Hallo.
Der Umgang wurde gerichtlich festgelegt.
Es gibt noch keine Ferienregelungen, da das Kind auch erst 3 Jahre alt ist.
Nun wurde mir gesagt, dass wenn die Mutter in Urlaub fährt, und somit das Kind mitnimmt, dies lediglich frühzeitig ankündigen muss und die Umgänge in der Zeit ersatzlos ausfallen würden.
(Was festgelegt wurde ist, dass wenn ein Umgangswochenende ausfällt dies 1 Woche später nachgeholt wird.)
Dies ist im moment aber auch nicht das Thema.
Die Mutter fährt auf Reha für insg über 5 Wochen. In den Zeitraum fallen insg. 3 Umgangswochenenden.
Wie verhält sich dies aus rechtlicher Sicht?
- Wie Urlaub zu sehen, und Umgänge in der Zeit verfallen Ersatzlos?
oder
- Reha ist kein Urlaub und Umgang kann wie im Beschluss festgelegt wahrgenommen werden?
Ich würde hin fahren um Umgang mit meiner Tochter zu haben, das wäre kein Problem. Vor allem ist genau das Wochenende vorher und nachher kein Umgang, so dass ich meine Tochter insg. fast 50 Tage nicht sehen würde... Und da würde bei einem 3-jährigen Kind doch auch schon entfremdung dazu kommen, oder?
Danke schon mal für die Antworten.
mfg
Umgang während Kur/Reha
16. Mai 2018
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Frage vom 16. Mai 2018 | 19:08
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 15x hilfreich)
Umgang während Kur/Reha
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#1
Antwort vom 17. Mai 2018 | 08:43
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:Vor allem ist genau das Wochenende vorher und nachher kein Umgang, so dass ich meine Tochter insg. fast 50 Tage nicht sehen würde...
Vereinbart doch, dass das Kind an dem WE vor und nach der Kur bei dir ist, damit der Umgang nicht länger als notwendig ausfällt. Lässt die Mutter mit sich reden, dass du evtl. noch 1x während der Kur das Kind besuchst??
#2
Antwort vom 17. Mai 2018 | 09:10
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Und da würde bei einem 3-jährigen Kind doch auch schon entfremdung dazu kommen, oder?
Entfremdung sehe ich nicht. Ich würde mich meinem Vorredner anschliessen. Das Wochenende vor und nach der Kur für den Umgang nehmen, nach Absprache.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Mai 2018 | 23:35
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 15x hilfreich)
Wenn das alles nur so einfach wäre. Gespräche werden alle abgeblockt.
An Vereinbarungen, selbst welche die wir bei Beratungsstellen getroffen haben, werden nach Rücksprache mit ihrem Anwalt direkt danach widerrufen.
Ansonsten wird alles einfach ignoriert und gar nicht erst ignoriert...
Daher auch die Frage ob REHA und Urlaub gleich bedeutet...
Auch in Hinblick auf ggf. mögliche Ordnungsgeldanträge..
Ich weiß im moment nicht mehr was ich noch tun soll... Daher muss ich soetwas in betracht ziehen.
Und jetzt?
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