Umgangsrecht 2 Kinder verschiedener Mütter

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht 2 Kinder verschiedener Mütter

Hallo,
mein Partner und ich haben folgendes Problem: Mein Partner hat einen Sohn (7 Jahre) aus einer früheren Beziehung. Der Umgang mit dem Kind erfolgt regelmäßig alle 14 Tage an den Wochenenden von Sa. 10 Uhr bis So. 19 Uhr und die Hälfte aller Ferien. Wir leben zusammen und haben auch eine Tochter (10 Monate).
Nun möchte die Ex, dass mein Partner mehr Umgang mit dem gemeinsamen Sohn hat, dies ist jedoch nicht in dem Umfang möglich, wie sie das gerne hätte. Was ich dazu noch erwähnen möchte, sie versucht schon lange das Kind ständig abzuschieben. Wir haben schon versucht den Jungen zu uns zu holen aber das möchte sie nicht, mit der Begründung "Dann kann ich mir mein Haus nicht mehr leisten, wenn ich keinen Unterhalt bekomme, sondern selber zahlen muss". Kurz gesagt: Unterhalt kassieren ja, sich ums Kind kümmern nein. Der Junge ist mehr in irgendwelchen Betreuungen und bei Verwandten als bei ihr selbst.
Gesten kam Post von ihrem Anwalt und vom Gericht, indem Zeiten stehen, wann mein Partner seinen Sohn nehmen soll. 1. soviele Urlaubstage hat er gar nicht und 2. verlangt sie auch, dass sich die Firma meines Partners nach ihren Urlaubswünschen richten soll. Sie selber ist Lehrerin, hat also IMMER die kompletten Ferien frei. In der Firma meines Partners arbeiten noch weitere Väter, die auch Urlaub in den Ferien machen wollen. Also kann mein Partner nicht immer so frei bekommen, wie sie das will. Außerdem gehen ich auch bald wieder arbeiten und wegen unserer Tochter müssen wir unseren Urlaub ja auch absprechen. Auch meine Firma kann meinen Urlaub nicht nach den Wünschen seiner Ex legen.
Dazu kommt, dass sie jetzt verlangt, dass er den Jungen Freitags um 17 Uhr schon abholt. Das geht auch aus beruflichen Gründen nicht. Mein Partner hat feste Arbeitszeiten, an die er sich halten muss und kann nicht früher Feierabend machen. Er kommt Freitags immer sehr spät nachhause, dass weiß sie auch. Ich würde ihn ja abholen aber ich habe kein Auto und mit Bus und Bahn haben wir hier bei uns im Ort keine Verbindung. Den Vorschlag, sie könnte ihn um 17 Uhr gerne zu mir bringen hat sie abgelehnt mit der Begründung, sie würde es nicht einsehen selber zu fahren.
Und jetzt unser vorerst größtes Problem... meine Elternzeit endet in 2 Monaten und unsere gemeinsame Tochter geht dann vormittags in die Kita. Die Eingewöhnungszeit muss mein Partner übernehmen, da ich in meiner Firma nicht sofort nach der Elternzeit frei bekommen kann. Diese Zeit soll laut Kita ca. 3 Wochen betragen. Die muss er sich frei nehmen. Aber seine Ex verlangt ja, dass er jeden freien Tag für seinen Sohn nimmt.
Sorry, für den langen Text aber ich wollte alles so genau wie möglich erklären. Meine Fragen dazu sind: Kann die Ex den kompletten Urlaub meines Partners bestimmen? Also wann genau er seinen Sohn in den Ferien nehmen muss? Und muss er ihn Freitags holen obwohl er arbeiten muss? Wenn ja, wie soll das gehen? Denn er kann nicht früher Feierabend machen. Und wegen der Eingewöhnungszeit unserer Tochter... hat sie nicht auch ein Umgangsrecht? Kann man das nicht zwischen den beiden Kindern aufteilen? Damit meine ich, dass auch ich mal einen Termin habe, wo er frei nehmen muss. Ich arbeite ja auch bald wieder und da kann es doch nicht sein, dass jeder Urlaubstag ausschließlich seinem Sohn zusteht oder?
Wie schon gesagt, wir würden seinen Sohn gerne zu uns holen aber bisher schlugen alle Versuche fehl, weil das Jugendamt angeblich keine Gefährdung bei der Mutter sieht.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und die Zeit, sich meinen langen Text durchzulesen :-)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Kann die Ex den kompletten Urlaub meines Partners bestimmen? Also wann genau er seinen Sohn in den Ferien nehmen muss?


Kurz und knapp: Nein! Man muss sich einigen.

Zitat:
Und muss er ihn Freitags holen obwohl er arbeiten muss? Wenn ja, wie soll das gehen?


Wenn er arbeitet kann er nicht weg und die Ex-Frau kann das Kind nicht bis zur Abholung vor die Tür stellen.
Auch hier muss man sich einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, eine Gefährdung liegt ja bei der Mutter auch nicht vor. So Sachen laufen in der Regel nicht.

Nun zum eigentlichen Problem. Auf der einen Seite verstehe ich die Mutter. Von Samstag Spätvormittag bis Sonntag Spätnachmittag, das ist arg kurz, ist ja nicht mal ein Tag am Rutsch. Auf Dauer ist das bestimmt nicht kindgerecht, da würde ich mir mal Alternativen überlegen. Wie weit ist denn die Entfernung? Kann das Kind die eventuell alleine zurück legen? Das wäre so eine Überlegung, vieleicht kann man das so in etwa einem Jahr anpeilen?

So, nun zum derzeitigen Zustand. Unbefriedigend, aber wenn es nicht anders geht, dann geht es nicht anders. Beim Umgang ist es nun mal so, dass es auf Machbarkeit ankommt. Und wenn Männe eben am Freitag bis in die Nacht herein arbeiten muss, dann ist das so, und in die Umgangsplanung einzubeziehen. Umgang kann nicht auf eine Leistung gerichtet sein, die nicht zu erbringen ist. Das macht auch kein Gericht mit. Gibt es denn überhaupt einen Gerichtsentscheid oder wie ist das geregelt? Jetzt die einmalige Angelegenheit, da frag ich mich allerdings, ob man die Kita nicht einen Monat vorverlegen kannst, so dass Du noch die Eingewöhnung machst? Wobei mir drei Wochen extrem lang vorkommen.

Aber erste Frage (hab ich was überlesen?) ist doch immer: gibt es einen Gerichtsentscheid?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Für mich ist der Sachverhalt noch in einem anderen Punkt widersprüchlich. Die Aussagen man wolle das Kind bereits mehrfach zu sich holen und scheitere an Mutter und Jugendamt stehen in völligem Kontrast dazu, dass man den Umgang nicht mal im geforderten Maße wahrnehmen kann. Oder ist die Entfernung zwischen den Haushalten so groß, dass hier massive Fahrtzeiten ein Problem darstellen? Für Umgang benötigt man keinen Urlaub - man integriert das Kind in seinen Lebensablauf als würde es zuhause leben. Das stellt wie gesagt nur bei großen Entfernugen ein Problem dar. Und was hat das Jugendamt überhaupt mit dem Sachverhalt zu tun?

Urlaub steht dem Vater zur Erholung zu. Was er unter den vorhandenen Möglichkeiten und Verpflichtungen als Vater dann als Erholung betrachtet ist allein sein Sache. Kein anderer kann darüber entscheiden, aber bei Kindern sind Schulferien ein üblicher Ansatzpunkt zur Urlaubsplanung. Denn da hat das Kind bekanntlich besonders viel Zeit für einen intensiven Umgang.

EDIT: Beiträge haben sich überschnitten, sonst hätte ich nicht auch noch nach der Entfernung gefragt! :-)

-- Editiert von smogman am 06.06.2018 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Serah):
mein Partner und ich haben folgendes Problem:


Nein. Dein Partner hat das Problem. Du solltest dich aus dem Thema ganz raus halten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal zum Thema Gerichtsbescheid. Nein, da gibt es noch keinen. Bisher wurde immer alles über das Jugendamt geklärt. Für das Jugendamt war es auch ok, dass mein Partner den Jungen immer Samstags holt, weil es wegen der Arbeit leider nicht anders geht. Nur sie möchte seit einer Weile durchsetzten, dass er schon Freitags zu uns kommt, weil sie jetzt einen neuen Freund hat, der weiter weg wohnt. Ich freue mich ja für sie, dass sie jemanden neues hat aber mehr als ihr anzubieten, den Kleinen zu bringen kann ich leider auch nicht.

Die Entfernung sind 30km. Da die Mutter, sowie wir auch in einem Dorf mit ganz schlechter Verbindung wohnen, müsste der Kleine von ihrer Seite aus erstmal zum nächsten Bahnhof gebracht werden, dort zweimal umsteigen und dann von uns am nächsten Bahnhof hier (4 km Entfernung) abgeholt werden. Mit dem Auto fahren wir ca. 25 min, mit Bus und Bahn knapp 1 1/2 Stunden, durch die blöde Verbindung mit vielen Wartezeiten. Wir haben ihr ja schon mehrfach angeboten, dass sie ihn Freitags zu mir bringen kann aber sie lehnt immer ab. Ich soll ihn holen meint sie, obwohl sie weiß, dass ich kein Auto momentan habe.

Und wegen der Betreuungssache... Normalerweise ist die Eingewöhnungszeit hier bei uns 4 Wochen aber ich habe mit der Kita auf 3 Wochen runter gehandelt. Und vor meinem Arbeitsbeginn geht leider nicht, da die sagen "erst ab genau 1 Jahr". Ich habe bei 2 weiteren Kitas nachgefragt und die sagen auch, erst ab 1 Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Serah):
mein Partner und ich haben folgendes Problem:


Nein. Dein Partner hat das Problem. Du solltest dich aus dem Thema ganz raus halten.


Doch habe ich. Mein größtes Problem bei der Sache ist die Eingewöhnungszeit der Kita. Ich verliere meinen Job sonst. Ich habe alles versucht um diese Zeit VOR meinen Arbeitsbeginn zu legen aber das macht keine Kita hier in der Gegend. Leider :-(.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na, da sind wir ja schon mal etwas weiter. Also allein fahren, das geht noch nicht.

So, wenn sich die Eltern nicht einigen, dann bleibt nur das Gericht. Bitte nicht vergessen, auch das Jugendamt hat insoweit null Funktionen. Die können vermitteln, mehr nicht. Wenn das scheitert, aus was für Gründen auch immer, dann müssen die Eltern das vor Gericht klären lassen. Eine andere Option gibt es nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Für mich ist der Sachverhalt noch in einem anderen Punkt widersprüchlich. Die Aussagen man wolle das Kind bereits mehrfach zu sich holen und scheitere an Mutter und Jugendamt stehen in völligem Kontrast dazu, dass man den Umgang nicht mal im geforderten Maße wahrnehmen kann. Oder ist die Entfernung zwischen den Haushalten so groß, dass hier massive Fahrtzeiten ein Problem darstellen? Für Umgang benötigt man keinen Urlaub - man integriert das Kind in seinen Lebensablauf als würde es zuhause leben. Das stellt wie gesagt nur bei großen Entfernugen ein Problem dar. Und was hat das Jugendamt überhaupt mit dem Sachverhalt zu tun?

-- Editiert von smogman am 06.06.2018 15:32


Ich habe das ganze oben auch nur kurz erklärt weil ich den Text nicht noch länger machen wollte. Das sieht so jetzt evtl so aus wie Sie schreiben aber ist es nicht. Ich versuche das mal (ganz) kurz genauer zu erklären:
Die Mutter hat schon einige male gedroht und versucht sich umzubrigen und war deswegen auch 2 mal für ein knappes halbes Jahr in einer Phsychatrie. Daraufhin haben wir versucht den Jungen zu uns zu holen aber das Jugendamt meinte, da die Mutter sich Hilfe holt, sehen sie keinen Grund zur Gefährdung des Kindes. Er wäre tagsüber erst in der Schule und mittags bis der Papa von der Arbeit kommt bei mir. Ich arbeite nachts und auch nur Teilzeit, deshalb bin ich mittags daheim. (Und deswegen geht unsere Tochter auch dann in die Kita weil ich vormittags dann schlafen muss.)

Und zu dem Verhältnis zwischen dem Jungen und mir sollte ich vielleicht noch sagen, dass wir uns super verstehen. Ich kenne ihn jetzt seit 5 Jahren und er kommt immer sehr gerne zu uns. Er freut sich auch immer seine (Halb)schwester zu sehen. Er selber sagt, er würde sehr gerne zu uns kommen aber wegen seinen Freunden in der Schule möchte er lieber dort bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ich richtig liege. Aber Euer größtes Problem nach meiner Einschätzung ist, dass Ihr immer vor Euch selbst hingewurschtelt habt, nie was Konkretes getan worden ist. Das sollte sich jetzt ändern.

Auch ein Schulwechsel ist kein Drama. Ich würde schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der das alles zurechtruckelt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Serah):
Gesten kam Post von ihrem Anwalt und vom Gericht,


was hat den im Schreiben von Gericht gestanden?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von Serah):
Gesten kam Post von ihrem Anwalt und vom Gericht,


was hat den im Schreiben von Gericht gestanden?

edy


Beim Schreiben vom Gericht stand nur der Gerichtstermin. Beim Schreiben von ihrem Anwalt die ganzen Zeiten und Tage wann mein Partner seinen Sohn holen soll. Aber mal ganz ehrlich. So viele Tage wie er ihn holen soll haben wir nicht mal zusammen Urlaub. Also da reichen seine und meine Tage zusammen ja nicht mal aus. Die Begründung lautet, "damit XY Zeit mit seinem Vater verbringen kann". Er kann doch nicht ständig unbezahlten Urlaub nehmen, damit würde er ja seinen Job riskieren und wenn er den verlieren würde, dann kommt sie wieder an, sie will mehr Unterhalt. Da frag ich mich echt was das alles soll? Und so ganz nebenbei, gibt es da ja auch noch unsere Tochter, die wohl keinen Anspruch auf Zeit mit ihrem Vater haben darf? Sorry aber so hört sich das alles für mich an.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Serah
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss nicht, ob ich richtig liege. Aber Euer größtes Problem nach meiner Einschätzung ist, dass Ihr immer vor Euch selbst hingewurschtelt habt, nie was Konkretes getan worden ist. Das sollte sich jetzt ändern.

Auch ein Schulwechsel ist kein Drama. Ich würde schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der das alles zurechtruckelt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

wirdwerden


Ja genau. Eine gescheite Regelung würde schon reichen aber es wurden schon so oft Zeiten etc. mit dem Jugendamt zusammen festgelegt und danach will sie immer mehr. Also immer mehr Zeit, wo wir den Jungen holen sollen. Da wir zwar nur 30 km auseinander wohnen aber in 2 verschiedenen Landkreisen , ist es auch nicht so einfach ihn hier in irgendwelchen Ferienbetreuungen unterzubringen. Wenn er hier bei uns wäre, wäre das alles viel leichter und auch besser für alle. Sie hat soviel Freizeit wie sie möchte und wir hätten endlich einen geregelten Alltag, in dem wir ihn mit einbeziehen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Also schlagt mich wenn ich falsch liege, aber 25 Minuten Fahrtweg liegen im Bereich des völlig normalen und müssten ggf. auch aufgebracht werden, wenn das/ein Kind zuhause lebt. Da ist Urlaub nehmen gar kein Argument, da solcher gar nicht benötigt wird, unbezahlt schon gleich gar nicht. Man kann während des Umgangs arbeiten gehen. Was tatsächlich benötigt wird ist reine Organisation der Betreuung während der Arbeitszeit sowie Holen und Bringen zu dieser notwendigen Betreuung. Es ist organisatorisch kaum ein Unterschied wenn das Kind zuhause leben würde - außer vielleicht hinsichtlich eines auf 5 Minuten verkürzten Weges und der entstehenden Fahrtkosten. Wenn man diese nicht aufbringen möchte, kann ich das persönlich ein Stück weit nachvollziehen, ein wirkliches Umgangsproblem kann ich aber nicht erkennen. Diese Organisation müssen auch Eltern und Alleinerziehende leisten, die zusammen mit ihrem Kind leben, also auch ihr wenn der Junge bei euch wohnen würde. Da könnte der Vater schließlich auch nicht jeden tag Urlaub machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

smogman, es geht doch hier darum, dass in den fraglichen drei Wochen niemand für das Kind da ist. Die Neue arbeitet, der Vater ist mit dem Kind in der Krippe. Wo soll man das größere Kind lassen? Würde das Kind beim Vater leben, dann stünden doch ganz andere Möglichkeiten (Ganztagsschule, Hort) zur Verfügung, die hat der Vater aber nicht für drei Wochen. Wir haben es hier also nicht mit einem Problem zu tun, welches jeder Haushalt mit arbeitenden Eltern zu gewärtigen hat, sondern mit einem zeitlich begrenzten sehr speziellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Und eine Hortbetreuung oder ähnliches gibt es am anderen Ort nicht? Es geht hier um 25 Minuten Autofahrt. Das ist im Jahr 2018 quasi ein Ort. In einer Großstadt bspw. ist das eine völlig normale Zeit für jeden Elternteil.

Dass die 3 Wochen Kita-Eingewöhnung der Tochter und der Umgang des Sohnes sich überschneiden, davon war bisher gar keine Rede. Das würde die Sache aber sogar noch einfacher machen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Am Ort des Vaters wird es nicht funktionieren. Wenn er am Ort der Mutter in einem Hort wäre. Da aber die Mutter ja ab Mittags zu Hause ist, wird er dort auch nicht im Hort sein. Für so eine begrenzte Zeit sollte doch eine Lösung möglich sein. Da es bei der Mutter ja auch nicht um Unmöglichkeit der Betreuung bei ihr geht, sondern die Weigerung ja wohl andere Gründe hat. Natürlich, da sind wir uns einig, muss auch der Umgangsberechtigte seinen Beitrag leisten, an der Betreuung des Kindes. Aber es gibt eben Situationen, in denen es nicht geht. Wie hier in den drei Wochen. Oder aber, wenn er Freitags lange arbeiten muss. Oder eben die Unmöglichkeit, aus betriebsbedingten Gründen, den Urlaub in der Zeit zu nehmen, die sich das Betreuungselternteil vorstellt. Weil eben einfach zu viele just in den drei Wochen Urlaub nehmen wollen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Also hier werden zunehmend Lösungsvorschläge für "wie jkann man denn das ganze regeln" gemacht. Kommen wir doch mal auf die eigentlichen Ziele des Forums zurück: die Diskussion von juristischen Aspekten.

Folgende Bedürfnisse stehen im Raum:

1. das Kind braucht Unterhalt in Form von Betreuung und Geld

2. im vorliegenden Fall ist es offenbar so aufgeteilt, dass die Mutter die Betreuung übernimmt und der Vater die finanzielle Seite - eine durchaus übliche Aufteilung bei getrennten Eltern

3. Der Vater hat somit die Pflicht, Unterhalt zu zahlen und ein Recht auf Umgang mit dem Kind, auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Dieses Umgangsrecht ist üblicherweise "jedes zweite Wochenende und die halben Ferien", kann aber auch anders ausgestaltet sein: viele Väter haben kaum Umgang mit ihrem Kind

Daraus ergibt sich: die Betreuung ist in der bisherigen Aufteilung Aufgabe der Mutter. Wenn sie also eine Aufsicht für das Kind braucht, dann ist es ihre Aufgabe, eine solche zu finden. Sie kann sich natürlich gern an den Vater wenden, gerade wenn das Kind den auch mehr sehen möchte - aber der Vater ist nicht zur Betreuung verpflichtet, nur zum Umgang. Die Wünsche des Kindes, die die Mutter hier vorschiebt, sind erst mal zweitrangig.

Jetzt kann die Mutter natürlich die bisherige Regelung, wonach sie allein für die Betreuung zuständig ist, kippen.
Da der unterhalt allerdings ein Anspruch des Kindes und nicht der Mutter ist, hat das finanzielle Konsequenzen: Den Unterhalt des Kindes verwaltet ja schließlich der, der das Kind betreut.

So, wenn sich jetzt die Net des Vaters einen Kopf darum macht, wie man die Wünsche der EX (mehr ist das nicht) erfüllen kann, dann ist das allein ein - völlig überflüssiges - Problem der Next.
Vater und Mutter können gemeinsam einen erweiterten Umgang beschließen oder nicht, sie hat da keinen Einfluss drauf.
Wenn die Ex den erweiterten Umgang einklagen will (womit sie scheitern dürfte - aber das ist hier nicht Thema) dann wird das auch nur ein Prozess zwischen Mutter und Vater.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

also für mich ist das ganze einfach nur ein Traumdenken der EX und ihrem Anwalt.

Man sollte sich reelle Möglichkeiten überlegen, und diese dann bei Gericht vorbringen.

Ein Richter-/in wird schon überblicken was machbar ist, und was nicht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

quidde,

sehr guter Versuch den abschweifenden Beitrag wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.

Zur Abschweifung trägt aber auch die TS bei, die ihre eigenen Befindlichkeiten m.E. zu stark in die Wagschale wirft.

Die von der Mutter jetzt angezettelte Klage ist doch gradezu eine Steilvorlage um den eigenen Zielen ein bischen näher zu kommen.

Dann wird halt die Mutter verpflichtet den Sohn am Freitag zu bringen, falls der Vater an diesem Tag unabänderlich (wirklich?) zu lange arbeiten muss. Oder die Klage wird in diesem Punkt abgewiesen.
Familienrichter sind da gegenüber den uneinsichtigen Eltern knallhart.

@ serah
Ich verstehe das Zeitproblem während der Eingewöhnungszeit. Nur ist das euer Problem und hat mit dem hier anstehenden Rechtsstreit direkt wenig zu tun.
Zur Not wird Deinem Mann der Richter erklären, dass es durchaus zumutbar ist, auch nach einer Vollzeitschicht noch zwei oder drei Stunden im Kindergarten zu verbringen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Berry, das Problem ist doch, dass man bisher eine einvernehmliche Regelung, wohl auch unter Einbeziehung des Jugendamtes hatte. Und davon wegzukommen ist natürlich nicht so ganz einfach. Aber, wenn der Vater das Kind zu den Zeiten xy nicht nehmen kann, dann geht es halt nicht. Und das Zeitprob. während der Eingewöhnungszeit ist auch das Prob. der Mutter, nicht der Next. Denn eine unmöglich zu erbringende Leistung kann nun mal nicht umgesetzt werden.

Ich sehe das Gerichtsverfahren auch als einzige Lösungsmöglichkeit, im Augenblick. Nur, bitte nicht vergessen: es ist nur subsidiär das Recht des Vaters, mit dem Kind zu verkehren oder auch nicht. Es ist das Recht des Kindes, zwei Elternteile zu haben!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen