Trennungsunterhalt/Berechnung????

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Benky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt/Berechnung????

Liebe Menschen hier,
auch meine Ehe ist kaputt...bin eine von den:"jede 2."!!!
Nun geht es um den Trennungsunterhalt und mein Nochmann möchte nicht den gesetzl. 3/7 Unterhalt zahlen, sondern gibt mir einfach 2.300Euro inkl. Kindesunterhalt.

Fakten hierzu: er hat ein Nettoeinkommen von 7771,67 Euro und lebt in unserem Haus alleine!! Er ist selbständig und bekommt Tantieme, Gewinne und 13/14. Gehalt, Urlaubsgeld und Entschädigungen f. nichtgenommen Urlaub.
Nun rechnet er mir folgendes vor: er zieht 5.168,77 für Hauskredit,Kapitalversicherung und2x Lebensversicherung runter (er nennt das eheprägende Kosten) und somit hat er nur noch 2.602 Euro. Nun gehen an mich und Kind 2300 Euro und er ist arm.
So einfach geht das? Wieviel dürfen denn die Herren an eheprägenden Kosten (was ist das genau eigentlich) monatl. aufwenden. Da kann man sich ja richtig arm rechnen für die EX!!

Ich möchte doch nur das, was mir lt. Ehevertrag zusteht , nämlich den gesetzl. Unterhalt.Und die sind doch 3/7. Muss ich mit weniger auskommen, damit er weiterhin Kapitalbildung betreibt und das Haus tilgt.

Ich weiß, das ich dringend einen Anwalt brauche, habe aer momentan nicht das Geld, da ich mich kompl. einrichten mußte. Er hat mir 15.000 E in die Hand gedrückt für Möbel und damit ist dem Hausrat genüge getan.

Bitte dringend um Anwort, da ich dem die Stirn bieten kann.

Gruss und danke vorab

Benky

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, sag einmal.... was läuft denn bei euch ab? Du MUSST dir einen Anwalt nehmen. Wenn du ihn dir nicht leisten kannst, gibt es Prozesskostenbeihilfe, ansonsten : Lieber jetzt ein Sofa weniger, als lebenslang "besch....." zu werden.
Kannst du vielleicht vorab noch ein paar Informationen geben ? Wie alt ist euer Kind? Wem gehört das Haus? Und wie sind die genauen Zahlen? Was muss für Hauskredit, LV usw.... gezahlt werden?
Eines hab ich nicht genau verstanden: Ist er Angestellter + Selbständig? Dann fehlen hier ja auch noch Zahlen.

@ Herrn Roenner...
sehen sie, in diesem Falle wäre ich gern Anwältin und hätte Spaß dran, dies alles "auseinander zu klamüstern " :-))
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tablümchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Benky!
Ich stecke in einer ähnlichen, wohl noch etwas komplizierteren Situation! Würd mich gerne mal mit dir austauschen!
Ich hab jetzt den Schritt zum Anwalt gewagt, und ich hoffe, dass sich meine vielen Fragen endlich klären lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Benky,
nehmen sie sich einen Anwalt. Bei dem was Sie jetzt schon an Unterhalt bekommen und dem, was Ihnen Ihr Ex bar gezahlt hat, sind die Kosten dafür lächerlich. Also ich kriege bei solchen Summen immer Schwindelanfälle.

Im übrigen kann es durchaus sein, daß bei einer solchen Unterhaltshöhe eher ein bedarsorientierter Unterhalt gezahlt werden muss. Kann mich da aber auch irren, glaube aber die Info dazu stammt irgendwo von den Forumsseiten hier. Und 2300Euro decken den Bedarf für Mutter und Kind auf alle Fälle!

MfG

Hns

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