Trennungsjahr & neue Partnerin

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennungsjahr & neue Partnerin

Hallo Gemeinde :grins:

Vielleicht könnt ihr mir einige Ratschläge geben, die ich trotz Recherchen hier im Forum nicht gefunden habe.

Ich lebe seit Januar 07 getrennt. Meine Noch-Frau in unserem Eigenheim. Sie geht einem 400€ Job nach. Ich lebe in einer Mietwohnung ca 600km entfernt. Berufsbedingt!
Angenommen, ich lerne ein nettes Mädel kennen :grins: , dieses aber ab Mai Hartz4 bezieht( ...das geht heute schneller als du denkst), muss ich auch für sie aufkommen oder mir etwas gegenüber meiner Noch-Frau anrechnen lassen, wenn ich mit ihr eine größere,näher am Arbeitsplatz liegende, Wohnung beziehen würde?
Zur Zeit zahle ich 600€ für das Haus, 450€ Nebenkosten (Versicherungen,lfd.Kosten etc) dafür und meine Wohnung all over all ca 400€. Ich habe ca 220€ Benzinkosten um zur Arbeitsstelle zu gelangen.Mein monatl. Einkommen beträgt ca.2200€ (noch StKl.3)

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten und LG


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Nö, man muss nicht für jedes nette Mädel zahlen :grins:

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn du mit dem netten Mädel in eine gemeinsame Wohnung ziehst, könnte das Probleme mit Mädels Hartz 4 geben, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und du indirekt für sie doch aufkommen musst...

-----------------
"gruß azrael"

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

....es sei denn, man gründet eine WG, dann dürfte es für das Amt schwierig, wenn nicht unmöglich sein, nachzuweisen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

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#4
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

....das wird aber sehr schwierig, eine WG nachzuweisen. Das Amt ist nicht mehr so blauäugig wie früher. Ein Bett in einem anderen Raum reicht nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für diese Anregungen. An eine WG haben wir auch schon gedacht. Entweder ich miete eine Wohnung und mach eine Untervermietung, oder sie mietet eine Wohnung und macht selbiges für mich. Da wird das Amt jedoch hellhörig werden.
OK, wie es auch sei, wie schaut es denn aus, wenn ich durch ersparte Miete und Fahrkosten etwas mehr im Portemonai habe? Steht meiner Noch-Frau mehr zu. Ich meine nach der Scheidung. Und da fällt mir noch eine Frage ein:
Sachverhalt ist, daß wir keine Kinder haben, meine Noch-Frau 2 erlernte Berufe hat und "nur" einen 400€Job ausübt.
Muß sie sich einen angemessenen Job suchen, der ihren Unterhalt sichert? Sie hat auch schon während der Ehe gearbeitet. Dann arbeitslos und nun 400€ Basis.

LG

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