Umgang / Gericht / Notar

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
MamaAhnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang / Gericht / Notar

Hallo liebe Forumsleser,

vielleicht kann mir jemand einen Rat geben ........ (?)

Bin seit 1,5 Jahren geschieden, 2 Kinder 8+10, die bei mir leben.
Getrennt hatte ich mich, da der Kindesvater die Kinder, wie auch mich bedroht bzw. auch geschlagen hat.

Die Kinder hatten in den 1,5 Jahren zu Anfang 14-tägigen Umgang, dann betreuten Umgang und jetzt, lt. Gerichtsbeschluss bzw. Einigung wöchtenlichen Umgang (ohne Übernachtung). Sorgerecht ist geteilt und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Vater kein Ausländer!).

Die Kinder haben mir gegenüber sowie dem Kinderpsychologen gegenüber immer beteuert, dass sie Angst vorm Vater haben und nicht mehr hin möchten. Bei Befragung des Richters wollten sie dann angeblich doch !(?).
Nach jetzt mehren Umgangstreffen macht der Vater Stress und erzählt den Kindern aus mehreren Anwaltsschreiben, erzählt schlecht über mich, lügt usw. usw. Fazit, die Beiden wollen nicht mehr zu ihm, trauen sich aber nicht ihm das zu sagen........

Nun meine Fragen:
1. Ich möchte meinen Kindern nicht schon wieder einen Gerichtstermin zumuten, die sind schon fertig genug. Reicht es nicht aus, wenn sie bei einem Anwalt/Notar ihre "Aussage" machen, die dann dem Gericht vorgelegt wird ???

2. Wir/ich sind/bin in der Beweispflicht. 4 x (auch von der Gegenseite) wurde beantragt, dass der Kinderpsychologe gehört wird. Ich weiss, dass wir uns hier in der freien Gerichtsbarkeit (oder wie das heisst) befinden. Warum hört der Richter ihn nicht an ?? Kann man ausser dieses ein 5. Mal zu beantragen, den Richter anders rechtlich dazu bewegen, dass der Psychologe gehört wird ????

Für Antworten bedanke ich mich im voraus !!

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11 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

In der deutschen Gerichtsbarkeit gilt das Mündlichkeitsprinzip und das Unmittelbarkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Ihren Kindern eine persönliche Befragung durch den Richter nicht erspart werden kann, sofern dies für den weiteren Fortgang des Prozesses vonnöten ist. Sie können sich jedoch an den Richter wenden und ihm dieses Problem schildern, sofern sich dieses als unangemessene Belastung für Ihre Kinder herausstellen sollte.

Bezüglich von Verfahrensfehlern oder der nicht angemessenen Würdigung von Beweisen haben Sie die Rechtsmittel der Berufung und Revision.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -




-- Editiert von BOBO am 02.08.2004 01:30:17

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#2
 Von 
MamaAhnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tip !

Berufung und Revision ...........
die Gebühren kann ich leider nicht tragen, ob es Prozesskostenhilfe gibt, setzt der zuständige Richter fest, wenn er meint, dass Aussicht auf Erfolg besteht. Da es aber ja gegen ihn geht ........... habe ich da wohl kaum eine Chance.
Ich werde jedoch zum Gericht gehen und mich dort noch einmal erkundigen ....

Heute kam ein Schreiben der "Gegenseite", wenn es nicht so traurig wäre, würde ich schallend lachen ......... ich mache das alles nur aus blinden Hass zu meinem Ex *fg*. Was für ein Quatsch !! Es geht hier nicht um ihn oder mich, sondern darum, dass es den Kimdern gut geht !! Allerdings lehnen sie den Psychologen als Zeugen ab, weil er angeblich von mir beeinflusst worden ist (???????)
Wie soll ich sonst beweisen, dass es den Kindern schlecht geht? Ein Kind nässt wieder ein (was nichts mit der eigentlichen Familientrennung zu zun hat, die ist ja schon lange her!), soll ich dem Richter die nassen Hosen mitnehmen ??

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich könnte jetzt einen Roman schreiben. DA es aber schon spät ist, verweise ich dich mal auf : http://www.wera-fischer.de/
Schau einfach mal ren und mach dir Gedanken darüber. Oder lies dir mal die Beiträge der Frau RA Albrecht auf der Starseite durch.

Ansonsten solltest du n paar Infos mehr schreiben.......
" Die Kinder haben Angst vor dem Vater " hört man von jeder 2. verlassenen, verletzten Frau, die ihre Kinder beeinflußt.
Soll nicht zwangsläufig heissen, dass du dazu gehörst, aber ohne Hintergrundwissen..........
Vielleicht hab ich da eine sehr extreme Meinung aber ich bin der Meinung, dass ein Kind in jedem Falle Kontakt zum Vater haben muss !! Und wenn es nur betreuter Umgang o.ä. ist. Ich bin fest der Meinung, dass ein Kind es braucht, seinen Vater regelmäßig u sehen und ihn zu kennen. Ein eigenens Bild kann er sich später selbst machen. Und man kann als Mutter sehr viel dazu tun, um den Kindern den Umgang "schmackhaft" zu machen. Ein Gerichtstermin hat - denke ich -noch keinem Kind geschadet. Eher die Streitigkeiten zwischen Vater und Mutter !!!

Bist du mal ganz tief in dich gegangen ( hört sich blöd an... weiß ich ) und hast dir ma überlegt, ob nicht ein Fünkchen Wahrheit an der Aussage der Gegenseite besteht??

Und zur Abwechslung muss ich Kanalmeister malRecht geben: Schlag deinem Ex doch vor, er soll auch ein Gutachten machen lassen.
Noch viel besser allerdings finde ich eine Familienmediation, wo alle einbezogen werden. Denn meist brauchen gar nicht die Kinder die Hilfe, sondern die Eltern. Und ein Gespräch und eine Beratung unter der Führung eines geschulten "Moderators" hat schon so manchen geholfen. Wenn ihr beide nichts zu verbergen habt, sollte eigentlich auch keiner was dagegen haben !!
Gruß Anna

Übrigens: Man kann auch über das Gericht einen Gutachter bestellen, der als Zeuge angenommen werden MUSS. Allerdings halte ich allgemein nicht allzuviel von diesen Leuten. Nicht, dass ich ihnen ihre Kompetenz abstreiten möchte, ihre Motivation aber schon !


-- Editiert von teufelin am 03.08.2004 22:53:22

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#5
 Von 
MamaAhnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Beiträge.

Scheine mich etwas undeutlich ausgedrückt zu haben. Es gibt bereits ein psy. Gutachten über die Kids und deren Beziehung zum Vater.

Resultat bzw. Empfehlung war: zunächst betreute Umgangstermine + psychologische Gespräche mit Kindern und Eltern. Hierauf wurde seitens des Gerichts keine Rücksicht genommen !
@ Kanalmeister: Ich fürchte kein neues Gutachten ! Und wieso bin ich nicht sachlich ???

"Unser" Kinderpsychologe (betreut die Kinder seit 2 Jahren!) ist grundsätzlich für Kontakte, auch zum Vater, hat allerdings in unserem Fall seine Meinung revidiert und befürwortet keinen Kontakt, da Gefährdung des Kindeswohls.......... (der Psychologe kennt den Vater auch aus Gesprächen und muss wohl seine Gründe haben!).

Ich möchte einfach nur das Beste für die Kinder !
Leider, leider lernt der KV nicht dazu, befürwortet weiterhin körperliche Züchtigungen, redet mit den Kindern über RA-Schreiben usw., was soll das ? Ich kann ihm doch nicht den Mund verbieten :-) oder ihm meine Erziehungsmethoden (nämlich ohne Schlagen) aufzwingen ........... Wenn wir uns begegnen sollen die Kinder mir dies und das sagen ........ ich steh dann da wie blöd und die Kinder erst recht, menno ! Wer beeinflusst hier ?
Ich bin damals gegangen und habe damit abgeschlossen. Ich richte mich nachdem, was die Fachleute sagen und die Kids mir gegenüber äussern, versuche einfach zu helfen .......

Und noch eins, Mediation hatten wir schon ....... das hat leider überhaupt nichts gebracht, was definitiv nicht an mir lag ......

Ich sehe halt nur, wie es meinen Kindern immer schlechter geht und das tut mir halt weh........

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
MamaAhnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

:-) Mensch, ist doch so........... Glaubt doch sonst keiner und wenn ich Beweise bringen soll..........

Ich habe das wirklich ernsthaft überlegt !

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo,
war ähnlich bei mir.tochter kam nach hause und beschimpfte mich.durch das jugendamt habe ich hilfe erhalten.die frau vom amt redete mit meiner tochter und ging dann zum kindesvater.sie sagte ihm klar und deutlich,das die tochter nicht mehr kommt,wenn das gehetze nicht aufhört.beim gespräch mit meinem kind ging sie sehr behutsam vor.
seitdem habe ich ruhe.hoffe es klappt auch bei dir ohne gerichte
gruß katharina

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo,
Schlagen als Erziehungsmethode ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich geahndet. Sollten deine Kinder davon berichten, würde ich mit ihnen sofort zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Wenn irgendwelche Spuren der Schläge sichtbar sind, ärtzliches Gutachten und erst recht Anzeige. Wenn die Kinder in Gefahr sind, kann niemand dich zwingen, den Kontakt zu dem Schläger zuzulassen. Auf einem Seminar über Stalker hat eine Rechtsanwältin berichtet, dass die Gerichte in den seltensten Fällen eine Frau zwingen, das Umgangsrecht zu gewähren. Ist aber vielleicht nur in Hamburg so. Ich würde mir eine gute Anwältin suchen.

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#11
 Von 
MamaAhnungslos
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber das Gericht bzw. der Richter kann die Mutter zwingen.......... Ordnunggeldandrohung hatten wir auch schon (1000 Euro!)!

Es ist bewiesen, dass er die Kinder geschlagen und was weiss ich noch gemacht hat, es interessiert den Richter schlichtweg nicht, genausoweinig das bereits vorhandene Gutachten !!
Und wenn wir mit 50 anderen Gutachten kämen, der Richter macht eh was er will !

Ich probiere noch einmal den Weg über meinen Anwalt in Zusammenarbeit mit dem Psychologen, das muss doch hinhauen und wenn nicht, geh in Revision bzw. beschwere mich über den Richter an höherer Stelle .....

Danke noch mal für die Beiträge

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