Trennungsunterhalt/ nachehelicher Unterhalt

10. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
A6Tuner1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennungsunterhalt/ nachehelicher Unterhalt

Hallo zusammen,
ich war mit meiner Frau knapp 1 Jahr verheiratet, habe einen 6 jährigen Sohn zusammen und sie hat dich vor 8 Monaten von mir wegen einem anderen getrennt.
Momentan leben wir im trennungsjahr und ich bezahle 900 Euro Unterhalt für sie und meinen Sohn(wurde von ihrem Anwalt so berechnet).
Mich hatte sie damals mit Klamotten aus unserer Wohnung vor die Tür gesetzt und ich habe es so gelassen damit mein Sohn wenigstens seine gewohnte Umgebung hat.
Im Januar erfuhr ich dann dass sie von ihrem Partner Schwanger ist und ihre Tochter wohl ende September zur Welt kommt.
Die Partnerschaft mit dem neuen streitet sie ab obwohl wirklich alle Bescheid wissen (alles Taktik?).
Die Scheidung wird jetzt im laufe des Monats eingereicht und ich wollte mich mal erkundigen wie es da wohl aussieht was den Unterhalt betrifft bzw. Den nachehelichen Unterhalt.
Steht ihr dann was zu ? Wie ist es mit dem Trennungsunterhalt, dürfe man das kürzen?
Durch diese ganze Geschichte musste ich natürlich alles neu einrichten und mir eine Wohnung suchen wodurch es finanziell schwierig ist einen Anwalt zu beauftragen, es ist geplant dass es einvernehmlich ist und alles über ihre Anwalt läuft (wobei ich da etwas Angst habe).
Der "neue" möchte die Vaterschaft anerkennen und bemüht sich da scheinbar auch nur Unterhalt wird da auch keiner fließen weil er selber schon 3 Kinder hat.

Könnt ihr mir ein Rat geben?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du, eine fast identische Anfrage war ein paar Threads weiter unten. Lies Dir das mal durch.

wirdwerden

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#2
 Von 
A6Tuner1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Die andere Anfrage habe ich gesehen und durchgelesen, nur wirklich zusammen passen tut es ja nicht, meine "noch" Frau streitet die neue Beziehung ja ab und lebt auch nicht mit ihm zusammen, solange sie Unterhalt bekommt wird sie mit ihm auch nicht zusammen ziehen, genau so hatte sie es gesagt.
Es sind einige Faktoren wo auf das andere Thema nicht passen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist ziemlich wurscht. So oder so ist der biologische Vater auch der Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Und zwar ab 6 Wochen vor der Geburt.

wirdwerden

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A6Tuner1990,

Wie hoch ist dein monatliches Nettoeinkommen?

die die Noch-frau eigenes Einkommen?

Was zahlst du an Kindesunterhalt?
Was an Trennungsunterhalt?

lg
edy

Signatur:

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#5
 Von 
A6Tuner1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Edy,
Mein Netto beträgt 2300-2600 Euro.
Der Anwalt hat den Unterhalt berechnet, ich zahle für beide zusammen 900 Euro, sprich 400 für meinen Sohn und 500 für meine Ex.
Sie hatte bis August gearbeitet und dann war der Jahresvertrag zu ende und nun bekommt sie soweit ich es Weiss Elterngeld.
Dass der Biologische Vater zahlen muss habe ich so auch noch nicht gehört/gewusst, wobei er so oder so net zahlen kann weil er 3 Kinder hat und selber Zuschüsse vom Amt bekommt da er nur teilzeit arbeitet soweit ich es weiß.
Ich bin ehrlich gesagt total überfordert mit der Situation und habe ohne große Gegenwehr bei vielen Sachen nachgelassen und mich einfach nach meiner ex gerichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo A6Tuner1990,

bitte immer genaue Zahlen nennen. ( was steht genau in der Berechnung des Anwaltes? wie viel KU? )

Ich denke der Kindesunterhalt ist mindestens 50€ zu hoch angesetzt.

Du solltest weniger naiv an solche Sachen herangehen.

Denkst du generische Anwälte müssen immer fair berechnen? ( hier wird immer versucht für den eigenen Mandant viel

rauszuschlagen). Wenn die Gegenseite das einfach so glaubt?

lg
edy



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durch.

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#7
 Von 
A6Tuner1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Was den Trennungsunterhalt betrifft ist es mir ehrlich gesagt mittlerweile egal da es hoffentlich nur noch paar Monate geht und ich natürlich nicht möchte dass es meinen Sohn an irgendwas mangelt.
Ich habe eher große bedenken wegen den nachehelichen Unterhalt und dass der neue Partner unterhaltspflichtig ist habe ich such nicht gewusst...
Kann das jemand genauer erklären? Ich meine die sind inoffiziell zusammen und er ist immer bei ihr und so weiter aber sie sagt die wären nicht zusammen weil sie Angst hat dass sie dann weniger Geld bekommt....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals, ob sie mit jemanden zusammen lebt oder nicht, das ist völlig wurscht. Ich wiederhole mich: der Vater des "neuen" Kindes ist für die Mutter finanziell verantwortlich. Von 6 Wochen vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt. Solange Du auch verantwortlich bist (Trennungsunterhalt), das ist bis einem Jahr nach der Trennung oder der Scheidung, solange wird nach meiner Kenntnis halbiert. Eben ab dem Zeitpunkt, wo auch ein anderer unterhaltspflichtig ist. Was passiert, wenn er nicht zahlt, das musst Du Deinen Anwalt fragen. Jedenfalls ist mit Scheidung schluss, wegen der Kürze der Ehe, anderweitigen Verpflichteten. Das hat nichts mit Kindesunterhalt zu tun. Den zahlst Du natürlich weiter. Wie denn die Aufteilung des Betrages ist, den Du heute zahlst, keine Ahnung. Aber der Anwalt wird es ja aufgeteilt haben. Oder?

wirdwerden

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