Trennungsunterhalt, Immobilie - Keine Kinder

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)
Trennungsunterhalt, Immobilie - Keine Kinder

Hallo zusammen,

seit einigen Jahren schon bin ich als stiller Mitleser in diesem sehr informativen Forum schon unterwegs.
Ich konnte mir hier schon viele interessante und sehr nützliche Tipps her holen...

Aktuell komme ich jedoch nicht weiter und betrete völliges "Neuland".

Ausgangssituation bzw. Historie:

2003 bin ich mit meiner (Noch)Ehefrau zusammen gekommen.
2008 Haus gekauft bzw. Vertrag unterschrieben (beide stehen im Vertrag, beide stehen im Grundbuch)
2009 eingezogen
2012 geheiratet

Im März 2017 ist sie aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.

Wir verdienen beide ungefähr gleich.
Sie verdient ca. 2000,- Euro im Monat netto.
ich verdiene ca. 2100,- Euro im Monat netto.

Außer dem Haus gibt es keinerlei Kredite!

Das Haus ist natürlich noch nicht abbezahlt. (Es sind noch ca. 95.000 Euro offen)
Die Monatliche Rate beträgt 975,- Euro
Die Rate habe ich bisher immer alleine bezahlt. Wir haben uns die Kosten relativ fair und gerecht aufgeteilt.
Alle Kosten zusammen addiert und dann durch 2 geteilt...
Da ich etwas mehr verdiene, habe ich auch etwas mehr bezahlt, was auch völlig okay ist.
Die Aufteilung lag bei ca. 60% (ich) und 40% (sie)

Soweit so gut...
Sie hatte folgende, gemeinsamen Kosten zu tragen:
Autoversicherungen, Rundfunkbeitrag, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.
Da diese Punkte nicht die 40% der Kosten ausmachten, hat sie mir einen monatlichen "Ausgleichsbetrag" von 300,- Euro überwiesen.

Die weiteren gemeinschaftlichen Kosten für:

Kredit
Grundbesitz
Telefon / Internet
Risiko Lebensversicherung
Haftpflicht
Hausrat
Gas
Strom

wurden von mir getragen.

Stand jetzt hat diese Berechnung noch Bestand! Sie hat im März und im April die 300,- Euro auf mein Konto überwiesen.
Sie zahlt nach wie vor (nachweislich) die Beiträge für die KFZ-Versicherung und für den Rundfunkbeitrag.
Sie zahlt somit also nicht die Beträge, die sie - meiner Meinung nach - müsste.

Theoretisch und nach meinem Verständnis müsste sie folgende Beträge bezahlen:
Kredit 50%
Grundbesitz 50%
Risiko Lebensversicherung 50%
Haftpflicht 50% (bis zum nächst möglichen Kündigungstermin)
Hausrat 50% (bis zum nächst möglichen Kündigungstermin)

Nun habe ich Post von Ihrer Anwältin im Briefkasten gehabt, ich möchte doch meine Einkünfte der letzten zwölf Monate einreichen zur Berechnung eines möglichen Trennungsunterhalts.
Ferner wird mir der Verbleib in der (noch nicht abbezahlten) Immobilie als Wohnvorteil angerechnet.

Wie wird mein unterhaltspflichtiges Einkommen (bereinigtes!?) Einkommen ermittelt.
Welche Kosten darf ich hierfür ansetzen, die mein Einkommen "verringern" ?
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt die Grenze bei 1200 Euro Freibetrag.

Darf die Rate des Kredits mit in die Berechnung rein?
Dürfen die Beträge für die Grundbesitzabgaben mit eingerechnet werden?
Arbeitsaufwendung: Pauschal 5% ?!
Fahrtkosten bis 30 Kilometer bei 0,30 Cent. (Ist hierbei Hin- und Rückweg gemeint?)
Kosten für private Rentenversicherungen?!
Kosten für private Berufsunfähigkeit?!

Nach meinem Verständnis wäre die Berechnung des Netto-Einkommens dann folgende:
Einkommen = 2100,- Euro
Arbeitsaufwendungen (5%) = 110,- Euro
Fahrtkosten = 297,- Euro
Private Rente = 40,- Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung = 35,- Euro
Kredit (50%) = 487,- Euro
Grundsteuer = 70,- Euro

bereinigtes Nettoeinkommen = 2100,- Euro minus 1039,- Euro = 1061 Euro.

Somit dürfte ich doch unter die pfändbare Freigrenze von 1200,- Euro fallen...
Oder hab ich da einen Berechnungsfehler / Denkfehler drin?

Was ist mit dem Wohnvorteil?
Gibt es den überhaupt?


Über jeden - noch so kleinen Tipp - wäre ich sehr dankbar!

Persönliche Meinung erwünscht:
Ich weiß bzw. ich kann mir vorstellen, dass sie es bestimmt nicht einfach hat... Miete zahlen, neue Einrichtung, etc.
Würdet Ihr die Hälfte der Zahlung von ihr verlangen?
Also 50% vom Kredit, den Grundbesitzabgaben, Risiko Lebensversicherung, Hausrat und Haftpflicht ?!
Ich weiß es nicht...

Gruß

Günnie

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zu komplex für ein Laienforum: Du solltest dir einen Anwalt nehmen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Günther,

Ihr lebt in einer Zugewinngemeinschaft?

Ihr habt einen gemeinsamen Hauskredit untrschrieben? Wie hoch war dieser am Hochzeitstag (Restkredit).

Was ist das Haus heute bei einem Verkauf wert?

Wie hoch ist der Restkredit?

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Was kann ich mir unter einer Zugewinngemeinschaft vorstellen?
Wir haben uns alle Gegenstände die wir so besitzen zusammen angeschafft.
Meistens hab ich bezahlt (was auch vollkommen okay war / ist)...
Manche Gegenstände haben wir zu 50:50 gekauft... (Kaffeevollautomat, Kühl- Gefrierschrank, Wärmepumpentrockner etc...)

Ja, wie oben bereits erwähnt haben wir 2008 beide unterschrieben und beide stehen zu 50:50 im Kreditvertrag und auch im Grundbucht.
Der Restkredit im Juni 2012 (Monat / Jahr unserer Hochzeit) lag auf den Cent genau bei 125.196,86 €

Tja, was ist es heute Wert?
Ich kann es nicht sagen... Ich würde es auf ca. 160.000 bis 170.000 Euro tippen.
Der Restkredit liegt - wie oben erwähnt - bei ca. 95.000 Euro.

Generell geht es mir eher aber aktuell eher um die unteren Fragen bzgl. des Trennungsunterhalts und den bereinigten Nettoeinkommens... Vor allem, was ich ansetzen kann / darf, damit das Nettoeinkommen gegen 1200,- Euro tendiert.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

google doch mal nach: Unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt (an Stelle Frankfurt dein zuständiges OLG),

Zugewinngemeinschaft i.d.R. = kein Ehevertrag

Wohnvorteil kann im Trennungsjahr nur für eine "angemessene Wohnung, 1 Person=50m2" angerechnet werden.Später mehr.

Kreditzinsen können gegengerechnet werden.

lg
edy

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Ah, okay...
Danke für den Tipp.
Lt. dem Linien dürfen sowohl der Hinweg als auch der Rückweg angerechnet werden.
Beiträge für eine private Rentenversicherungen können ebenfalls angerechnet werden, sowie 5% Arbeitsaufwendungen.
Des Weiteren dürfen nicht nur Kreditzinsen gegengerechnet werden sondern auch die Tilgung.

Zitat:
"Zur Obliegenheit, im Einzelfall ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um für Kindesunterhalt leistungsfähig zu werden, vgl. BGH FamRZ 2005, 608 f.; beim Ehegattenunterhalt besteht eine solche Obliegenheit nicht (BGH FamRZ 2008, 497). Bei der Bedarfsermittlung für den Ehegattenunterhalt sind unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar eingegangene Verbindlichkeiten grundsätzlich abzusetzen. Sowohl beim Verwandten- als auch beim Ehegattenunterhalt erfolgt noch eine Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls."

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Hier darf keine Rechtsberatung erteilt werden (und danach sieht es für mich aus). ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Für mich nicht bzw. das war nicht das Ziel.
Ziel war der Meinungsaustausch und das Einholen von Tips und Ratschlägen...

2x Hilfreiche Antwort

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