibung" schreibt sollte man geflissentlich ignorieren!). Immerhin ist die Bindung zwischen Vater und Verlobter enger als wenn sie nur "Freundin" wäre. Zumindest kenne ich Fälle, in denen vor Gericht klar formuliert wurde das Familienangehörige durchaus (ohne gerichtlichen Beschluss) das Kind für den Umgangselternteil abholen dürfen. Verlobte gehören doch rechtlich auch zu dieser Familie (zumindest im Strafrecht).
Allerdings sollte der KIndergarten die Verlobte kennen. Ein freundliches Gespräch mit der Mutter kann hier aber durchaus helfen.

Generell stellt sich die Frage inwieweit der Umgang verbindlich geregelt werden sollte. Umgangsanpassungen nach Tageslaune (der Mutter wie auch des Vaters) sollten ausgeschlosssen werden. Gegebenenfalls hilft da tatsächlich nur eine Klärung vor Gericht. Und da ist es durchaus möglich, dass dort auch eine Abholung durch die Verlobte eingesetzt wird.
Umgangseinschränkungen, mit dem Hinweis darauf dass die Verlobte das Kind nicht abholen darf, sind eher kontraproduktiv für die Mutter.

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von CarlNDS):
Ein freundliches Gespräch mit der Mutter kann hier aber durchaus helfen.



Ob das was hilft? Das Kind ist 4 und kennt also die Verlobte ihr halbes Leben, hat sie vermutlich lieb. Mir scheint, die Mutter ist einfach nur eifersüchtig und will irgendwie verhindern, dass ihre Tochter die Verlobte als zweite "Mama" sieht.
Und irgendwie ists doch recht albern von der Mutter und nicht sehr "mütterlich", die Abholung aus der Kita zu verbieten, weil da die Bald-Ehefrau des Ex auch mal kommen könnte zum Abholen. Das Kind ist 4. Da bleibt es doch für die Zukunft nicht aus, dass das Mädchen alle 3 lieb hat. Wär die Mutter eine Mutter und keine eifersüchtige Ex würde sie sich freuen für das Kind, dass es mit der Verlobten vom Papa so gut klar kommt.

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"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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