Trennungsunterhalt für welchen Zeitraum ? Rückwirkend für das gesamte Trennungsjahr ?

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2016 15:34:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt für welchen Zeitraum ? Rückwirkend für das gesamte Trennungsjahr ?

Guten Abend. Ich bitte um Rat bei folgender Frage zum Trennungsunterhalt:

Ich lebe seit gut 11 Monaten in Trennung von meinem Noch-Ehemann und wir lassen uns seit ca.5 Monaten anwaltlich
vertreten. Seit dem bekomme ich Trennungsunterhalt. Ist es möglich, rückwirkend Trennungsunterhalt für die anderen
sechs Monate zu fordern ?

Schon jetzt bedanke ich mich für jede Antwort...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Also, jeder hat seinen Anwalt. Dein Anwalt sollte Dir eigentlich erklärt haben, wie das mit dem Trennungsunterhalt funktioniert. Inverzugsetzung ist die Voraussetzung, dann muss gerechnet werden.

Wieso hat das der Anwalt nicht erklärt?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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