Umgangsrecht-Europäisches Recht

1. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)
Umgangsrecht-Europäisches Recht

Wenn mich nicht alles täuscht gibt es in anderen Ländern Europas unterschiedliches Recht zum Thema Umgangsrecht. Sprich, wenn eine Frau das Umgangsrecht für das Kind verweigert gibt's eine Geldstrafe. Im Rahmen von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und europäischem Recht, würde ich mich darauf gerne berufen können. Arbeitet man da gerade dran oder ist das schon geltendes Recht auf das man sich hier in Deutschland berufen kann.
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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

in anderen europäischen Ländern sind die Steuersätze auch anders?
Willst Du deswegen auch vor dem Bundesfinanzhof wegen zu hoher Steuerzahlungen klagen?

Genosse Lafontaine hat vor Einführung des Euro vehement die These vertreten: ERST gleiche Sozial- und Steuergesetze schaffen, DANN gemeinsame Währung!
Aber er wurde ja verdammt!

Nun haben wir den tollen T'Euro, und ansonsten macht jedes Land weiterhin seinen eigenen Kram!

Gruß,
nachgefragt

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#2
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

In Belgien wurde letztes Jahr eine Mutter 6 Monate wegen Umgangsverweigerung eingesperrt.

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#3
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

He toll kann ich meine Ex nicht nach belgischen Recht verklagen, wegen Gleichberechigung, gibt mir mal Tipps

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#4
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

PoorPa,

wenn ich die Politik nicht ganz falsch verstanden habe, wird es nie eine "einheitliche" Gesetzgebung für Europa geben.

Der Europäische Gerichtshof gibt für Europa Richtlinien vor, die in Gesetze oder Verordnungen umzusetzen Sache jedes Landes selbst ist.

Es hat allerdings -soweit ich weiß- gegen das Land Deutschland bereits 2 Geldstrafen gegeben, weil deutsche Gerichte Vätern den Umgang mit ihren Kindern versagt haben. Dies verstoße gegen geltende Menschenrechte. Ich meine, auf papa.com ist dieses Urteil (Klage wurde von zwei Vätern dem EurGH vorgelegt) veröffentlicht.

Wenn die Frau das gerichtlich festgestellte Umgangsrecht verweigert, gibt es die Möglichkeit des Zwangsgeldes. Dies ist aber nicht neu und gibt es schon ewig.

Auch hat es ein deutsches Gericht sogar geschafft, der Mutter das Sorgerecht teilweise (für den Bereich Umgang) zu entziehen und dieses auf das JA zu übertragen. Ist meine ich auch auf papa.com veröffentlicht. Jedenfalls hab ich es schon gelesen.

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