Verlängert sich das Trennungsjahr bei neuer Annäherung?

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Monika H.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängert sich das Trennungsjahr bei neuer Annäherung?

Am 27.2. ist das Trennungsjahr abgelaufen.Ich lebe mit den beiden Kindern zusammen und bekomme Sozialhilfe. Mein Mann ist arbeitslos.
Meine Frage: wenn wir nun doch noch versuchen wollen uns anzunähern und eventuell noch mal von vorne anzufangen,verlängert sich das Trennungsjahr dann? Muss ich das jetzt meiner Anwältin mitteilen? Sie kann doch die Scheidung nicht jetzt so einfach einreichen oder? Wie ist das mit dem Sozialamt,kann es mich dazu drängen direkt mit ihm zusammenzuziehen oder haben wir Zeit. Muss ich die Sozialhilfe dann zurückzahlen, falls mein Mann und ich wieder zusammenfinden? Und wenn es nun nicht klappt,das wir wieder zueinaderfinden,verlängert sich das Ganze jetzt auf drei Jahre? Kann das Sozialamt mir jetzt einfach die Zahlungen streichen?
Ich hab Angst das mir die Zeit davon läuft. Ich will keinen Fehler machen, den ich mein Leben lang bereue, auch die Kinder sollen nie darunter leiden.
Mein Mann und ich haben eh eine freundschaftliche Basis. Es würde alles in Einvernehmen passieren. Selbst wenn wir übereinkommen, das es nicht mehr klappt. Wer hat da Rat und kann mir helfen, bitte ich bin am Verzweifeln.

im Vorraus schon mal danke

usagimoon

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn ihr es wieder versucht, dann ist das Trennungsjahr kaputt. Dann wird wieder neu gerechnet, also nochmal 12 Monate.
(es sei denn ihr teilt es niemendem mit, was aber illegal wäre - wird aber oft getan, man kann auch auf die Nase damit fallen).
Dein Anwalt kann die Scheidung einreichen, wenn es so geplant war. Du musst ihn schon schriftlich zurückpfeifen (er will ja damit Geld verdienen, das geht am besten mit Klagen).
Das Sozialamt fordert nicht zurück, aber wenn ihr wieder zusammenzieht, dann musst du das schon mitteilen.
Hoffe, es holft dir.
Theodor

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#2
 Von 
morgana
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo usagimoon,

dass das trennungsjahr bei einem versöhnungsversuch kaputt ist, stimmt so NICHT! der versöhnungsversuch darf nur maximal 3 monate dauern, sonst fängt alles von vorne an. wenn ihr es länger versucht und es nicht klappt, könnt ihr immer noch einvernehmlich erklären, in der gemeinsamen wohnung getrennt von tisch und bett gelebt zu haben. getrennt von tisch und bett heisst: getrennte schlafstätte, keine gemeinsamen mahlzeiten und getrenntes wäschewaschen. wer will das nachprüfen, ob es wirklich so war?

alles gute

morgana

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