Umgangspflicht??

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)
Umgangspflicht??

Also jut-diesmal hat eine Bekannte von mir eine Frage, leider keinen Internetzugang.

Sie ist geschieden, die Tochter ist 6 und zu 80% behindert. Sie haben gemeinsames SR.

Der Vater holt das Kind alle 2 Wochen regelmäßig zu sich und unternimmt viel mit ihr.

Soweit so gut-er ist arbeitslos, wohnt bei seinen Eltern wieder, trockener Alkoholiker. Meine Bekannte arbeitet Vollzeit. Nun kommt die Kleine nächstes Jahr in die Schule und sie hat das Problem der Ferien-natürlich hat kein normalsterblicher Arbeitsnehmer soviel Urlaub.

Auch verdient sie nicht so viel, daß sie sich nen Hort leisten könnte. Klar,. ich nehm die Kleine -sie ist mit meiner Maus befreundet und im gleichen KiGa-immer, aber wenn ich mal Glück habe und bis dahin Arbeit habe-was dann?

vater weigert sich, das Kind zu nehmen und das JA sagt, da könne sie nichts machen, ihn nicht zwingen, das Kind zu betreuen.

Väter haben ein Umgangsrecht-aber doch auch eine Umgangspflicht? Ist die nirgends gesetzlich verankert sondern nur moralisch? Hat sie Möglichkeiten?

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

wenn mich nicht alles täuscht haben die hort nur 3 wochen ferien, d.h. solange kann sie urlaub nehmen ...

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#2
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

aber das Kind geht ja nicht in den Hort; zumal meine Bekannte eben auch Schwierigkeiten hat, daß wenn sie diesen bezahlen könnte, viele das Kind gar nicht aufnehmen wollen(z. B. beim Schullandheim) aufgrund der Behinderung

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#3
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

also,man kann den vater nicht zwingen,die kinder zu nehmen..ist so..theoretisch wäre das kind die hälfte der ferien bei ihm,das heißt in der tat drei wochen..aber wenn er nicht will,dann will er nicht..habe das alles hinter mir..

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#4
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

danke...dachte mir sowas schon....das ist doch nicht fair-mitunter bekommen prügelnde Väter/Mütter noch ein Umgangsrecht, aber Umgangspflicht durchzusetzen geht nicht...

Das ist genauso ein Fall wie mit den Krankheitstagen-durch gemeinsames SR haben beide 11 Tage-er aber geht nicht arbeiten, überschreibt ihr seine aber auch nicht.

Danke jedenfalls schonmal...mit dem Hort zu bezahlen ist halt für sie auch nicht so einfach, sie bezahlt heute noch gemeinsame Schulden aus der Ehe alleine ab, da er ja nicht arbeitet.

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"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"

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#5
 Von 
Mike1160
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Umgangsrecht hat ausschließlich etwas mit dem Recht des Kindes auf ausreichenden Kontakt mit dem dem nichtbetreuenden Elternteil zu tun bzw. in umgekehrter Richtung. Es geht also rein formaljuristisch beim Umgang in keiner Weise um die Entlastung des betreuenden Elternteils.

Natürlich spielt im Alltag die Entlastung des betreuenden Elternteils eine sogar große Rolle, was ja auch verständlich ist: Erholungspausen und Raum für Partnerschaft und (ungestörte) Freizeit sind für jeden wichtig. Aber das ist eine freiwillige Sache zwischen den beiden Expartnern und hat eben mit dem Umgang nichts zu tun.

Mike1160

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#6
 Von 
nikes01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
bei uns kann man sich an die Verbandsgemeinde wenden. Wenn das Einkommen des Sorgeberechtigten nicht reicht bekommt sie vielleicht einen Zuschuss zum Kinderhort oder sogar komplette Kostenerstattung. Mein Ex hat keinerlei Unterhalt gezahlt und ich muss arbeiten gehen. Zuerst wurde die Krabbelgruppe komplett bezahlt. Anschließend nahm ich mir eine Tagesmutter. Die bekommt man von der Tagespflegebörse. Das Jugendamt hat die Kosten voll übernommen. Vielleicht klappt das ja auch beim Hort. Im übrigen hat das Kind auch ein Umgangsrecht mit dem Vater. Aber wenn der sich querstellt..... schlechte Karten

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Nickyta hallo,
nikes01 hat einen guten Vorschlag geschrieben den kann ich mich anschließen.
Ein behindertes Kind braucht ja besondere Betreuung, wenn ich bedenke, dass der Vater krank ist wäre ich da nicht so sicher, dass er das überhaupt übernehmen könnte.
Alles Gute für deine Freundin:)
Und für dich und deine berufliche Zukunft auch;):)

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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Anny,
???????????????????
Weil der Vater TROCKENER Alkoholiker ist, hättest du Sorge, dass er die Betreuung nicht vernünftig übernehmen könnte??

Ansonsten ist auch meine Meinung: Es entspräche wohl kaum dem Kindeswohl, wenn der Vater zur Betreuung gezwungen werden würde!!

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