Trennung/Scheidung/Eigentumswohnung/Unterhalt

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
elita123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennung/Scheidung/Eigentumswohnung/Unterhalt

Hallo, mein Ex u ich leben seit Juni letzten Jhares getrennt, Scheidung ist beantragt. Problem: wir haben eine gemeinsame Eigentumswhg, 50:50, Schulden betragen ca. 125T€.
Er hat die beiden gemeinsamen Kinder u mich vor die Tür gesetzt, mir alle Schlüssel abgenommen, ich habe "kein Hausrecht mehr", wie er so schön sagt.
Als Beamter verdient er ca 2500€ netto, zahlt davon ca. 430 € Zinsen für die Whg (Tilgung hat er ausgesetzt), 450 € Kinderunterhalt, fährt nen dicken A6 und hat noch einen Roller. Er möchte mich nicht aus den Kreditverträgen für die Whg lassen, solange die nicht verkauft ist (seit 06.10 steht sie zum Verkauf), zahlt wie gesagt nur Zinsen, sagt, er habe kein Geld, um mir Unterhalt zu zahlen.
Was ich möchte: Er soll mich auszahlen, sodass ich meine 50% vom Kredit abzahlen kann und aus den Verträgen u sonstigen Fälligkeiten raus bin, oder ausziehen und die Wohnung wird vermietet, sodass wenigstens die Tilgung bedient wird. Oder Miete an mich zahlen, mit der ich tilgen kann. Des Weiteren will ich Ehegattenunterhalt, da mein kleiner Sohn erst 2 geworden ist u ich noch in Elternzeit bin, somit komplett ohne eigenes Einkommen.
Des Weiteren verlangt er, ich solle ihm die Kinder 1x/mon. auf eigene Kosten bringen (Hin-u Rückweg 500 km), trotz dessen, dass ich kein Auto besitze.
Wie kriege ich ihn aus der WHG und komme an eigenen Unterhalt?
Vllt kennt sich ja jmd aus....
LG, Elita

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10 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Bist Du anwaltlich beraten? Das alles sprengt den Rahmen hier doch wirklich.

Aus den Kreditverträgen für die Wohnung kann Dich nur die Bank lassen, nicht er. Er müsste Dir Nutzungsentschädigung für Deinen Anteil an der Wohnung zahlen. Allerdings müsstest Du dann Dich auch an Allem für die Wohnung beteiligen. An der Zinstilgung, den Nebenkosten, Steuern, der Abgabe ans Haus, u.s.w. Ob Du damit günstiger fahren würdest, wahrscheinlich nicht.

Kindesunterhalt kann man sich nach der Düsseldorfer Tabelle selbst berechnen. Berücksichtige dabei bitte berufsbedingte Aufwendungen. Vom Rest, unter Berücksichtigung dessen, was er hinsichtlich der Wohnung für Dich leistet, wäre dann Ehegattenunterhalt zu zahlen. Hat das mal jemand für Dich geltend gemacht?

Was den Umgang mit den Kindern angeht, da stellt sich die Frage, wer die Entfernung verursacht hat. Grundsätzlich ist der Umgangsberechtigte verpflichtet, die Kinder abzuholen und zu bringen, in Deinem Falle also er. Gibt aber auch Ausnahmen.

Also, Du stehst vor einem Berg von Problemen. Die kannst Du doch nicht alleine stemmen. Was sagt denn Dein Anwalt zu all dem?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo elita123,

Für die Zeit bis zur Scheidung steht dir Trennungsunterhalt
zu.Bei seinem Gehalt,minus Kindesunterhalt,minus Zinsen,
müsste er dir m.E. ca. 500€ zahlen.
Nach der Scheidung steht dir evtl.Ehegattenunterhalt zu.
Hier wäre ein Beratungsgespräch bei einem RA für Familien-
recht dringend angeraten.( dann ihm evtl.ein Mandat über-
geben).

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 01.03.2011 12:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elita123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe per Anwalt die Scheidung einreichen lassen, zur Zeit wird der Versorgungsausgleich ausgerechnet.
Sein Honorar hierfür wird von der Gerichtskostenhilfe getragen, allerdings trägt diese nicht das Unterhaltsgedöns. Die Kosten hierfür betragen das Zwölffache des monatlichen Unterhalts, woher bitte soll ich das bezahlen?
Mir geht es einfach darum, die Wohnung schnell loszuwerden, ich befürchte aber, dass er das behindert, um mir eins auszuwischen. Ferner habe ich etwas Schiss davor, dass er womöglich aus Gehässigkeit Zahlungen an die Bank einstellt und ich haftbar bin. Habe keinen Bock auf einen finanziellen Ruin.
Der Unterhalt ist damals von einem Anwalt ausgerechnet worden, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass dieser der Vater seines guten Kumpels ist. Insofern zweifle ich diese Berechnung sehr stark an.Es kann nicht sein, dass bei seinem Nettoeinkommen nur 450 € Unterhalt, und das nur für die Kinder, möglich sind, gerade im Hinblick darauf, dass er die Tilgung für die Wohnung ausgesetzt hat.
Umgang, klar, gerne, aber von 3 Wochenenden im Monat, in denen er die Kinder sehen sollte/wollte (ist beim Jugendamt in einer Elternvereinbarung festgehalten worden), ist nur eines möglich, und hier soll ich dann auch noch fahren???? Er spielt einfach wilde Sau und hat jeglichen Bezug zur Realität verloren, so kommt es mir vor.
Trägt die Gerichtskostenhilfe denn einen weiteren Anwalt, der sich um die Unterhaltssachen kümmert und die Eigentumsangelegenheiten verwaltet?




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Unterhalt machen die Kinder geltend. Müsste über Verfahrenskostenhilfe gehen.

Wovon lebst Du eigentlich, und wieso 500 km entfernt?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
elita123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Bin im Dezember von HH nach NRW gezogen, in die Nähe meiner Eltern, um die Kinder betreut zu wissen, gerade im Krankheitsfall etc., wenn ich wieder arbeite. Kümmere mich derzeit um eine Umschulung.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und wovon lebst Du?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo elita123,

quote:
Die Kosten hierfür betragen das Zwölffache des monatlichen Unterhalts, woher bitte soll ich das bezahlen?


Das sind natürlich nicht die Kosten die entstehen,
sondern es handelt sich hier um den Streitwert/Gegenstands-
wert aus dem die Kosten dann ermittelt werden.
Du solltest ihn sofort anschreiben ( Einschreiben/Rückschein) und von ihm z.b. 500€ Unterhalt
fordern,damit "setzt du ihn in Verzug" und dir steht ab
diesem Zeitpunkt der Unterhalt zu( wenn dir vom Gericht
Unterhalt zugesprochen wird).

http://www.bramer.de/scheidungskosten.php

lg
edy




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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 01.03.2011 13:38

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wieso hast du dich dennn aus der gemeinsamen Wohnung mit deinem Kind "rauswerfen" lassen. Das ist DEINE Immobilie, genauso wie SEINE. Du hättest dich erfolgreich dagegen wehren können. Hast du aber nicht.

Da hat sich dein Mann ins Unrecht gesetzt. Keine Frage.

Frage ist nur, wie bereitwillig du den Rauswurf akzeptiert hast. So richtig unglücklich scheinst du mir deswegen nicht zu sein. Postwendend bist du 500 km weit weg zu deinen Eltern gezogen. Ein hübscher Gegenzug. Und klar, das war für dich aus vielen Gründen vorteilhaft. Nur hast du damit den Umgang der beiden Kinder mit ihrem Vater massiv erschwert. Dagegen hätte sich der Kindesvater erfolgreich wehren können. Hat er aber nicht.

Da hast du dich ins Unrecht gesetzt. Keine Frage.

Insofern steht ihr beiden Streithammel euch m.E. in nichts nach. *breites grins*

Und nun gibt es Zoff um so ziemlich alle nachehelichen Belange.

Zunächst mal zur gemeinsamen Immobilie.

Da es sich um gemeinsames Eigentum handelt, bist du für die Tilgung, Versicherung, Steuer hälftig verpflichtet. Die Nebenkosten gehen dich nix an, weil du die Immobilie nicht bewohnst. (Auch wenn einige Schreiber daran glauben). Allerdings muss sich dein Mann eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, weil er deine Hälfte mitbewohnt. Das könnte sich weitgehend aufheben.

Du kannst verlangen, dass dein Mann dich auszahlt. Tut er das nicht, dann kannst du die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dann bleibt ihr möglicherweise hinterher beide gesamtschuldnerisch auf einem Haufen Schulden sitzen. Und die Immobilienmakler werden sich freuen ...

Der Unterhalt scheint mir tatsächlich ein wenig niedrig. Da magst du Recht haben. Geh doch einfach zum Jugendamt und beantrage die Beistandschaft. Dann kümmern die sich um die Berechnung und das Eintreiben des Unterhalts. Wenn weniger als der Mindestunterhalt dabei herauskommt, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, sofern die Kinder unter 12 Jahre alt sind.

Hinsichtlich des Umgangs des Kindesvaters mit den Kindern ist festzuhalten, dass du die Entfernung geschaffen hast und somit für die erhöhten Kosten des Umgangs haftbar gemacht werden kannst. Insofern ist die Forderung des Kindesvaters, dass du die Kinder zu ihm bringen sollst, nicht so ganz aus der Luft gegriffen.

Na, alles in allem ein sehr schönes Spiel, dass ihr beiden da treibt! Das könnte mich sehr erheitern, wenn nicht ... ja ... wenn nicht letzten Endes die Kinder die Zeche dafür zahlen müssten. Da bleibt mir dann die Heiterkeit im Halse stecken ...



-- Editiert am 01.03.2011 14:06

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
elita123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Momentan lebe ich von gar nichts, kann eine Whg meiner Eltern miet- und nebenkostenfrei bewohnen.
Ausgezogen bin ich, weil ich die Raten für die Wohnung nicht hätte tragen können, er mir gesagt hat, dass er "eher den Finger hebt, als dass er dafür zahlt, dass ich in der Whg bleibe".
Ich habe mich falsch ausgedrückt:
In der Elternvereinbarung steht, dass er die Kinder an 3 WE/Monat sehen will/soll, ich bei einem Mal den kompletten Fahrtweg fahren werde, er bei 2 Malen den kompletten Fahrtweg. Hierzu muss ich anmerken, das ich auf Grund meiner momentanen wirtschaftl. Verhältnisse Anfang Feb mein Auto verkaufen musste. Sowas muss auch unterhalten werden, und sein Unterhalt kommt mehr als zu spät. Da es aber nur 1 monatliches WE gibt,welches er wahrnehmen will, warum muss ich dann dafür sorgen, dass die Kids nach HH kommen?
Nein, ich bin nicht unglücklich darüber, dass ich ausziehen musste, jede Trennung hat einen Grund.
Ich finde nur, dass man als Eltern dann die Pflicht hat, für die Kinder alles bestmöglich zu regeln. Da sollte das Ego dann hintenan stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Marcus, mit Nebenkosten meinte ich nicht die typischen Verbrauchsnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom), sondern die, die sie einfach aus ihrer Eigenschaft als Miteigentümerin heraus tragen muss. Wenn dann noch die hälftigen Zinsen dazu kommen (den Abtrag, der derzeit nicht geleistet wird, den lasse ich mal raus), dann wird das wahrscheinlich eine Null-Nummer.

Die Wohnung steht zum Verkauf. Das geht im Augenblick nicht so schnell wie noch vor 20 Jahren, als der Immo-Markt boomte. Da ist vielleicht ein wenig mehr Geduld angesagt. Jedenfalls kann sie ihn nicht zwingen, sie auszuzahlen oder ihre Kreditanteile zu übernehmen. Da wird die Bank ohnehin nicht mitmachen.

Jetzt ist sie doch nicht aus der Wohnung geschmissen worden, sondern mit den Kindern ausgezogen. Und dann gleich die Entfernung. Gut, man hat sich geeinigt, den Umgang zu organisieren. Sie trägt 1/3 der Kosten und die Organisation, er 2/3 und auch entsprechend die Organisation. Sie hat diese Vereinbarung in Kenntnis ihrer finanziellen Lage unterzeichnet. Warum sollte jetzt, schon nach ein paar Monaten von dieser Einigung abgerückt werden? Die ist doch fair angesichts der Tatsache, dass sie die Entfernung geschaffen hat. Und, dass sie Zeit hat, was er als Berufstätiger ja nun wirklich nur sehr eingeschränkt hat.

Also, Kindesunterhalt regeln, Trennungsunterhalt auch. Schauen, wies mit dem Verkauf der Wohnung voran geht. Anwalt darauf ansprechen, ob man die das Scheidungsverfahren noch den nachehelichen Unterhalt bringen kann. Mehr ist im Augenblick wohl nicht drinnen.

wirdwerden







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