Umgang Kindsvater

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb459307-83
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgang Kindsvater

Hallo, ich habe eine Frage zum Umgangsrecht. Ich würde kurz meine Situation schildern.

Ich habe einen Sohn mittlerweile 11 Monate alt.
Nach der Geburt ist der Kindsvater bei uns ausgezogen. Grund war seine 17 jährige Tochter die aller 14 Tage kam und wegen der wir uns nur gestritten haben (das ist allerdings eine andere Geschichte und würde jetzt zu weit führen). Er wollte mich damals schon vor der Geburt verlassen hat mich auch zur Geburt allein fahren lassen war dann später aber doch mit dabei. Hat mich in der Zeit auch sehr emotional immer unter Druck gesetzt sodass ich froh bin, dass mit dem Baby dann alles in Ordnung war. Wie gesagt er ist dann ausgezogen. Wollte den kleinen dann aller 14 Tage haben allein. Ich habe mich damals beim Jugendamt beraten lassen. Der Mann meinte es gibt keine Reglung aber der Vater müsse erstmal überhaupt eine Bindung zum Kind aufbauen. Es zb regelmäßig besuchen sich an Absprachen halten am Alltag einfach mit teilnehmen. Nun ist es so er ist selbstständig hätte nie Zeit kam wie er wollte kam dann mal wochenlang nicht hat sich ein Monat dann nicht gemeldet und meinte dann nach einem Monat „kann ich morgen meinen Sohn haben" ich habe ihm immer wieder ordentlich gesagt was der Mann vom Jugendamt meinte. Mal ging das gut dann kam wieder eine seiner Launen und er wollte den kleinen weg holen. Das geht jetzt schon die ganze Zeit so. Letztens meinte er noch er ist so froh, dass ich so eine tolle Mutter bin wie ich das alles allein mache, weil er keine Zeit hätte zwecks selbstständig. Es kam jetzt auch schon vor das wir uns was ausgemacht haben und er nicht kam weil er angeblich fix und alle von der Arbeit wär. Das ist meistens seine Ausrede. Jetzt kam er plötzlich und wollte den kleinen mit in den Urlaub nehmen. Ich stille allerdings noch und er hat genau in diesen Wochen Kita Eingewöhnung (was ich auch alles allein organisiere). Ich habe ihm jetzt gesagt das würde nicht gehen. Er ist komplett wütend und meint er würde nicht mehr nach seinem Sohn betteln ich gebe ihm ihn nicht allein mit in Urlaub darf er nicht mit aber Hauptsache den Unterhalt würde ich mir einstecken. So ist es aber nicht im Gegenteil ich hab immer gefragt wann er kommt zu Besuch und wir sind sogar auf seine Baustellen gefahren und haben ihn besucht. Heute habe ich bei unserem zuständigen Jugendamt angerufen. Die Frau wollte ein Gespräch mit mir und dann mit ihm zusammen hat mir gleich einen Termin gegeben. Eigentlich will ich nicht das sich da das Amt mit einmischt ich wollte nur mal einige Sachen wissen zum Beispiel : muss ich den kleinen allein mitgeben? Er war noch nicht so oft da das er überhaupt was vom kleinen weiß. Und ich vertraue ihm auch nicht. Der vom Amt meinte damals solange ich kein Vertrauen habe muss ich auch nicht mitgeben. Und ab wann muss der kleine über Nacht mit zu ihm? Zumal er in Verhältnissen wohnt, die ich gesehen habe die nicht dem Wohle des Kindes entsprechen würden, das weiß er auch.
Weiterhin will seine Mutter die mich auch die ganze Schwangerschaft nur fertig gemacht hat und zu der bisher kein Kontakt war sich das Umgangsrecht einklagen. Ich habe auch Angst das er wenn er den kleinen hat zu ihr geht, weil sie den kleinen aufhetzen würde ( hat oft genug beim Kindsvater geklappt, was auch ein Grund für unsere Trennung war). Ich weiß einfach gar nicht wie ich mich verhalten soll.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich weiß einfach gar nicht wie ich mich verhalten soll.
Du solltest dir langsam mal klar werden, dass es nicht nur dein Kind ist, sondern Euer Kind. Auch solltest du dir klar darüber werden, dass das Kind früher oder später auch alleine zum Vater kannund dort auch immer mehr Zeit verbringen kann. Wen der Vater dann währen der Umgangszeit mit dabei hat, hast dann auch nicht du zu entscheiden...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wer soll diese Buchstabenwand lesen? Zumal 90% überhaupt nichts zur Sache tun.

Ich versuche es mal auf den Punkt zu bringen: es besteht Uneinigkeit hinsichtlich der Organisation des Umgangsrechts. Wenn Ihr Euch mit Hilfe einer Vermittlungsstelle nicht einigen könnt, dann wird einer das Gericht anrufen und das Gericht entscheidet dann, wie es weiter geht.

Im übrigen ist es absolut normal, dass sich das Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch um die Organsation des Kindesalltags (Kita) kümmert und dass die Inhalte der Umgangszeiten einschließlich der Kontaktpersonen allein dem Umgangselternteil obliegt. Es interessiert niemanden, auch kein Gericht, ob die Ex-Schwiegermama Dich in der Schwangerschaft schief angeguckt hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich weiß einfach gar nicht wie ich mich verhalten soll.


ich glaube, da hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

Und tatsächlich gibt es für eine solche Situation zwischen getrenntlebenden Eltern und dem gemeinsamen Kind auch keine "Patentrezepte".

Im Idealfall gelingt den getrennten Eltern im Blick auf das Wohlergehen des gemeinsamen Kindes eine Regelung des Umganges, die für alle Beteiligten passt - da können dann auch Besonderheiten, wie unregelmäßige Arbeitszeiten - oder die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit etc. mit einkalkuliert werden.

In einer Situation, wie du sie schilderst - eine Trennung in einer ohnehin so sensiblen Zeit, wie der Geburt eines Kindes - so, wie es sich überträgt, weder für dich und - so wie sich das liest - auch für den Kindsvater noch gar nicht wirklich Zeit/Gelegenheit, alles, was damit zusammenhängt, zu verarbeiten - das sind schwierige Voraussetzungen zur Vereinbarung einer tragfähigen, einvernehmlichen Regelung.

Da finde ich deinen Ansatz, dir Beratung/Begleitung, eine "Sichtweise von außen" zu suchen, sehr begrüßenswert.

Und unter dem Gesichtspunkt hätte ein Termin in moderierender Begleitung des Jugendamts möglicherweise durchaus das Potenzial, zu deutlich mehr Klarheit bezüglich "machbar und üblich" beizutragen - im Idealfall kann die Mitarbeiterin in dem Gespräch viel zur "Versachlichung" und Trennung des Themas von möglicherweise unbearbeiteten Beziehungsthemen beitragen.

Alternativ könntest du auch eine Familienberatung einer anderen Trägerschaft in deiner Umgebung zu beratenden Gesprächen mit einbinden - idealerweise eben unter Miteinbezug des Kindesvaters.

Eine "unbeteiligte" Sichtweise von außen kann viel zur Klärung bezüglich realistischer Vorstellungen einer dem Alters des Kindes und der Situation angemessenen möglichen Regelungen beitragen - das moderierende Gespräch beim Jugendamt oder einer anderen Einrichtung zu suchen, könnte also durchaus ein sinnvoller und zielführender Anfang sein.

Übrigens: Das Ansinnen der Großmutter väterlicherseits, sich einen Umgang gerichtlich zu erstreiten, ist unter den gegebenen Umständen nahebei aussichtslos - das ist keine "Baustelle", auf die in der gegenwärtigen Situation Energie zu verwenden sich lohnt.

Vielleicht nimmst du doch das Vermittlungsangebot des Jugendamtes mal an - zumindest erhellende Informationen zu Möglichkeiten und "Üblichkeiten" einer Umgangsgestaltung solltest du dort erhalten können - und sollte es - was sehr bedauerlich wäre - ohne gerichtliche Entscheidung zu keiner Einigung kommen - dann sind die eh "mit im Boot"

Alles Gute!





-- Editiert von Haselstrauch am 22.06.2018 09:18

Signatur:

Persönliche Meinung ... ohne Gewähr

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#4
 Von 
fb459307-83
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir war es wichtig erstmal zu wissen wie die „Regelung" ( ich weiß es gibt kein Gesetz) so aussieht. Ob man ein 11 Monate altes Kind einfach wegholen kann oder ob ein Umgang in seiner gewohnten Umgebung erstmal angemessen wäre

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Als Selbständiger kann der Vater seine Zeit nicht schlechter verplanen als ein normaler Arbeitnehmer - oft kann er sehr viel besser planen.

Natürlich musst du nicht springen, wenn er morgen Zeit für Umgang hätte.

Einen 11 Monate alten Sohn mit Übernachtung wegzugeben halte ich nicht für kindgerecht. Im Schlaf des Kindes findet kein Umgang statt. Wenn Tochter, Oma,... das Kind versorgen, scheint es mit dem Bedürfnis des Vaters nach Umgang nicht weit her zu sein.

Man kann darüber aber versuchen, den monatlichen Unterhalt für das Kind zu kürzen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agricola76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Man kann darüber aber versuchen, den monatlichen Unterhalt für das Kind zu kürzen.


Das wäre mir neu. Soviel ich weiß, haben Unterhalt und Umgang miteinander nichts zu tun, sprich: man kann das eine nicht vom anderen abhängig machen. Es sei denn, es handele sich um das Wechselmodell - davon kann ja aber hier nicht dir Rede sein.

Der TE empfehle ich, so schnell wie möglich Beziehungsebene und Elternebene zu trennen. Das kann sonst böse Folgen haben. Denn das wird als ein wichtiger Grundpfeiler der Erziehungsfähigkeit gesehen.

Macht ein paar Monate begleiteten Umgang, damit der Vater die Möglichkeit hat, allein, also ohne dich, seinen Sohn und alle damit verbundenen Verantwortungsbereiche kennenzulernen. Hält er sich weiterhin nicht an Termine und Absprachen, wird das JA bzw. der Hilfeträger auch entsprechend reagieren.

Alles Gute.

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