Umgang verbieten?

3. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)
Umgang verbieten?

Mein Partner ist in Scheidung lebend, das Trennungsjahr läuft. Aus der Ehe gibt es drei Kinder, die leben bei der Mutter. Er zahlt Unterhalt und würde die Kinder gerne regelmäßig sehen. Ursprünglich war ein Besuchsturnus von 2 Wochen vereinbart, aber die KM "verplant" die voregsehenen Wochenenden in der Regel, so dass die Kinder ihren Vater so gut wie nie sehen können. Die KM behauptet, ich sei ein Flittchen und andere "nette" Dinge, spricht von angeblichen Beweisen gegen meine Rechtschaffenheit. Deswegen will sie gerichtlich den Umgang der Kinder mit mir verbieten lassen. Kann sie das? Ich habe definitiv nichts auf dem Kerbholz und die Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen.

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

sie kann den Umgang nicht verbieten, solange sie nicht ganz konkret vorbringt, warum der Umgang der Kinder mit Dir den Kindern schaden könnte.
Allerdings sind da der Phantasie der Ex auch keine Grenezen gesetzt, und da gilt es im Zweifelsfalls, die Vorwürfe zu widerlegen.

Empfehlung:
Vater sollte zunächst allein die Kinder zu sich nehmen, um der Mutter den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Später könntest du dann ja auch wieder dabei sein.

Möglicherweise hat die Ex auch einen Neuen ?
Dann kann man natürlich versuchen, den Spieß umzudrehen.

Grüße,
nachgefragt

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

oh oh,

die Empfehlung von Kanalmeister, die Zahlungen einzustellen, bis der Umgang gewährt wird, ist sehr schlecht! Selbst die schriftliche Androhung ist schädlich! Das bringt Euch später nur schlechtere Karten bei Gericht!

Viel besser ist es, wenn man vor Gericht erklären kann:
Ich habe immer pünktlich gezahlt, aber die Mutter hat den Umgang stets vereitelt.

Viele Grüße,
nachgefragt

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
apfelsaftschorle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nachgefragt,
Deinen Vorschlag, die Kinder erstmal alleine zu nehmen und die neue Freundin kommt dann dazu, finde ich ziemlich schlecht! In machen Fällen bedeutet das, dass die neue Freundin dann übers Wochenende aus der gemeinsamen Wohnung muß?? Dürfen jetzt auch noch Ex-Frauen die Freizeit der Zweitfrauen bestimmen??

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@
Apfelsaftschorle und Kanalmeister:

da habt Ihr wohl recht.

Grüße,
nachgefragt

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#9
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)

also das wird immer absurder... jetzt behauptet sie, die Kinder würden bei uns nie was zu essen bekommen (letztes Mal hat sie sich drüber aufgeregt, dass die Kleine bei uns mitgegessen hat!), wir hätten Sex gehabt, während die Kinder da waren usw. Auch die Vorwürfe gegen mich werden immer heftiger, sie hätte angeblich Beweise dafür, dass ich "mit jedem ins Bett gegangen bin". Wie kann ich mich gegen diese Vorwürfe wehren? Und wie relevant sind diese "Märchen" dann vor Gericht?

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo kaffeetante,
Na, ob du mit jemand anderem im Bett warst, wird das Gericht wohl kaum interessieren.
Wehren kannst du dich natürlich mit einer Vermeudungsklage aber ob das die Situation unbedingt verbessern wird, wage ich zu bezweifeln.
Las sie reden, die Richter kennen doch sowas schon.
Abgesehen davon, geht es hier lediglich um Umgang, nicht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da muss sie schon andere Geschütze auffahren, als so etwas !! Solange die Kids nichts gegen dich haben und du dir nichts zu Schulden kommen lässt, während die Kinder bei euch sind, hat sie kaum Chancen, den Umgang verbieten zu lassen. Und die Wohnung während der Besuche zu verlassen, würde ich auch nicht machen. Dann hat sie erstmal das, was sie wollte und findet neue Gründe, um den Vater und dich aus dem Leben der Kinder zu entfernen, bzw. einen Keil zwischen dich und deinen Mann zu treiben. Denn das scheint sie ja offenbar zu wollen.
Lasst euch auf keine Diskussionen ein und wartet ab. Wenn überhaupt eine Klage zugelassen wird, was ich nicht glaube, wird sie kaum Chancen haben, damit durchzukommen.
Also: Lasst es nicht zu, dass sie das bekommt, was sie will - nämlich zwischen euch beide einen Keil zu treiben!
Wie stehen denn überhaupt die Kinder dazu?

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