Trennungsjahr....ab wann zählt es??

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennungsjahr....ab wann zählt es??

Mein Mann ist letztes Jahr im Februar ausgezogen, die Trennung hat sich bis ende April hingezogen. Dann war bis Juli funkstille, seit dem haben wir uns immer wieder mal getroffen, meistens habe ich dann bei ihm übernachtet.Irgendwie geht es nicht ohne aber auch nicht mit. Ist ein hin und her. Jetzt will er sich scheiden lassen. Meine Frage ab wann gilt den jetzt das Trennungsjahr? Da wo er ausgezogen ist oder wo wir das letzt mal zusammenwaren?


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29 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.03.2010 18:45:37
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufeline,

eigentlich seit dem Zeitpunkt wo ihr das letzte Mal zusammen wart. Das Trennungsjahr beginnt, sobald eine sog. "Trennung von Tisch und Bett" vollzogen wurde.

Theoretisch beginnt das Trennungsjahr jedesmal von Neuem, wenn du bei deinem Ex übernachtet hast. Dennoch stellt sich hier die Frage nach der Beweisbarkeit. Ich gehe davon aus, dass ihr Beide beim Einwohnermeldeamt noch nicht als getrennt lebend gemeldet seid und dein Ex noch keinen Scheidungsantrag gestellt hat.

Wenn ihr euch beide darüber einig seid, dass ihr seit Ende Februar 2009 getrennt seit, dann könnt ihr dies im Scheidungsantrag vermerken und das Trennungsjahr wäre somit vorbei. Wenn ihr keine Einigkeit erzielen könnt, so könnte behauptet werden dass du erst gestern noch bei ihm übernachtet hast und ggf. sogar sexuell etwas stattgefunden hat.

Die Kernfrage lautet: Wer will sich möglichst schnell Scheiden lassen? Du dich von ihm oder er sich von dir; oder seid ihr euch bzgl. der Scheidung einig?

Beste Grüße

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#2
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo kimble80
Er will sich von mir scheiden lassen , will er jetzt einreichen. Seid April letzten Jahres ist er umgemeldet. Ja und beweisen das da öfters noch was gelaufen ist könnte ich mit sms und meine Freundin weiß bescheid.
Ich will mich eigenlich gar nicht scheidenlasen aber er will es unbedingt.
Ich bin mir im moment ziemlich unsicher wie ich mich verhalten soll.
Ich warte jetzt erstmal auf den Brief von seinem Anwalt, den hat er gesagt bekomme ich jetzt die Tage.
____________
Gruß

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#3
 Von 
guest-12316.03.2010 18:45:37
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hat er sich lediglich an eine neue Adresse wohnhaft gemeldet, oder hat er sich getrennt lebend gemeldet?

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#4
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Er ist in ein Zimmer gezogen, seid Jan. diesen Jahres ist er automatisch in Steuerklasse 1 gekommen.

Kurze Versöhnungsversuche??? Das heißt dann auch wohl wenn mann sich alle paar Wochen regelmäßig getroffen hat ,(also nicht getrennt von Tisch und Bett) bis letzte Woche weiß jetzt nicht ob das kurz ist??

Ich werde jedenfalls nicht in die Scheidung einwilligen.
Warten wir mal ab.
________
Gruß

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#6
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Getrennt Lebend gemeldet weiß ich nicht wo macht man das? Auch am Einwohnermeldeamt?

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#7
 Von 
guest-12316.03.2010 18:45:37
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe, du willst die TE nicht vor Gericht vertreten und auf diese Anspruchgrundlage spekulieren...

Die TE hängt halt noch an ihrem Ex, und würde bei den richtigen Fragen seitens des Richters bei Prozess sofort einbrechen.



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#8
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Verstehe nicht so ganz was Du meinst?
Vor dem Richter, das dauert noch etwas bis wir Gericht sind.
Ganz so schnell geht das ja doch alles nicht , hoffe ich mal.
_____Gruß

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#9
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wird mir wohl nichts anders übrig bleiben als die Dinge auf mich zu kommen zu lassen.
Werde aber erlich dem Anwalt sagen wann unser letztes gemeinsammes Zusammen sein war auch wenn es den Termin des Trennungsjahres nicht beeinflüsst.
Muß ich mich wohl den Dingen stellen.

Trotzdem Danke für Eure Antworten

______
Gruß S

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#10
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Getrennt Lebend gemeldet weiß ich nicht wo macht man das? Auch am Einwohnermeldeamt?


"Getrennt lebend" ist ein eigener Familienstand, so wie "geschieden" oder "verheiratet". Das macht man in der Tat beim Einwohnermeldeamt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#12
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

"getrennt lebend" ist ein eigener Familienstand

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/mdb_zahlen/familienstand.html

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#14
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Getrennt lebend- habe ich jetzt verstanden.
Ich glaube aber mein Noch-Mann hat sich nur umgemeldet.
Ich selber habe das auch noch nicht gemacht.

Die andere Sache geht mir allerdings noch viel mehr im Kopf herum.

_______
Guß S

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#16
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>"Getrennt lebend" ist ein eigener Familienstand, so wie "geschieden" oder "verheiratet". Das macht man in der Tat beim Einwohnermeldeamt

Das ist vollkommen richtig. Beim Einwohnermeldeamt werden für den Familienstand "getrennt lebend" die Kürzel GT verwendet.t

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#17
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Was spricht aus dem Urteil gegen einen (echten) Familienstand "getrennt lebend"?
Geht es hier nicht hauptsächlich um den Begrff "ledig" für eingetragene Lebenspartnerschaften?

§ 1567 BGB
Getrenntleben
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Auch diese Bestimmung des BGB deutet auf einen entspr. Personenstand hin.


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#19
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Würde das Getrenntleben tatsächlich einen eigenen Familienstand darstellen, würden getrenntlebende Beamte beispielsweise keinen (erhöhten) Familienzuschlag erhalten, tatsächlich wird dieser jedoch bis zur Scheidung gezahlt.



Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Denn sogar geschiedenen Besoldungsempfängern steht der FZ1 zu, wenn sie aus der Ehe unterhaltspflichtig sind und der tatsächlich gezahlte Ehegattenunterhalt mindestens so hoch ist wie der FZ1.

Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen.

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"Lukas 7,23"

-- Editiert am 16.03.2010 12:48

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#21
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe mir in der zwischenzeit mal
Scheidung der Ehe § 1565 bis § 1568
angesehen.

Was ich gelesen habe hat mir nicht so gefallen.

§ 1566
Vermutung für das Scheitern.(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Da ich nicht zustimmen werde wird es sich dann nach spätestens 3 Jahren von selbst erledigt haben wenn man in der Zeit nicht mehr zueinander finden sollte.
___________
Gruß S

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#22
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>Würde das Getrenntleben tatsächlich einen eigenen Familienstand darstellen, würden getrenntlebende Beamte beispielsweise keinen (erhöhten) Familienzuschlag erhalten, tatsächlich wird dieser jedoch bis zur Scheidung gezahlt.

Da aber das Getrenntleben tatsächlich einen eigenen Familienstand darstellt, kann beim Vorliegen der Voraussetzungen ein Getenntleben-Unterhalt verlangt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>... na jedenfalls in deinen Träumen, dabei kann man es dann sicher belassen.
>... wobei Lesekundige mit durchschnittlicher Auffassungsgabe sicher erkennen werden, dass eine weitere Voraussetzung die Aufnahme dieser Person nicht nur vorübergehend in der Wohnung des Berechtigten wäre. Mit einem Getrenntleben und Getrenntlebesunterhalt hätte das wohl kaum etwas zu tun.

Wenn allein die Zahlung eines Zuschlags an Beamte das alleinige Kriterium
für einen Personenstand sein sollte, wird der Lesekundige mit durchschnittlicher Auffassungsgabe und wohl auch ein juristischer Lae leicht feststellen können, daß dies keine ausreichende Begründung dafür sein kann.

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#26
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Da ich nicht zustimmen werde wird es sich dann nach spätestens 3 Jahren von selbst erledigt haben wenn man in der Zeit nicht mehr zueinander finden sollte .


Und da glaubst du noch dran?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Teufeline
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Hoffnung stirbt zuletzt
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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Teufeline,

jetzt gehst du als TE fast in deinem eigenen Thread unter....:)

quote:
Da ich nicht zustimmen werde wird es sich dann nach spätestens 3 Jahren von selbst erledigt haben wenn man in der Zeit nicht mehr zueinander finden sollte.


Nach drei Jahren werdet ihr geschieden, da hilft auch eine Verweigerung nix.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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