Hallo,
es hat sich nun folgende Situation ergeben. Mein Sohn hat vor einem Jahr die Schule abgebrochen ist nach Hamburg gezogen um eine Ausbildung zu beginnen, hat diese nach nicht mal 3 Monaten abgebrochen, hat dann 9 Monate nichts gemacht um dann doch wieder zur Schule zu gehen um sein Abi nachzuholen. Nun wohnt er nicht mehr Hamburg, sondern wiederr hier z.Zt. bei seiner Mutter. Da die Umstände z.Zt. nicht so toll sind, möchte er schnellstens in eine Mietwohnung. Er könnte auch hier bei mir und meiner Lebensgefährtin wohnen. Ich habe im Zusatztext der Düsseldorfer Tabelle gelesen, dass man, solange sich das Kind in der Ausbildung befindet, bestimmen kann, in welcher Form man Unterhalt gewährt, in dem er bei uns wohnen kann und sich nicht eine teure Mietwohnung nehmen muss.
Zur Zt. zahle ich den Betrag aus der 4.Spalte der DT abzüglich KG (welches er natürlich auch bekommt). Mein Einkommen liegt zwischen 1500,-- und 1700,-- EUR. Ist es richtig, dass ich das alleine zahlen muss.
Mir wurde jetzt auch wieder gesagt, dass der neue Ehemann meiner EX ebenfalls für den UHG aufkommen müsse, solange das Kind bei ihm wohnt. KM hat keinen Vollzeitjob.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Thorsten
UHG ab 18 / Mietwohnung oder zuhause
Notfall oder generelle Fragen?
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Hallo Thorsten,
rein theoretisch wäre Sohnemann, solange er noch bei der Mutter wohnt und eine allgemeinbildende Schule besucht, privilegiert, d.h. auch die Mutter würde einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen, bei einem Teilzeit-Job mit fiktivem Einkommen, so dass sie auch leistungsfähig wäre.
Mit Auszug ist die Privilegierung weg und somit auch das fiktive Einkommen.
Ob du bestimmen kannst, dass du deinen Unterhalt natural gewähren darfst, das wag ich zu bezweifeln. Ich meine, das wäre gegeben, wenn dein Sohn früher bei dir gewohnt hätte.
Da mit Auszug die Mutter nicht mehr zahlen kann, musst du alleine für den Unterhalt aufkommen.
Der Bedarf liegt bei 640€, abzgl. Kindergeld, das weiterzureichen ist und zu beantragendes Bafög.
Hast du noch andere Unterhaltsberechtigte?
Grüßle
Vielen Dank für Deine Antwort,
ich habe in den Regeln "Unterhalt für Volljährige" folgendes gelesen:
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB
Also müßte er doch bei mir wohnen können, oder?
Es kann nicht sein, wenn ich ihm die Möglichkeit gebe bei uns zu wohnen, dass
er es ablehnt weil Papa ja alles zahlen muss.
Gruß,
Thorsten
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Es kann nicht sein, wenn ich ihm die Möglichkeit gebe bei uns zu wohnen, dass
er es ablehnt
Ich würde es mal drauf ankommen lassen...
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