Übernahme Miteigentum des (Ex)-Partners

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bine2101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Miteigentum des (Ex)-Partners

Hallo,
wie löst man am besten die Übernahme des Miteigentums des (Ex)Partners. Welche Schritte sind generell einzuleitet?
Gutachten Wertermittlung Wohneigentum?
Kauf / Überschreibung des Eigentums?
Was ist mit bisherigen Kredit-Zahlungen des Ex auf die gemeinsame Wohnung?
Verteilung der Schulden? (Wohnung ist noch nicht schuldenfrei, von mir wurden aber Sonderzahlungen zur Ablösung eines Kredits geleistet).
Vielen Dank schon mal, bin für jede Info dankbar.
Gruß Bine

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Bine,

ihr könnt euch einvernehmlich über alles einigen. So braucht es kein Gutachten zur Wertermittlung, wenn ihr euch über die zu fließenden Zahlungen einig seid. In der Regel ist es am schwierigsten, die Bank davon zu überzeugen, einen der Darlehensnehmer aus dem Vertrag zu entlassen. Daran werden sich alle weiteren Schritte orientieren müssen. Insofern sollte der erste Weg zur Bank führen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Bine,

.... und dann zum Notar!
Am besten ohne Anwalt und Gericht.

Zugewinn errechnet sich so:
Endvermögen minus Anfangsvermögen :2.
Derjenige, der den höheren erzielt hat, gleicht hälftig aus.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

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