Umgang/neue Freundin Ex/Verleumndung

23. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang/neue Freundin Ex/Verleumndung

Hallo zusammen,

ziemlich kopmlipzierter Fall. Ich habe eine knapp 4-jährige Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Wir haben zusammen gelebt. Der Papa ist seit zwei Jahren ausgezogen. Wir haben zusammen eine kleien Firma aufgebaut udn bis vor kurzemn zusammen gearbeitet Enzsprechend unnkompliziert war auch der Umgang mitd er Tochter - er rief an wenn es ihm gerade gepasst hat udn hatd as Kind geholt doer ich habe sie gebracht . War ok.

Nun hat der Mann seit 6 Wochenh eine neue Freundin udn ist bei ihr eingezogen. Seither ist die Hölle los. Sie hat mir zuerst meinen Job bei ihm genommen, bezahlt die noch ausstehenden Rechnungen von mir nicht und zeiht kurzfriostig das von mir genutzte Firmenfahrzeug ein daß ich mir ein Auto kaufen muß.

Sie ruft bei Freunden udn Verwandten an, sagt sie wolle meine Tochter auf Dauer zu sich nehmen, ich würde der Kleinen nicht zu Essen geben und sie vernachlässigen. So hat sie auch beim Jugendamt angerufen. Der Mitarbeiter hat dann drauf bestanden daß der Vater anruft und der hat dann dieselbe Geschichte erzählt. Daraufhin war der Mitarbeiter bei mir udn hat festgestellt daß das alles Lügen sind. Tags drauf bekam ich ein Schreiben vom Anwalt ich würde den Umgang verwehren. Ich habe seit drei Wochen keinen Anruf vom Papa gehabt, lediglich Droh emails der neuen Freundin sie wolle die Klein abholen. Die habe ich nicht beantwortet

Fakt ist, die Kleine liebt den Papa und soll ihn auch sehen. Jedoch: kann ich den Umgang mit der neuen Frau verwehren?

Meine Tochter hat mich nach dem ersten kennenlernen der Frau gleich gefragt warum sie jetzt zwei Mamas hätte und warum sie bei dieser Frau aus dem Bauch geschlüpft sei. Sie mußte bei den Beiden im Ehebett schlafen und ist seither erstmalig Bettnässer - ich denke der Umgang mit der Frau schadet ihr :(

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21 Antworten
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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nick, geh spielen und lass die Erwachsenen hier kommentieren. Deine Problemanalysen sind überflüssig.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,

ich wollte mit der Firma lediglich beschreiben daß wir einen guten Umgang gepflegt haben. ich habe auf selsbtändiger Basis für ihr gearbeitet udn ihm hier eine Existenz aufgebaut da er der deutschen Sprache nicht flüssig mächtig ist.

Das Auto wurde über die Firma geleast. Aber auch das ist unrelevant.

Wichtig ist die Kleine.

Sie hat bislang mehrere Partnerinnen er/überlebt ohne irgendwelche seelischen Störungen zu zeigen. Nun aber ist eine Parttnerin aufgetaucht die mir das Sorgerecht (ich habe das alleinige Sorgerecht)entziehen will indem sie Verleumdungen verbreitet. Meine Tochter ist nach Besuchen
***Zitat***
Was ist daran eine Drohung, wenn sie die Kleine abholen möchte?
Für mich klingt das mehr nach Umgang mit dem Vater.
Und wenn du solche umgangsbezogende Mitteilungen einfach nicht beantwortest, verwehrst du letztendlich sehr wohl den Umgang.
***Zitatende***
Aha, Deiner Meinung nach soll ich mit wildfremden Leuten über den Umgang des Vaters miut seiner Tochter verhandeln weil dieser dies selbst nicht für nötig hält? Das Jugendamt sieht das anders. Die sagen daß der Vater sich schon selbst kümemrn muß und sein Kind auch selsbt abholen muß. Soll ich eine Vierjährige wie ein Paket dem paketboten übergeben? Das kanns ja wohl nicht sein

Die Kleine zeigt psychische AUffälligkeiten nach dem Kontakt mit dieser Frau. Sie schläft nicht mehr alleine, weint nachts ständig im SChlaf, nässt ins Bett was sie noch nie getan hat. Offensichtlich wir ihr seelisch geschadet. Habe ich nicht die Pflicht die Augen vor so etwas nhicht zu verschließen?

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid - aber ich dachte ich werde hier beraten und man erzählt mir nicht einen solchen SChmarrn. Es soll ok sein daß die neue Freundin beim jugendamt anruft, sagt, ich würde mein Kind Hungern udn verwahrlosen lassen um das Sorgerecht für ihren neuen Lover zu erstreiten? Und dieser Frau soll ich das Kind geben? Wer sagt daß sie es zurüclbringt? Die Kleine kennt die Frau nicht und ich soll sie ihr ins Auto setzen?

Du hast keine Kinder - oder?

Ach ja, in den Drohmails schrieb sie man würde zum Anwalt udn Jugendamt gehen würde ich nicht fverhandeln wollen. ich kam nicht mal dazu zu reagieren - da rief auch schon der Mann vom Jugendamt an...

Das ist doch kein koffer!

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-- Editiert am 23.07.2011 18:18

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#7
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehst DU nicht? Er will das komplette Sorgerecht udn die Kleine zu sich holen...

Das Jugendamt sagt daß ihm nur dann ein Sorgerecht zugesprochen werden kann wenn es im Interesse des Kindes ist. Da er aber nicht einmal in der Lage ist über einen vernünftigen Umgang zu reden sondern hier schon seine Freundin vorschiebt bestehen daran Zweifel. Des Weiteren hat er keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Was habe ich davon wenn die Kleine im Ausland verschwindet und ich rechtliche MNittel habe? Weg ist weg.

Und - Nein - sie wurde noch nie von Fremden abgeholt. Wir haben keine Oma oder dergleichen. Sie ist bislang nur mit Mir oder dem Papa unterwegs gewesen - oder mit der Tagespflegemama

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#10
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja,

so einfach ins Ausland abhauen kann ich nicht. Ich habe hier mein eigenes Haus und meinen Lebensmittelpunkt. Der Vater hat im Ausland ein weiteres Kind und konnte nur deshalb hier sesshaft werden weil ich ihm das gemanagt habe. Da er seit mehreren Jahren die Steuerzahlungen verschleppt hat ist davon auszugehen dass er demnächst einen sechsstelligen Betrag ans Finanzamt zahlen muss - die Gefahr besteht also sehr wohl dass er sich einfach vom Acker macht :(

Mit der Frau habe ich das Problem dass sie Unwahrheiten verbreitet. Ich denke das würde niemandem gefallen, zumal ich mir den Beiden gegenüber nichts zu Schulden habe kommen lassen.
Die Kleine hatte bis vor zweieinhalb Wochen unbegrenzten Umgang, nur hat der Vater auf einmal angefangen mich zu beschimpfen und zu bedrohen, die Partnerin Lügen verbreitet. Der Vater hat niemals um einen Umgang gebeten/gefragt die Kleine zu holen. Dafür kamen Jugendamt, mein panischer Bruder (er will Dir das Kind wegnehmen) und Anwaltsschreiben.
Wer da ein Problem hat ist fraglich – ich bin mal gespannt was am Montag die Anwältin zu der Sache sagt


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#12
 Von 
Koji
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Prinzip hast du drei Parteien mit denen Probleme da sind.
Der Ex-Mann nimmt sein Umgangsrecht momentan nicht wahr, respektive zeigt keine Eigeninitiative. Er möchte eventuell das gemeinsame Sorgerecht, was ihm rechtlich neu auch zusteht.
Die Tochter zeigt Auffälligkeiten, wie nächtliches Einnässen, Schlafschwierigkeiten, die erst mit Eintreten der Freundin begonnen haben.
Die Freundin schreibt Drohungen, verbreitet Unwahrheiten und Verleumdung.

quote:
Hallo zusammen,
ziemlich kopmlipzierter Fall. Ich habe eine knapp 4-jährige Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Wir haben zusammen gelebt. Der Papa ist seit zwei Jahren ausgezogen. Wir haben zusammen eine kleien Firma aufgebaut udn bis vor kurzemn zusammen gearbeitet Enzsprechend unnkompliziert war auch der Umgang mitd er Tochter - er rief an wenn es ihm gerade gepasst hat udn hatd as Kind geholt doer ich habe sie gebracht . War ok.


Es war ein Umgang da, nur kein geregelter, gerichtlich festgesetzter. Für alle Beteiligten war die Situation bis jetzt in Ordnung, was nur gut ist.

quote:
Nun hat der Mann seit 6 Wochenh eine neue Freundin udn ist bei ihr eingezogen. Seither ist die Hölle los. Sie hat mir zuerst meinen Job bei ihm genommen, bezahlt die noch ausstehenden Rechnungen von mir nicht und zeiht kurzfriostig das von mir genutzte Firmenfahrzeug ein daß ich mir ein Auto kaufen muß.


Wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden war, ist es leider Pech und hoffentlich lernst du daraus. War einer vorhanden und er hat dir rechtmässig gekündigt, dann ist das blöd, aber nunmal so und du hast hoffentlich Unterstützung beantragt oder eine neue Arbeit und wenn er unrechtmässig gekündet hat, dann musst du sie anfechten.

quote:
Sie ruft bei Freunden udn Verwandten an, sagt sie wolle meine Tochter auf Dauer zu sich nehmen, ich würde der Kleinen nicht zu Essen geben und sie vernachlässigen. So hat sie auch beim Jugendamt angerufen. Der Mitarbeiter hat dann drauf bestanden daß der Vater anruft und der hat dann dieselbe Geschichte erzählt. Daraufhin war der Mitarbeiter bei mir udn hat festgestellt daß das alles Lügen sind.


Ich würde mir das vom Jugendamt schriftlich geben. Schlimm ist auch, dass der Vater dies bestätigt. Ich würde mir Freunde und Verwandte als Zeugen ins Boot holen, denn das geht nicht in Ordnung!

quote:
Tags drauf bekam ich ein Schreiben vom Anwalt ich würde den Umgang verwehren. Ich habe seit drei Wochen keinen Anruf vom Papa gehabt, lediglich Droh emails der neuen Freundin sie wolle die Klein abholen. Die habe ich nicht beantwortet


Wie ist der Wortlaut der Drohung? Diese E-Mails sammeln und dem Anwalt vorlegen. Deine Freundin hat weder von dir noch vom Kind was zu wollen.
Wenn der Vater sagt, dass er das Kind nicht abholen kann und seine Freundin schickt, dann darfst du das Kind nicht zurückbehalten, da davon ausgegangen wird, dass der Vater genug Menschenkenntnis besitzt, um die Freundin einzuschätzen und mit dieser Aufgabe zu betreuen.
Holt die Freundin das Kind eigenmächtig ab - ohne vereinbarten Umgang oder Wissen des Vaters - musst du sie nicht mitgeben.
Schreibt sie dir E-Mails in seinem Namen und du hast sonst keinen Kontakt mit ihm, dann solltest du sie beantworten, da ich aber annehme, dass sowohl du, als auch er euch gegenseitig kontaktiert, hat sie gar keinen Grund dir E-Mails zu schreiben und kannst sie ignorieren.

quote:
Fakt ist, die Kleine liebt den Papa und soll ihn auch sehen. Jedoch: kann ich den Umgang mit der neuen Frau verwehren?


Grundsätzlich nein, ist in diesem Fall wirklich blöd, aber nunmal so.

quote:
Meine Tochter hat mich nach dem ersten kennenlernen der Frau gleich gefragt warum sie jetzt zwei Mamas hätte und warum sie bei dieser Frau aus dem Bauch geschlüpft sei. Sie mußte bei den Beiden im Ehebett schlafen und ist seither erstmalig Bettnässer - ich denke der Umgang mit der Frau schadet ihr


Ich würde ein ärztliches Gutachten empfehlen, entweder vom Hausarzt oder von einem Psychiater in Verbindung mit dem Jugendamt. Es könnte zu begleitendem Umgang kommen.
Auf jeden Fall nicht provozieren lassen, Drohungen und Zeugen sammeln und zum Anwalt. Ein ärztliches Gutachten für die Tochter in Erwägung ziehen.

Du hast dem Umgang nicht im Weg gestanden und auf Abruf musst du auch nicht bereit sein und ich denke, du setzt dich dafür ein den Umgang beizubehalten und gleichzeitig dich und dein Kind zu schützen. Ich schätze dich als eine anständige und verantwortungsvolle Mutter ein, die weder Kind noch Vater schaden will.

Leider sind in diesem Forum viele, die nur die "armen" Männer sehen, von denen es wirklich viele gibt, die das Kind nicht sehen können, aber anscheinend noch nie über eine alleinerziehende Frau gestolpert sind, die Probleme hat. Ich würde dir noch empfehlen zu www.urbia.de zu gehen ins Forum, da gibt es Frauen, die ähnliches erlebt haben und dir auch mit Rechtsauskunft helfen können.

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die Frau war ja offenbar da, um die Kleine abzuholen.
Und das ist etwas, was ich persönlich für völlig normal und in Ordnung halte, wenn die Frau die Kleine holt und nicht immer der Vater.
Was du für völlig normal hältst und was der Realität entspricht sind zwei sehr verschiedene Dinge.
Die neue Partnerin des Vater hat überhaupt nix zu melden, auch wenn das in deine kleine Welt nicht hinein passt.
Und wenn das, was die TE hier schildert, den Tatsachen entspricht, dann würde ich der Dame die Hölle heiß machen. Und dem Vater dazu.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Koji
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nick19, du hast keine Ahnung von der Verantwortung ein Kind zu haben und sich um es zu kümmern, oder? Ansonsten würdest du nicht so unqualifizierte Antworten geben und dir ein Märchen zusammenreimen auf Sätze, die du ihr im Mund herumdrehst.

quote:
Dann sgast du mir jetzt bestimmt auch, was daran so schlimm sein soll, wenn die Kleine von dieser Frau abgeholt wird.
Die TE schreibt doch selber, dass ihr der Umgang zwischen Vater und Tochter wichtig ist.
Da ist es ja wohl egal, wer sie bringt.


Ganz einfach: die Tochter wird physische Auffälligkeiten bei jedem Kontakt mit dieser Frau. Ein Kind nässt nicht grundlos ein, wenn es bis anhin stabil trocken war, noch hat es plötzlich Schlafschwierigkeiten. Die Tochter hat Stress, der sich sogar körperlich ausdrückt und als Mutter muss sie die Tochter vor solchen Sachen schützen.
Deshalb ist es schlimm - die Freundin ist schlimm! Sie tut dies einer 4-jährigen an. Und - entschuldige - aber einer 4-jährigen zu sagen, dass sie zwei Mamas hat und aus dem Bauch der anderen kommt - da hackt's wohl! Psychische Manipulation nenne ich das.

Nein, es ist demfall nicht egal. Besonders nicht, da die Tochter bisher nur von drei Personen transportiert wurde.

quote:
Alternativ hätte sie sich ja auch die Kleine zu ihm bringen können.


Die Mutter hält schon das Kind bereit, wenn der Vater anruft, ohne vorherige Absprache. Grundsätzlich macht sie schon da mehr als nötig und fördert dementsprechend dem Umgang. Sie muss das Kind nicht bringen und vielleicht ist es auch nicht möglich. Umgangskosten sind von der Person, die den Umgang wahrnimmt, zu tragen.

quote:
Der Grund dafür, dass sie die Kleine der Frau nicht mitgeben wollte, besteht doch offensichtlich darin, dass ihr klar wurde, dass die Frau dann auch an dem Umgang beteiligt sein wird.
Etwas, was sie grundsätzlich nicht möchte und daher lieber ganz den Umgang "ausfallen lässt".


Falsch! Sie möchte nicht, dass die Freundin beteiligt ist, da sie dem Kind offensichtlich schadet, was völlig legitim ist - also, Berhinderung der Freundin. Der Umgang ist ausgefallen, da der Vater sich nicht mehr gemeldet hat und nur diesem ist die Mutter verpflichtet. Sie muss ihm das Kind aber nicht aufzwingen - kann das gar nicht.

quote:
Das wird sie jedoch auf Dauer nicht durchsetzen können, ohne ernstzunehmende und für das Kind entscheidende Gründe zu haben.


Das Kind hat gesundheitliche (psychische) Probleme, die eine physische Konsequenz haben. Das ist sehr ernst zunehmen und entscheidend.

quote:
Die TE scheint auch unberechtigter Weise von dem Gedanken geplagt zu sein, der Vater wolle das Kind nicht wiederbringen oder sogar mit ihr in das Ausland abhauen.
Sie glaubt daran irgendwas durch das alleinige Sorgerecht ändern zu können, weshalb sie keine Lust hat, das Sorgerecht zu teilen.
Auch das wird sie auf Dauer nicht durchsetzen können.


Unberechtigterweise - das können wir nicht beurteilen, also du auch nicht. Durch das alleinige SR kann sie nichts ändern, er hat auch Anspruch auf das gemeinsame SR und ich habe nicht gelesen, dass sie das nicht teilen möchte - aber offensichtlich möchte der Vater und die Freundin das alleinige SR für sich beanspruchen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Weiterhin hat die Mutter immer noch das ABR.

Schaut man die Lage wie folgt an:

Kind leidet psychisch mit physischen Konsequenzen unter der Freundin
Vater nimmt Umgangsrecht nicht wahr
Freundin droht Mutter
Freundin lügt und verbreitet Verleumdungen
evtl. Vater hat demnächst Nachzahlungen beim Finanzamt zu machen und es droht Flucht ins Ausland - wobei hier Belege nötig sind

Dann kriegt der Vater höchstens das gemeinsame Sorgerecht und wahrscheinlich ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht, das unter diesen Umständen eventuell begleitend sein wird, wenn der Verdacht der Auslandsentführung tatsächlich gegeben ist, und nicht mehr. Und seine Freundin eventuell einen Zivilprozess wegen Beleidigung, Drohung und Lügen und Belästigung, wo mit etwas Glück eine Verfügung herausspringen kann, dass sich die Freundin weder Mutter noch Tochter nähern oder sich bei ihnen melden darf.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nick:
***
wäre ganz einfach eine Abmahnung, gegebenfalls mit Ankündigung einer Strafanzeige zielbringend.
***
das ist doch mal eine Ansage. Wie macht man das?
Und...nein... es war niemand da um die Kleine zu holen. und selbst wenn da eine Frau gestanden hätte die gesagt hätte "ich will das Kind zu seinem Vater bringen"...woher weiß ich wer das ist und ob der Vater sie beauftragt hat? Das sollte er schon kommunizieren - oder? Wann er das Kind holen will und wen er schickt?
@Kijo
***
Er möchte eventuell das gemeinsame Sorgerecht, was ihm rechtlich neu auch zusteht.
***
Er will das alleinige Sorgerecht und mir das Kind entziehen. So zumindest kommuniziert er es in meinem Freundes- udn Bekanntenkreis
***
Holt die Freundin das Kind eigenmächtig ab - ohne vereinbarten Umgang oder Wissen des Vaters - musst du sie nicht mitgeben.
***
und genau dies ist der Punkt:

Wenn sie eine email schreibt sie holt das Kind - ich aber vom Vater nichts gehört habe - woher soll ich dann wissen daß der Vater sie beauftragt hat?
Sie drohte abends mit Jugendamt - am nächsten morgen bereits rief das Jugendamt an (den hatte ich glücklicherweise schon vorab informiert, er kannte uns bereits weil ich mal vor 1,5 Jahren um Rat gebeten hatte wegen Gewaltandrohungen des Vaters gegen mich)und erzählte meine Tochter würde nichts zu essen bekommen und bei mir verwahrlosen

Die Höhe der Steuerschulden kann ich erahnen, mir liegt eine email des Steuerberaters vor in der er die Gewinne pro Jahr um die 150000 Euro beziffern (ab 2007) und die Umsätze von denen keine Umsatzsteuer abgeführt wurde zwischen 280000 und 360000 Euro. Ich habe ein Diplom in BWL und VWL - ich kann rechnen. Da der Kerl vorhandenes Geld sofort in Luxuskarossen udn Klamotten umsetzt und ich den letzten Kontostand (vor drei Wochen immerhin 800 Euro) kenne ist mir klar daß er die Steuerschuld niemals gestemmt bekommt
***
Ich würde dir noch empfehlen zu www.urbia.de zu gehen ins Forum, da gibt es Frauen, die ähnliches erlebt haben und dir auch mit Rechtsauskunft helfen können.
***
Ich kann verstehen daß es viele Papas gibt die verzweifelt gegen Mütter ankämpfen. Aber - liebe Papas:
Gestern z.B. habe ich eine Droh SMS bekommen - wenn er nicht sofort sein Kind sieht würde was passieren...

Was erwartet der Kerl da? Daß ich sage "Juhu komme vorbei" wenn er mir Angst macht?

Da verbarrikadiere ich mich und warne bei der Polizei vor.
Warum versteht das niemand?

Danke - ich wechsle das Forum



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-- Editiert am 24.07.2011 07:29

-- Editiert am 24.07.2011 07:31

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun regt Euch mal alle ab. Ist doch relativ unkompliziert.
Ich würde an Deiner Stelle nur (nur!) mit dem Kindsvater kommunizieren. Genaue Zeiten festlegen, und das wars. Wenn Du der Neuen ein Verbot erteilst, Dein Grundstück zu betreten, kann kann sie das Kind doch gar nicht abholen. Damit ist das geregelt.

Abhauen ins Ausland mit dem Kind: Du hast die Ausweispapiere, also so einfach geht das nicht. Woher kommt denn der Kindsvater?

So, damit hast Du erst einmal den Ist-Zustand geregelt. Den Rest würde ich über Anwalt regeln lassen. Etwa, wie dauerhaft ein Umgangsrecht aussehen kann. Ob betreut oder unter welchen Bedingungen.

Ach ja, wetten, dass die Neue spätestens dann weg ist, wenn der Brief vom Finanzamt kommt?

Und mir fällt noch ein Zauberwort ein: "Scheinselbständigkeit!" Mach Dich da mal schlau, ist nicht uninteressant. Er müsste dann für Dich die letzten 4 Jahre Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil nachzahlen (du nur für die letzten 4 Monate Deinen Anteil). Mach Dich da mal schlau.

Die Zeit arbeitet für Dich. Du sorgst für das Kind seit der Geburt, und das offensichtlich zu aller Zufriedenheit. Nur nicht kirre machen lassen!

wirdwerden

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-- Editiert am 24.07.2011 10:44

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Higgins1968,

Geht dein EX einer geregelten Arbeit nach?

zahlt er Unterhalt?

Wie wäre es mit einer Beratung bei Caritas oder einer
Familienberatung? (für Mutter + Kind) ist kostenlos.
lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Higgins1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Scheinselbständigkeit ist wirklich ein sehr interessantes Thema. Danke für den Tipp. Vor allem - da sind noch mehr davon...insgesamt mindestens 10 Handwerker die ausschließlich für ih arbeiten, seine Fahrzeuge fahren udn mit seinem Werkzeug arbeiten

Das schadet ihm aber sehr und sollte wohl überlegt sein

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

ich hab nicht gesagt, dass Du es unbedingt anzeigen sollst, aber, man könnte ja nur für sich den Antrag auf entsprechende Nachzahlung stellen. Oder, es zumindest mal in Verhandlungen anschneiden, diese Problematik. Nur, nicht aus den Augen verlieren, dass da auch noch was ist.

wirdwerden

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