Hallo meine lieben,
ich habe aus meiner geschiedenen Ehe zwei kinder, wo von eines bei mir lebt.
Mein Sohn lebt bei meiner Ex-frau und ich habe schon soviel stress mit ihr gehabt, das bedeutet unzählige Gerichtstermine u.s.w . letztendlich wurde der Umgang ja auch geregelt, das Problem ist sie hält sich nicht dran. mal ist er krank mal nicht da und das immer erst an dem tag wo ich das Besuchsrecht habe. Die neuste masche ist jetzt, mein Sohn hätte mehrfach seine Hausaufgaben nicht gemacht und aus diesem Grund dürfte er bis zum Sommer nicht mehr zu mir, weil es in der Sicht meiner ex das einzige Druckmittel ist.
Was kann ich denn um Himmels willen noch machen, ich habe schon angst zum Gericht zu laufen und das Jugendamt
ist keine wirkliche Hilfe, da wird meine Ex eingeladen zum Gespräch und ich bin immer alleine da, sie kommt einfach nicht und das ohne folgen !!??
-----------------
" "
Umgang mit meinem Sohn
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie alt sind deine Kinder? Würdest du unter Umständen beantragen, dass beide bei dir leben?
Wie ist denn der Umgang des bei dir lebenden Kindes mit seiner Mutter?
-----------------
"sika0304"
Meine Ex-Frau verachtet meine grosse Tochter sie ist jetzt vierzehn, weil si mit 10 Jahren unbedingt zu mir wollte, dem ist das Gericht auch gefolgt, was ich nicht verstanden habe warum sie meinen Sohn von seiner Schwester getrennt haben. Mein Sohn ist jetzt acht, und er leidet sehr darunter, zumal meine Ex wieder verheiratet ist und ein weiteres Kind jetzt hat. Zu meiner Tochter ist zu sagen das sie noch viel mehr leidet, keine Geburtstagswünsche keine Weihnachtswünsche nicht mal ne Apfelsine bekommt sie , nur mit Verachtung wird sie bestraft, ich weiss nicht mehr weiter
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Hallo Hoenig,
Dein Beschluss besagt bestimmt, daß Du zum Umgang berechtigt bzw. auch verpflichtet bist.
Somit ist der andere Elternteil ebenfalls verpflichtet den Umgang zu gewährleisten. Wenns Probleme wird erst eine Zwangsgeldandrohung, vom Gericht, beschlossen. Gibt es weitere Probleme wird ein Zwangsgeld festgesetzt, welches der andere für jede Zuwiderhandlung zuzahlen hat.
Du solltest als erstes dem Gericht mitteilen, das es weiterhin Probleme gibt und eine Zwangsgeldandrohung beantragen.
Nicht gemachte Hausaufgaben sind kein Grund Dein Kind nicht zu Dir zulassen.
Grüße
-----------------
""
"was du da beschreibst würde ich als Erziehungsunfähigkeit und Bindungs-Intoleranz bezeichnen"
Richtig, als schon immer bestandener schlechter Elternschaft zwischen euch beide. Daher, auch wenn du noch öfters vor das Familiengericht ziehst und dadurch eine Zwangsvollstreckung erfolgt, wird sich das ganze noch verschlechtern.
Suche dir lieber den Weg eines "Vermittlers" für euch, um all eure Diskrepanzen und "Beziehungsverletzungen" zu bearbeiten. Das hilft. Gericht nicht. Lass dich vom Jugendamt für diesen Weg beraten und bitte um Kontaktadressen.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Sie hat ihre Gründe dafür, dass sie ihn massiv als Vater und als Partner abgelehnt hat.
Wer mit der Gerichtskeule kommt, verursacht nicht nur Stress, Zerwürfnis und hohe Kosten, sondern eine Machtgehabe in die nächste Instanz.
Um das zu durchblicken ist eine gute Beratung und Entgegenkommen nötig.
Sie wird sich so lange sperren, bis sie das Vergangene überwunden hat und das braucht Zeit und kein Bußgeld. Der Sohn wird den Vater doch ablehnen, weil dieser immer wieder der Familie geschadet hat.
Umgang soll gefördert und nicht erzwungen werden.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote:
Sie hat ihre Gründe dafür, dass sie ihn massiv als Vater und als Partner abgelehnt hat.
Wer mit der Gerichtskeule kommt, verursacht nicht nur Stress, Zerwürfnis und hohe Kosten, sondern eine Machtgehabe in die nächste Instanz.
Um das zu durchblicken ist eine gute Beratung und Entgegenkommen nötig.
Sie wird sich so lange sperren, bis sie das Vergangene überwunden hat und das braucht Zeit und kein Bußgeld. Der Sohn wird den Vater doch ablehnen, weil dieser immer wieder der Familie geschadet hat.
Umgang soll gefördert und nicht erzwungen werden.
Warum hab ich hier den Duft von Räucherkerzen in der Nase und höre die sphärischen Klänge eines Windspiels???
Die Mutter sperrt sich seit Jahren aus verletzter Eitelkeit, weil die große Tochter sich in ihren Augen gegen sie gewandt und zum Feind, dem Vater übergelaufen ist. Und wie srtaft man das Verräterkind und den Feindesvater am besten? Den Kontakt zum geliebten Bruder und Kind unterbinden, ohne Rücksicht auf Verluste. Ich bin hier auch für die Keulenmethode, nix anderes hilft anscheinend.
Setz ich denn jetzt mal ein Teechen auf?
-----------------
"gruß azrael"
quote:
Soll der TE so lange warten, wie Frau braucht? Unsinn, da noch länger zu zögern.
Sicher hat uns der TE nicht alles geschrieben was vorgefallen ist. Seine Ansicht,die er uns hier mitteilt, ist, dass die KM an allem Schuld ist.
Er soll nicht warten, sondern den gewaltlosen Weg nehmen und Proaktiv auf eine gute Umgangsmöglichkeiten eingehen und Vorbild sein. Die Keulenmethode wird ihm die Nähe und Langzeit versprerren. Aber jeder geht seinen Weg. Nur spät, sehr sehr spät wird einer dies bereuen.
-----------------
""
Hallo,
quote:
: Wenn die Gute erstmal ein Sümmchen abdrücken musste, wird die sich das besser überlegen.
Seh ich genauso.
Erst wenns weh tut, wenn auch nur finanziell, funzt das.
Grüßle
@Daddy,
klemmt deine Fett-Taste oder hat das einen anderen Grund, warum du so penetrant schreibst....:(
Ach Azrael,
quote:
Setz ich denn jetzt mal ein Teechen auf?
`n Käffchen wär mir jetzt lieber...:)
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 02.03.2010 18:53
quote:
Seh ich genauso.
Erst wenns weh tut, wenn auch nur finanziell, funzt das.
Und wie ! Auf dem Rücken der Kinder. Oder was meinst du hat das Kind davon, wenn die Mutter in die Schulden gestürzt wird oder Ersatzweise "Beugungshaft"kommt?
"Mein Vater hat mir das angetan"
Nun gut, Verstand ist besser , als Gewalt.
-----------------
""
quote:
Nun gut, Verstand ist besser , als Gewalt.
Wo siehst du Gewalt?
Das, was du meinst, ist nicht Gewalt. sondern logische Konsequenz auf Umgangsverweigerung.
Ginge auch ohne....Nämlich:
quote:
Nun gut, Verstand ist besser , als Gewalt.
Seitens der Mutter...
Und jetzt spucks aus: Klemmt deine Fett-Taste oder meinst du, wir sehen schlecht oder meinst du vielleicht, wir würden dich ÜBERsehen?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
Und wie ! Auf dem Rücken der Kinder. Oder was meinst du hat das Kind davon, wenn die Mutter in die Schulden gestürzt wird oder Ersatzweise "Beugungshaft"kommt?
Auf dem Rücken der Kinder? Quatsch. Sie braucht nur den Umgang zu gewähren und dann ist nix mit Beugehaft oder in Schulden stürzen.
Ist das, was sie macht, nämlich Umgangsverweigerung, nicht auf dem Rücken der Kinder austragen???
Du hast echt ne seltsame Einstellung.
-----------------
"gruß azrael"
Hey Azrael,
ich warte auf meinen Tee...
P.S. Wie findest du meine Schrift?:)
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
Wo siehst du Gewalt?
Das, was du meinst, ist nicht Gewalt. sondern logische Konsequenz auf Umgangsverweigerung.
Ginge auch ohne....Nämlich:
Er hat diese log. Konsequenz auf sein vorheriges Verhalten nun erhalten.
[color=blue]Denn wie @vier bereits erkannt hat, keine gute Elternnschaft hat vorher und nachher bestanden. [/color]
quote:
Auf dem Rücken der Kinder? Quatsch. Sie braucht nur den Umgang zu gewähren und dann ist nix mit Beugehaft oder in Schulden stürzen.
Ist das, was sie macht, nämlich Umgangsverweigerung, nicht auf dem Rücken der Kinder austragen???
[color=blue]Beide führen einen Machtkampf. Einer könnte aufhören. Er soll nicht, sondern die KM. Nun, "er ist ein Mann und ein fürsorglicher Vater", das stört natürlich eine Mutter [/color]
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Danke erstmal für die doch teils seltsamen aufassungen, aber auch sehr gute Ratschläge..
es wird kein Kampf geführt, weder vor den Gerichten oder vor Jugendämtern oder sonstigen Einrichtungen. Ja mein Sohn will den Umgang mit mir, und das sehr viel und am besten immer, leider geht das nicht immer. Ich halte mich an sämtliche Absprachen, es gibt keine Begründung für ein solche Strafe gegenüber meinem Sohn !! Es gibt auch keine Rechtfertigung warum eine Kindesmutter ihr eigenes Kind (hier meine Tochter die bei mir lebt) mit Verachtung und Hohn bestraft..!!! Ich wollte keine hitzige Debatte hier lostreten...eigentlich nur euren Rat, was auch einige gerne und Informativ gemacht haben..... Und nicht immer ist Gewalt von Männern der ausschlag gebende Grund warum eine Ehe o. Beziehung nicht hält..... Sicherlich will ich meinem Sohn etwaige Gerichtstermine o. Jugendamt ersparen, ich liebe meine Kinder von ganzem Herzen, muss aber zusehen wie sie bestraft werden auf eine unglaubliche Art und weise.....Danke nochmal an alle
-----------------
" "
@hoenig762, hole dein Sohn ganz zu dir!
-----------------
""
[color=green]Mama wird ihn auch sicherlich mit Liebe im Herzen gehen lassen...[/color]
-----------------
"gruß azrael"
--- editiert vom Admin
Danke für das Kompliment.
Jo, die kennen ihr Papenheimer. Klagefreudig und völlig unschuldig.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
[color=red]Hab [/color][color=green]das [/color][color=blue]hier [/color][color=yellow][/color][color=black]alles [/color][color=cyan]gerade[/color][color=blue]gelesen [/color][color=ýellow]und [/color][color=black]jetzt [/color][color=gray]will [/color][color=black]ich [/color][color=green]auch [/color][color=blue]nen [/color][color=red]Erdbeertee![/color]
PEACE!
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
-- Editiert am 03.03.2010 13:37
ja, sie ist eine entsetzliche Kinderbesitzerin. Sie sollte sich schämen und ihr Borderlineerkrankung sofort behandeln lassen.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
:) freu freu freu freu freu
wie wahr
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
16 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten