Umgang - muss nicht der Vater erstmal nachweisen, dass der Umgang für das Kind wichtig ist?

9. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
beulenaugust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang - muss nicht der Vater erstmal nachweisen, dass der Umgang für das Kind wichtig ist?

Hallo!

Vor einem Monat wurde endlich eine absolut chaotische und stressige Bezihung beendet, ich bin ausgezogen. Theater gabs deshalb, weil wir im April ein Kind bekommen haben und der Vater des Kindes einige dinge nicht einsehen konnte. Er wollte auf seine "Freiheit" nicht verzichten und meinte, ich könne nach der Geburt unseres Kindes wieder arbeiten gehen, es könne bei einer Bekannten von ihm untergebracht werden. Er sähe es nicht ein, daß ich mir auf seine Kosten ein schönes Leben mache. Ich habe das anders gesehen, dafür bringe ich kein Kind zur Welt. Finanziell ging es uns nicht allzu schlecht, sicherlich mit Einschränkungen, aber durchaus erträglich. Auch jetzt komme ich mit Sozialhilfe und den verschiedenen anderen "Zahlstellen" klar. ER ist sauer, weil sich die Ämter das geld vom ihm zurückholen. Freiheit bezog sich auch auf das Freizeitverhalten. Ich war quasi trotz gemeinsamer Wohung alleinerziehend und der VAter war für unser Kind höchstens ein Besucher. In den letzen Wochen (wie auch schon in der Schwangerschaft) kam es mehrfach wegen unnötiger Diskussionen über das Finanzielle zu Handgreiflichkeiten seitens des Vaters und zu ständigen Störungen beim Stillen (besonders da), d.h. wenn er mal da war, gabs Ärger. Handgreiflichkeiten heißt: Schlagen, Würgen, Treten, Anspucken. In einem Monat habe ich vor Not zweimal die Polizei alarmiert. Der Mann schenkte es uns nichtmal, mitten in der Nacht in der Wohnung zu stehen und sie ausräumen zu wollen. Bezogen auf unser Kind war seine Aussage, daß er kein Interesse daran habe, es zu sehen, weil er dann meine Fresse (O-Ton) sehen müßte. Weitere Beschimpfungen waren Fxtze, Schlampe etc, er drohte, daß ich keine ruhige Minute mit dem Kind haben werde und er dafür sorgen werde, daß ich nicht erlebe, wie es aufwächst. Der Mann glaubte wirklich, mich damit einschüchtern zu können. Hat er auch, ich wohne nun so, daß er mich nicht findet, habe alle gemeinsamen Kontakte abgebrochen.
Aber nach zwei Wochen kam dann der Hammer: er fordert das Sorgerecht für das Kind und will es vorzugsweise am Wochenende für vier Stunden am Stück sehen. beides schließe ich aus, es ist keine vier Monate alt und wird voll gestillt. Im äußersten Falle käme ein Treffen mit dritter person (Kinderschutzbund) oder bei meinen Eltern in Frage, die allerdings etwas weg wohnen (ca. 1 Stunde Fahrt).
Hat auch bei solch krassem Verhalten der Vater ein umgangsrecht und ist der Umgang mit dem biologischen Vater für das Kind so wichtig. oder muß nicht der Vater erstmal nachweisen, daß der Umgang für das Kind wichtig ist? Was hat ein Kind von einem gewalttätigen Mann, der auch Drogen nimmt? Nebenbei hat er deutliche psychische probleme, er erpresst regelmäßig mit Selbstmord. Ich habe wirklich große bedenken, das Kind jemals mit dem Mann alleine zu lassen, zumal er auch gedroht hat, es zu entführen.
Im gegenzug hat mir der mann mehrfach unterstellt, in die Klapse zu gehören- vielleicht verständlich, wenn man davon ausgeht, daß ich nicht spure.

Kann der Mann behaupten, daß ich den Umgang vereiteln will, wenn er sich weigert, Tobias bei meinen eltern zu treffen?
Ich kriege die Krise, wenn ich höre, daß grade in Tobis Alter kurze aber häufige Kontakte zum anderen Elternteil sinnvoll sind....

Ich habe eine Anwältin mit meinen Belangen beauftragt, sie will vordringlich die Unterhaltsfrage klären- für mich ist das Wohl meines (das sage ich bewußt, hab die Schwangerschaft, geburt und das Wochenbett nahezu allein "gemacht") Kindes vorrangig und ich möchte sicherstellen, daß dem mann wirklich die Hände gebunden werden und er höchstens ein Gast ist. Hab das der Anwältin mehrfach gesagt, ich glaube, sie denkt, daß das alles nicht so wild ist- ich übertreibe aber nicht. Inzwischen ist von Amts wegen eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt worden... selbst hab ich mich nicht getraut, habe mich erpressen lassen.

Viele grüße!

P.S. Hab eher untertrieben als übertrieben, weil ich die Situation absolut nicht objektiv schildern kann...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

generell hat jedes Kind ein Recht auf Umgang sowohl mit der Mutter, als auch mit dem Vater. Sie können also nicht einfach so den Umgang mit dem Vater nach eigenem Willen verhindern. Der Vater muss also nicht nachweisen, dass der Umgang mit dem Vater wichtig ist.

Sollten sich berechtigte Bedenken hinsichtlich des Umgangs des Kindes mit dem Vater ergeben, so haben Sie die Möglichkeit das Jugendamt, oder das Familiengericht mit der Klärung dieser Angelegenheit zu beauftragen.

Das Familiengericht wird dann zum Wohle des Kindes hinsichtlich des Umgangs entscheiden. Dabei werden Drogenprobleme, Gewalttätigkeit und andere Probleme, die sich gegen das Wohl des Kindes richten, zum Nachteil ausgelegt.

Mit freundlichen Grüßen,

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