Trennung nach 1 Jahr + 1 Kind (Unterhalt)

18. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)
Trennung nach 1 Jahr + 1 Kind (Unterhalt)

hallo zusammen

Ich bräuchte Hilfe um mir kurz meine Situation klarzumachen.

Wir sind jetzt ca. 13 Monate verheiratet und wollen uns trennen. Wir haben zusammen eine 4 Monate alte Tocher. Sie brachte in die Ehe schon einen Sohn mit. Für den muss ich sicher nichts zahlen.

Ich habe eine Wohnung vor der Ehe gekauft die ich immer noch abzahle!

Sie arbeitet auf 800 Euro Job und ich bin Beamter und verdiene ca. 1700 Euro!

Zur Zeit bin ich im Elternurlaub, weil ich das genommen habe und meine Frau geht arbeiten.

Im Falle eine Trennung, was käme denn auf mich zu.

Wie wird das im Trennungsjahr denn gehandhabt? Ab wann muss ich denn zahlen. Muss ich meiner Frau jede Wohnung zahlen die sie möchte oder habe ich da Mitbestimmungsrecht?

Wir haben keine gemeinsamen Versicherungen.
Die Rentenversicherung läuft auf mich. Und ihre auf sie! also daher hoffe ich mal jeder zahlt seins.

Unterhalt für das Kind ist ca. 200 Euro das ist klar. Aber wie siehts denn mit dem Unterhalt der Frau aus?

Wenn ich ca. 1700 Euro verdiene und die private Versicherung kostet 150 Euro, dann habe ich ca. 1550 Euro netto. Dazu kommen noch die Raten für die Wohnung mit insg. 700 Euro! Was bleibt denn dann für mich übrig??

Was ist wenn die Frau irgendwann arbeiten geht? Darf ich denn dann weniger zahlen??

ich würde mich sehr über eine Nachricht und Antwort freuen!

Vielen DAnk im vorraus!























Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Zu klären wäre erst mal, wer denn euer Kind weiter betreut.

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

suchen dir so schnell als möglich einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist.

Ein Beratungstermin kostet nicht die Welt und du hast dann einigermaßen Klarheit.

Soweit ich weiß, ist dein Mindestselbstbehalt 970 Euro.

Wie schon geschrieben wurde ist es wichtig zu wissen wer die Kinder betreut.

mit internetten Gruß

Micha

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Hab ich denn überhaupt eine Chance das Sorgerecht zu erhalten??

Ich bin ja grad in ELternzeit und meine Frau geht drei mal die Woche arbeiten.

Was meint ihr! Ich bin Lehrer und habe, da ich besser im Haushalt wirtschaften kann und den Haushalt besser versorgen kann Elternzeit genommen.

Hätte ich denn eine Chance!

Gruss

-- Editiert von DinoM am 19.07.2007 10:11:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

ANWALT aufsuchen!!!!

Wir können doch nicht eure Situation beurteilen.

Es kann eben noch vernüpftig sein, nur was ist nächste Woche, nächsten Monat....


Denke mal, dass dein Frau keine "Rabenmutter" ist, ergo wird sie sich das Sorgerecht für die Knder nicht so einfach nehmen lassen.

Grüße

Micha

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo
es geht doch nicht um die Situation

Was meinst du, hate es denn schon so einen Fall gegeben?

Gruss und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Das Kind ist grad 4 Monate alt und es muss gestillt werden. Wenn wir uns trennen, dann sucht sich meine Frau bestimmt eine neue Wohnung. Wie kann ich denn das dann regeln? wie kann ich denn das machen, das die Kleine bei mir bleibt.

ja ich bin in Elternzeit und ich möchte die kleine gern behalten.

wie ist es denn mit dem Trennungsjahr! Kann sie das Kind da mitnehmen oder ist es von Anfang an so geregelt, dass ich das Kind behalte!

Sehr gute Antworten ! Danke




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo DinoM,


ich muss ein wenig schmunzeln :-)

Du möchstest nicht arbeiten gehen (Elternzeit)

Du möchtest deine Wohung weiter finanzieren. (kann ich verstehen, wollte ich auch..)

Du möchtest ein 4 Monate altes Kind bei dir behalten, das noch gestillt wird. (was ich persönlich sehr gut für die Kleine finde)

Bestimmt möchtest du auch keinen Unterhalt für deine Frau zahlen oder? (das wird bei euren Verdiensten nicht klappen :
SIE ca. 800
DU ca 1350 Euro
Diff: 550 Euro

550 / 7 * 3 = ca. 235 Euro

ist vereinfacht gerechnet und wird sich in Realität bestimmt etwas anders darstellen.)

Im Trennungsfall und den damit verbundenen Auszug deiner Frau müsst ihr eine vernüftige Regelung im Sinne des Kindes finden. In dieser sollte es nicht nach dir und deinen Wünschen gehen.

Alles andere sollte ihr wenn möglich im Vorfeld der Scheidung regeln, sonst wird es eventuell eine sehr schmutzige Sache in der du bestimmt viele Federn lassen wirst.

mit hoffnungsvollen Gruß

Micha

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo
Danke für die gute Mail

Also ich verdiene momentan in Eltenrzeit 1100 euro! Normal verdiene ich ca.
verheirate ca. 1800 Euro
ledig ca. 1500 euro netto.

meine Frau 500 netto.

Was müsste ich denn meiner jetzigen Frau zahlen als Unterhalt!

und muss ich denn jede Wohnung zu jedem Preis akzeptieren??

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Wieso willst Du ihr denn eine Wohnung bezahlen?
Du mußt Dich mit Deinem Anwalt beraten, wieviel Unterhalt ihr zustehen würde, wenn sie das Kind bekommt und welche Wohnung sie dann vom Unterhalt selbst bezahlt, ist ihre Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo DinoM,

das kann ich dir auch nicht sagen, meine Berechnung ist die wie ich ASU zahlen muss ohne Kind.

Wie du das mit deiner Wohnung machst ist mir ein Schleier;-)
Hast ca. 700 Euro Raten, dann sicherlich noch einige Gemeinkosten (Strom, Telefon, Versicherungen, Auto...)

Bekommst in deiner Elternzeit 1100 Euro

Von was möchtest du leben???

Selbst wenn dir dein Frau KU zahlen müsste, bringt dich das nicht wirklich weiter.

mit erstaunten Gruß

Micha

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Und wie ist es denn da im Trennungsjahr! sollte ich da auch von Anfang an einen Anwalt einschalten?
Also muss ich nicht ihre Wohnung zahlen??
wird das auch von ihrem Unterhalt geregelt?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Na klar, mach dich auf die Beine und versuche alles im Vorfeld antwaltlich zu regeln.

Gruß

Micha

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

also ich bekomme ja ein jahr lang elterngeld.
danach würde ich ja arbeiten gehen.

Also lehrer habe ich ja ganz nette arbeitszeiten; grins

Ich würde nur einen halben Kehrauftrag nehmen und von dem Leben! Das würde schon gehen! ich würde sicher unterstützung von meinen eltern bekommen.

was meinst du, geht doch oder??

aber ich solte wirklich zum Anwalt mal gehen.
ich habe auch schon einen Termin ausgemacht bei der Profamilia.
Was hällst du denn davon. sollte ich einen männlichen oder weiblichen Berater nehmen??

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi, zum einen gehe ich mal davon aus das das Kind bei deiner Frau bleibt. Vermutlich wird sie dann auch nicht mehr arbeiten, wozu sie ja auch bei einem so kleinen Kind keinenfalls verpflichtet ist. Dir bleiben mindestens die 930(?) Euro Selbstbehalt. Wie das genau ausgerechnet wird wird dir dein Anwalt sagen den du auf alle Fälle nehmen solltest.
Du musst deiner Ex keine beliebige Wohnung finanzieren. Sie muss zusehen das sie eine findet die sie mit den ihr zustehenden Mitteln finanzieren kann.
Aber wie schon vorher oft genug beschrieben, nimm dir einen Anwalt.....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Genau. Wohnung muß sie vom Unterhalt regeln. Sie zahlt Dir ja auch nicht Deine Wohnung, wenn Du das Kind bekommen solltest, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

...es geht nicht um einen weiblichen oder männlichen Anwalt, sondern um einen im Familienrecht fachkundigen.

So etwas kann man "googeln".

Allerdings solltest so so schnell als möglich "aufwachen" und dich anwaltlich beraten lassen.

Gruß





0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DinoM
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke
bin jetzt weg

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hoffentlich auf dem Weg zum Anwalt ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen