Trennungsvereinbarung, gemeinsame Immobilie

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Trennungsvereinbarung, gemeinsame Immobilie

Guten Tag, vielleicht kann ich hier ja schon ein paar weitere Infos bekommen, die weiterhelfen.

Frau und Mann stehen gemeinsam im Grundbuch 50/50 (Hauskauf VOR der Ehe), Mann hatte vorher schon anderes Haus, hat verkauft und 100.000,-- in die neue Immobilie gesteckt bzw. dadurch kleineres Darlehen.

Frau will sich freundschaftlich trennen. Ohne Scheidung vorerst. Aber mit Trennungsvereinbarung. Will auf Unterhalt, Rente etc. verzichten...........

Wenn Frau dem Mann nun die Immobilie komplett überlassen will, damit er nicht wieder alles verliert - wie würde sich dann eine "Entschädigung" für den "Verlust des Hauses" für die Frau berechnen.

Frau hat Haus eingerichtet, 1700 m2 Garten bepflanzt und Kosten wie Telefon, Wasser, etc. bezahlt. Also auch viel Geld ins Haus gesteckt.

Irgendwie muss der Mann die Frau doch entschädigen.........Kaufpreis 240.000
Darlehen nur 190.000,-- durch Eigenkapital des Mannes.

Aber sicher mittlerweile eine Wertsteigerung des Hauses.

Brauche keine konkreten Zahlen, aber eine Info, was Frau für Rechte/Ansprüche hat, wenn sie ihm das Haus überlässt.

Lieben Dank.....hoffe auf Tipps und Meinungen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pepino1701 .

Am Besten wäre natürlich ein Zugewinnausgleich.

Aber wenn es nur ums Haus geht:

Verkaufspreis ( Schätzung)
Mann bekommt seine 100 Tsd.€ zurück.
Vom Rest werden die Schulden (Kredit) abgezogen.
Was übrig bleibt wird 50/50 geteilt.

lg
edy



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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Das verstehe ich nicht so ganz......................er soll das Haus doch meinetwegen behalten............ich habe dann aber nichts!

Was ist mit dem ganzen Geld, was ICH da reingesteckt habe???

gehen wir mal davon aus, das Haus wäre nun 270.000.,-- wert.......

Mir muss doch eine Art Entschädigung zustehen, wenn ich ihm das Haus komplett überlasse?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pepino1701,

Wert des Hauses 270000€
minus Kredit ( z.B 60000€) = 210000€

Von 210 Tsd. ( 100 Tsd. zurück an Mann) = 110 Tsd

110 :2= 55

Mann bekommt 155 Tsd.
Frau bekommt 55 Tsd.

lg
edy


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irgend wie geht's schon.."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Wert der Immobilie 270.000
Restdarlehen 180.000
------------------------------------------
90.000
davon an Mann 100.000
-----------------------------------------
minus 10.000,--

50/50, also für jeden 5.000,-- Miese???????????

Und der Mann behält dann das Haus und die Frau hat nichts?????????????

Und da will man sich freundschaftlich trennen.............muss ich mich also scheiden lassen und ihm das Genick brechen mit Anwaltskosten, Zugewinnausgleich, Pensionsansprüchen, Tennungsunterhalt etc.

Nur damit ich leben kann. ???

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pepino1701 ,

quote:
Und der Mann behält dann das Haus und die Frau hat nichts?


der Mann hat dann das Haus mit 180Tsd. Kreditschulden.( und seine 100 Tsd.zurück).
quote:
muss ich mich also scheiden lassen und ihm das Genick brechen mit Anwaltskosten, Zugewinnausgleich, Pensionsansprüchen, Tennungsunterhalt etc.


musst du nicht.

quote:
Nur damit ich leben kann. ???


Wenn keine Kinder vorhanden sind,kannst du doch arbeiten gehen?

lg
edy


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irgend wie geht's schon.."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

.....das geht jetzt hier in eine Richtung, die NICHT beabsichtigt war.............

und nur zur Info: ich arbeite!

Und ich hatte wohl deutlich geschrieben, dass ich das FREUNDSCHAFTLICH regeln will.

Und dass ICH auch Geld in das Haus gesteckt habe. Also steht mir auch was dafür zu.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pepino1701,

Sorry , wenn irgendwas falsch rüber kam.

quote:
Und dass ICH auch Geld in das Haus gesteckt habe. Also steht mir auch was dafür zu.

Es zählt aber nur,wenn du dies auch vor der Ehe schon hattest ( und nachweisen
kannst).

Er hat doch sicher auch noch von seinem Geld in das Haus gesteckt.

Seht dieses zusätzliche "reinstecken" als gesparte Miete an.

weiteres gerne als PN

lg
edy

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irgend wie geht's schon.."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

ok, ich bin auf jeden Fall schon mal bisschen schlauer........danke.

Zählen tut also letztendlich SEIN Eigenkapital VOR der Ehe.

Bin also auf Entgegenkommen meines Mannes angewiesen.

Würde aber sicher besser für ihn ausgehen, als wenn ich die Scheidung einreiche.

Danke erst einmal für die Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pepino1701,


quote:
Würde aber sicher besser für ihn ausgehen, als wenn ich die Scheidung einreiche.


Beim Scheidungstermin müssen Sachen wie Zugewinn,Unterhalt usw.
nicht behandelt werden.( wenn ihr euch einig seid).

lg
edy

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irgend wie geht's schon.."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo pepino,

wenn Du zu Ehebeginn auch irgendwelches vermögen hattest, und dies nachweisen kannst, zählt dies natürlich auch.

Hattest Du jedoch nichts, beginnt Deine Rechnung bei "0", seine mit plus 100.000 DM für den gegenseitigen Ausgleich.

Außerdem: vom Wert des Hauses kann noch der Inflationsausgleich rausgerechnet werden.

SG

Berry

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pepino1701
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Lieben Dank für die Antworten...........hat sich mittlerweile alles erledigt.
Zum Guten für uns beide.

Irgendwann ist der Moment eben da, wo das Thema auf den Tisch kommt und das war früher, als geplant.

Da es aber immer das Beste ist, wenn man freundschaftlich, mit Respekt und Achtung miteinander spricht, kann dann auch nur für BEIDE das Beste dabei rauskommen.

Das ist uns gelungen, weil ich ein sehr großzügiges Angebot an ihn gemacht habe - und er genauso großzügig darauf eingegangen ist. Sofort.
Und weil wir VERNÜNFTIG miteinander geredet haben.

Nun profitiert JEDER von uns.

Er behält das Haus - ich mehrere Jahre eine finanzielle Unterstützung, die für ihn machbar ist. Da ja auch nicht jeder mal eben so eine Abfindung im Ganzen zahlen kann.

Keine Anwaltskosten, kein Streit - aber eine lebenslange Freundschaft.

Natürlich ist noch der ein oder andere Punkt mit einem Notar zu klären, aber nur, damit niemandem später mal Nachteile entstehen, z.B. bei Arbeitslosigkeit von mir.

Auch das machen wir gemeinsam.

Bin sehr froh!!!!!!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mamaschaf
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

toll, finde ich sehr gelungen und es zeigt, dass es auch anders gehen kann.

Alles Gute

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