Umfasst die PKH alle Gerichtskosten, die bei der Scheidung anfallen?

25. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
nabi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Umfasst die PKH alle Gerichtskosten, die bei der Scheidung anfallen?

hallo !

vielleicht kann mir jemand hier helfen bzw. ein paar tips geben.

heute morgen flatterte ein schreiben des amtsgerichtes ins haus- für meinen lebensgefährten. er ist noch verheiratet, lebt aber seit sep 2006 von seiner frau getrennt. zunächst geht es in dem schreiben um PKH, den sie beantragt hat, um sich scheiden zu lassen.scheidungsantrag war beigeheftet.
nun soll mein lebensgefährte stellung zu dem PKH antrag nehmen.meine frage wäre- umfasst die PKH alle gerichtskosten, die bei der scheidung anfallen oder muss mein lebensgefährte gesondert einen PKH antrag stellen, weil er sonst die hälfte der gerichtskosten selber tragen müsste?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

jeder muss selber einen antrag stellen

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#2
 Von 
nabi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

danke schön für die schnelle antwort.
hätte noch eine frage.
muß man einen anwalt beauftragen, der den PKH beantragt oder kann man das auch selber machen?
seine finanzielle lage ist nicht rosig und nach abzug des unterhalts für die beiden kinder , bleibt ihm nur der selbsterhalt ( weiß nicht mehr genau, ob das so heißt).möchte natürlich die kosten so gering wie möglich halten.

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

quote:
nun soll mein lebensgefährte stellung zu dem PKH antrag nehmen.


Hier geht es nur um die PKH, welche die Ehefrau beantragt hat. Hierzu muss die Gegenseite gehört werden. Aber wenn die Ehefrau kein oder nur wenig Einkommen hat, dann dürfte es da wohl kaum Einwände geben.

Wenn dein Freund ebenfalls nur wenig Einkommen hat, dann sollte er auch einen Antrag auf PKH stellen. Dazu wird dann die Gegenseite in gleicher Weise gehört.

Einen solchen Antrag kann man auch selbst stellen - aber m.E. sollte sich dein Freund für diese Kiste einen Anwalt nehmen. Denn nach einvernehmlicher Scheidung sieht mir das nicht gerade aus. Und gerade dazu dient ja insbesondere die PKH, dass man den Anwalt darüber erst mal finanzieren kann!

quote:
möchte natürlich die kosten so gering wie möglich halten.


Es geht hier um viel Geld, weil meist für eine sehr lange Zeit gezahlt wird! M.E. sollte dein Freund besser nicht am falschen Ende sparen, damit er nicht über den Tisch gezogen wird. Aber natürlich muss dein Freund Kosten und Risiken SELBST abschätzen, diese Entscheidung kann ihm leider niemand abnehmen.

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#5
 Von 
nabi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

danke schön für die hilfe.

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#6
 Von 
nabi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

"Denn nach einvernehmlicher Scheidung sieht mir das nicht gerade aus. Und gerade dazu dient ja insbesondere die PKH, dass man den Anwalt darüber erst mal finanzieren kann!"
er hätte ja nichts gegen eine einvernehmliche scheidung gehabt....wenn er vorher gewußt hätte, dass sie die scheidung einreichen will.
wäre wahrscheinlich dann alles einfacher und schneller gelaufen.

die stellungnahme dient also nur dazu da, dass man keine einwände hat, dass die gegenseite PKH beantragt hat und bewilligt bekommt?

tja, nicht am falschen ende sparen ist leichter gesagt als getan, wenn einfach kein geld dafür übrig ist. aber nun wissen wir, dank eurer hilfe,dass es möglichkeiten gibt. nochmal danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na, dann möchte ich doch noch etwas ergänzen:

quote:
....wenn er vorher gewußt hätte, dass sie die scheidung einreichen will.


Der Mann lebt seit 1 1/2 Jahren von seiner Frau getrennt und hat eine neue Lebensgefährtin. Also auf die Idee, dass die Ehefrau sich nun scheiden lassen könnte, wäre ich auch nicht gekommen! :grins:

quote:
er hätte ja nichts gegen eine einvernehmliche scheidung gehabt....


Ich könnte mir vorstellen, dass die Ehefrau deines Freundes einen ganz schön dicken Hals hat, wenn dein Freund sie mit zwei Kindern sitzen lässt! Viel Entgegenkommen dürfte dein Freund da nicht zu erwarten haben.

Aber einer einvernehmlichen Scheidung steht trotzdem nichts im Wege. Dein Freund muss nur alle Forderungen seiner Frau anerkennen! Dann kann er sich den Anwalt sparen! Die notwendigen Erklärungen vor Gericht gibt dann der Anwalt seiner Frau für ihn ab. Ob damit dann aber wirklich die Rechte deines Lebensgefährte optimal gewahrt werden, wage ich zu bezweifeln! :grins:

Grüße



-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nabi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

stimmt schon, dass er sich hätte vielleicht denken können, dass sie die scheidung einreicht. nur- vielleicht etwas naiv, aber er hätte zumindest vorher mit ihr darüber gesprochen, wenn ER die scheidung eingereicht hätte und war-ich gebe zu, dummerweise- davon ausgegangen, dass sie das genauso macht...

dicken hals hat sie ständig...weshalb auch immer..ABER - nicht er hat sie und die kinder sitzen lassen, sondern sie hat ihn mehr oder weniger vor die tür gesetzt, weil sie jemand anders kennen gelernt hatte, mit dem sie auch bis heute zusammen lebt.

tja, welche forderungen sie stellen wird, weiß ich nicht. im scheidungsantrag ist lediglich die durchführung des versorgungsausgleiches vermerkt, was natürlich auch völlig in ordnung ist.
wir werden sehen...

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