Trennung nichtehelicher Familie

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
verduna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nichtehelicher Familie

Hallo Ihr da draußen, bin gerade auf dieses Forum getoßen und hoffe, hier vielleicht jemanden zu finden, der mir mit einem guten Rat zur Seite stehen kann.

Habe bis vor kurzem eine "eheähnliche Gemeinschaft" von ca. 10 Jahren geführt. Während dieser Zeit habe wir gemeinsam ein Haus gekauft und zwei Kinder in die Welt gesetzt. Ich habe seit der Geburt der Kinder nur noch auf selbständiger Basis nebenbei gearbeitet und allen Verdienst in den Lebensunterhalt einfließen lassen.

Jetzt ist die Beziehung beendet, von Familie keine Rede mehr. Zwar zahlt mein Expartner mir momentan noch einen Unterhalt für die Mkinder und mich und ich darf auch noch im Haus wohnen, alles in allem bin ich damit aber seinem good will ausgesetzt und hänge am langen Arm.

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?

Bin für jede Rückmeldung dankbar,

LG :( =



-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Verduna,

eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung gibt es in der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht.

Wie alt ist sind die Kinder? Dir steht von 8 Wochen vor bis 3 Jahre nach der Geburt der sogenannte Betreuungsunterhalt zu. Kommt das noch für ein Kind in Frage?

Auf jeden Fall ist aber Kindesunterhalt zu zahlen und zwar gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Dazu müßtest du eventuell mal sein Einkommen (Steuererstattung/-nachzahlung letztes Jahr, Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld usw.) mitteilen.

Sofern das Haus euch beiden gehört, bist du nicht unbedingt seinem good will ausgeliefert. Ihr habt dann beide gleichermaßen das Recht, das Haus zu nutzen. In der Regel entscheiden Gerichte, wenn sich die Partner nicht einigen können, das Wohnrecht zu Gunsten desjenigen, bei dem die Kinder leben.

Wie ist die Finanzierung gestaltet? Haftet ihr beide gegenüber der Bank? Seid ihr beide Eigentümer?

Ist nach 10 Jahren sicherlich ne blöde Situation, aber das haben andere auch geschafft. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Es soll natürlich *eheähnliche Lebensgemeinschaft * heißen. Plöde Dasdadur. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen