Trennung - was darf Kindsvater mitnehmen?

7. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)
Trennung - was darf Kindsvater mitnehmen?

Hallo!
Mein Ex sitzt zur Zeit noch in Haft, wir sind aber seit fast einem Jahr getrennt. Seine Möbel etc. stehen noch in meiner Wohnung, für die ich aber seit August 2011 einen eigenen Mietvertrag habe. Ich wohne dort mit meinem fast 3 jährigen Sohn.
Nun will mein Ex alles mögliche mitnehmen. Alle Möbel, die er mitgebracht hat, Geschirr usw.
Darf er das? Darf er Ansprüche stellen, wie z.B. Geld für die damalige Renovierung, Teppiche usw? Gibt es da Regelungen?
Das Kinderzimmer bleibt, da kann er nicht ran, das weiß ich. Aber wie sieht es z.B. mit Geschirr oder dem Esstisch incl. Stühle aus?
Die Wohnung haben wir damals extra dazugenommen, als sich unser Sohn angekündigt hat. Vorher hab ich nur im Dachgeschoss gewohnt, was für zwei Personen durchaus ausreichend gewesen wäre.
Danke schon mal!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Normalerweise darf er dass mitnehmen, was er mitgebracht hat.
Aber- es existiert ein gemeinsames Kind.
Er müßte Sie auf Herausgabe verklagen, und dann kommt es auf den Richter an.
Sonstige Ansprüche hat er nicht.Was er eingebracht hat, hat er selbst abgewoht, und/oder kommt dem Kind zugute.

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#2
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Mal von der Rechtslage abgesehen, wäre es wohl das Erste, was ich bei einer Trennung tun würde, die gesamten Besitztümer des/der Ex aus der Wohnung zu verbannen. Soviel Stolz muss sein. Da stell ich die Teller beim Essen lieber auf den Umzugskarton als auf den Esstisch des Expartners.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wenn er vor der Ehe alles angeschafft hat, dann kann er das auch mitnehmen. Was in der Ehe angeschafft wurde, das wird geteilt. Kinderzimmer bleibt außen vor, alles andere aber nicht. Vielleicht noch die Waschmaschine, die vergaß ich.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo,

eine Person darf das mitnehmen, was sie die Ehe eingebracht hat. Das ist ihr Eigentum. Was während der Ehe "gemeinsam" angeschafft wurde (hier ist es völlig egal, wer was bezahlt hatte) wird aufgeteilt. Sollten minderjährige Kinder im Haushalt sein, wird das etwas anders gehandhabt. Hier behält der betreunde Elternteil i.d.R. die "wichtigsten" Einrichtungsgegenstände wie z.B. Waschmaschine, Küche usw. Dafür erhält die "ausziehende" Person aber einen Ausgleich (evtl. auch in finanzieller Form). Hab ich grad frisch hinter mir.

VG

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kazar
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

Wir haben uns jetzt geeinigt, dass er das bekommt, was ihm gehört.

Allerdings steht jetzt das nächste Problem an. Er wollte die Sachen holen, kam aber nicht. Ich hab jetzt riesen Ärger mit meinen Vermietern weil die auseinandergebauten Möbel im Weg rum stehen.

Wie lange muss ich die Möbel stehen lassen? Immerhin stehen sie seit Beginn der Haft (April 2011) schon bei mir.

Darf ich eine Frist setzen, und wenn er die nicht einhält, die Möbel behalten/ verkaufen? Er hat schon mehrere Chancen gehabt, das Zeugs zu holen, aber immer andere ausreden gehabt (kein LKW, noch keine Wohnung, usw)

Danke...

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