Gleich noch ne Frage:
wir haben kurz nach der Trennung eine Trennungsvereinbarung geschlossen.
Einer der ersten Punkte war, dass die Kinder bei ihr wohnen bleiben.
Für mich war der ursprüngliche Wohnort der Kinder (also bei ihr) ein wesentlicher Punkt für die weiteren Vereinbarungen (das steht aber - leider - nicht mit drin). Im Klartext heißt das, dass sie wenigstens 80% unserer Habe behalten hat.
Nach ein paar Monaten hat sich nun der jüngste Sohn entschlossen, zu mir zu ziehen. Dem haben wir beide zugestimmt.
Meine Ex-Frau will nun aber an dieser alten Trennungsvereinbarung festhalten. Kann sie das so ohne weiteres oder liege ich richtig, wenn ich die Vereinbarung ändern oder zur Not aufheben lassen will?
Danke Helli
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"Alles kommt zu dem, der warten kann."
Trennungsvereinbarung ändern oder zur Not aufheben lassen?
19. Dezember 2005
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Frage vom 19. Dezember 2005 | 22:59
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsvereinbarung ändern oder zur Not aufheben lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 18:00
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
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