Trennung, Unterhaltshöhe, Schulden

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Skorpi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung, Unterhaltshöhe, Schulden

Hallo und guten Morgen,

ich habe ca. 1001 Fragen zum Unterhalt:

Meine Frau und ich werden uns trennen, sie zieht Mitte Januar aus unserer gem. Mietwohnung aus.
Die Gründe für die Trennung sind zahlreich und bei Gericht glaube ich nicht relevant. Dennoch muß ich sagen dass ein sehr Gewichtiger davon die unmögliche finanzielle Abstimmung zw. uns beiden war. Wir haben zusammen immer einigermaßen verdient, konnten aber nach über 10 Jahren Ehe nicht die gemeinsam aufgenommenen Schulden tilgen.
Natürlich ändert sich an den Abstimmungsproblemen jetzt auch nichts. Allen meinen Berechnungen zum Unterhalt zum Trotz hat sie sich bei einer Anwältin Auskunft eingeholt (heimlich eine meiner Abrechnungen kopiert) und nun (mündlich) gefordert, dass ich:

1. Ab Januar schon Unterhalt an sie und unseren 12-jährigen Sohn zahlen soll (307,00 + ca. 130,00 -
diesen Monat habe ich alle lfd. Kosten bereits getragen, also Miete, Versicherungen, ihr Handy, Darlehen, Essen ...).

2. Meine Steuerklasse sofort von 3 auf 1 ändern lasse, was für mich etwa 300 Euro weniger ausmachen würde, oder ihr den Differenzbetrag ausgleiche.

Wir haben gemeinsame Schulden von insgesamt ca. 16000 Euro, an denen ich mich in den letzten Jahren vergeblich versucht habe. Wenn ich nun die Raten dafür (aktuell etwa 400 Euro) in die Berechnungen einbeziehe komme ich auf folgende Werte (mit auf 1 geänderter Steuerklasse):

Unterhalt an meine Frau: 0, Unterhalt an meinen Sohn: 307, Kindergeld erhält dann meine Frau, ich tilge die Schulden weiter.

Bei den Berechnungen habe ich Folgendes zu Grunde gelegt: Mein bereinigtes Einkommen: 1701, Hauslasten 400, ihr Einkommen: 750. Alter unseres Sohnes: 12.

Die Einkommen nach Schulden sind dann: Ich: 1240-400=840, meine Frau: 307+750+154=1211.
Was bedeuten würde dass meine Frau sich jedes Jahr mindestens 1 Urlaub, weiterhin Handykosten von knapp 100 Euro usw. leisten könnte, und ich mir nicht einmal einen vernünftigen Anzug für meine recht anspruchsvolle Arbeit erlauben dürfte. Die Werte sind übrigens angenommen, aber sie werden in etwa passen.

Als Termin für eine räumliche Trennung hatten wir übrigens einen Zeitpunkt besprochen, an dem unsere finanzielle Situation etwas besser ist, gerade auch damit wir nicht zum "Sozialfall" werden. Von den aktuellen Kosten will sie jetzt nichts mehr wissen (Heizkosten-Nachzlg. 450, Steuer-Nahzlg. 600), d.h. ich kann eigentlich schon ab nächste Woche wg. überzogenem Konto nicht mehr die Kosten tragen. Es fällt mir schwer, mich mit diesem Gedanken abzufinden. Es fällt mir auch schwer zu verstehen, dass ich z.B. für meinen Sohn an sie so einen hohen Betrag zahlen soll, obwohl ich ihn 50 % der Zeit bei mir haben werde und sicher wie bisher - und gerne - viele der Kosten tragen werde.
Ich wollte hier eigentlich niemanden volltexten, ist jetzt doch passiert ;)
Meine Fragen:
1. Ist es wg. unseren Kommunikationsproblemen besser, sofort auch einen Anwalt zu konsultieren?
2. Kann man die Schulden auch teilen (nein, nicht im Unterhalt verrechnen, ich möchte dass sie ihren Teil trägt)?
3. Kann man den Kindesunterhalt teilen, wenn man eh die gleichen Kosten trägt?

Wäre nett wenn ihr mir eine kleine Hilfestellung geben könntet - danke :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
die StKl. musst du spätestens im Folgejahr der offiziellen Trennung ändern. Ist das offizielle Trennungsjahr bei euch erst im Januar 2004 " eingeläutet " worden, musst du auch erst im Januar 2005 ändern, ansonsten bist du verpflichtet, jetzt schon in Klasse 1 zu wechseln.
Wieso will sie das überhaupt? Sie bekommt dadurch auch weniger Unterhalt !! ( Abgesehen davon wird es StKl 2 - welche deine Frau wahrscheinlich begehrt - ab 2005 nicht mehr geben.
Ausserdem hast du das Recht, im Trennungsjahr noch die gemeinsame Veranlagung zu erzwingen. Musst dann allerdings deine Frau von den evtl. Nachzahlungen befreien, die ihr nicht schon vom Lohn abgezogen wurden.
Zu den Schulden:
Ehebedingte Schulden werden nach der Trennung geteilt.
Die Frage ist natürlich, ob sie leistungsfähig ist, denn Dritten gegenüber kannst du sofort wieder haftbar gemacht werden, sofern sie nicht zahlen kann. Solltest du die Kosten allein weitertragen, werden diese beim Unterhalt i.d.R. angerechnet.
Du solltest hier unbedingt einen Anwalt aufsuchen.
Aber du sagst, es sei das Hausdarlehen.... versteh ich nicht. Ich denke , ihr wohnt in einer Mietwohnung?
Du bist verpflichtet, von dem Monat an zu zahlen, in dem sie ausgezogen ist. Sofern du noch Mehrbelastung an Miete, Essen , Nebenkosten usw... durch ihren Auszug hast, kannst du diesen in der Steuererklärung als Trennungsbedingten Mehraufwand geltend machen.
Nehmen wir an, die Schulden sind abzugsfähig und dein Einkommen ist bereinigt ( Netto + Steuererstattung Vorjahr + Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstige geldwerte Vorteile minus 5% berufsbedingtem Mehraufwand):
1701 - 85 - 400 - 307 = 909 EU
909 - 750 = 159, davon 3/7 = 68 EU Trennungsunterhalt, welcher ihr zustehen würde und welchen du auch noch tragen kannst, ohne unter deinem Selbstbehalt zu liegen.
Du hast dann 840 EU, sie hat mit Kind 1211 EU. Eins kann ich dir versichern: Davon kann sie genausowenig Urlaub, wie du auch.
Ist das Umgangsrecht allerdings wirklich so geregelt, dass der Junge regelmäßig 50% der Zeit bei dir ist, dann muss sie natürlich genauso, wie du für den Unterhalt aufkommen. Bei ihrem Einkommen allerdings nicht möglich. Sie könnte in diesem Falle aber evtl. verpflichtet werden, einen Zusatzjob anzunehmen, da das Kind ja nicht die ganze bei ihr lebt. Das wird aber ein Gericht entscheiden müssen, daher ist es dringend notwendig, dass du einen Anwalt aufsuchst, um diese Dinge regeln zu lassen.
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skorpi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Dank für Deine ausf. Antwort, Anni!

Mit "Hauslasten" meine ich die gemeinsamen Schulden (OK, das Wort passt nicht so gut).

Mag sein dass wir die Situation gerettet haben, ohne weiter Anwälte konsultieren zu müssen.
Möchte jetzt mal gerne wissen, ob das hier für fair gehalten wird. Übrigens mag ich das Wort "Unterhalt" nicht, das hört sich so nach Zwang an.
Für das erste Jahr 2004 gilt Folgendes:
2100 (Geh. 1) + 550 (Geh. 2) + 154 (KiGe) - 400 (Rate Darl.) - 400 (Miete 1) - 300 (Miete 2 = meine Miete) = 1704.
1704 : 2 = 852. Das ist der Betrag, den wir beide nach Darl. und Warmmiete haben sollten.
Die Differenz dazu überweise ich per DA jeden Monat meiner Frau.
Übrigens habe ich für meine Miete 300 Euro gerechnet.
Sie soll also haben 852 (nach Miete),
bekommt von mir überwiesen: 548 Euro.

Sie hat dann 550+154+548-400=852.
Ich habe dann: 2100-400-300-548=852.

Ist das fair, hat eine "Partei" Nachteile dabei?

Gruß
*Skorpi* Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Skorpi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Pardon, wie komme ich auf "Anni"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
bevor ich auf Gerechtigkeit eingehe....
es ist wichtig, dass du ihr zumindest den Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle EXTRA überweist. Sie könnte dir sonst evtl. später " an die Karre fahren " Auch jetzt will ich nichts schwarmalen, aber es haben schon andere gedacht, alles gütlich und gerecht unter sich regeln zu können und plötzlich verändert sich die Lage, wodurch auch immer ... Geldschwierigkeiten, Erziehungsprobleme, neuer Partner usw....
Lasst unbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln. Bei einem 12 jährigen kann man - sofern ihr am gleichen Strang zieht, was Erziehung angeht - das "Wechselmodell" probieren. ( 50% bei dir, 50% bei ihr )... aber auch dann ist wichtig, den Unterhalt pünktlich zu überweisen.
Dieses Modell sollte allerdings nur gewählt werden, wenn beide Partner sich absolut einig sind und auch keine Streitereien zu befürchten sind !! ( Was bei euch nicht so ganz der FAll zu sein scheint !?.... aber das ist eure Sache ) Ansonsten hat derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und der das Kindergeld bezieht, auch Anspruch auf KU. Ich nehme mal an, dass das deiner Frau zugesprochen wird !?
Dann zu deiner Rechnung: Das sind ja nu ganz andere Zahlen, als in deinem vorigen Beitrag.
Rein rechtlich würde die Rechnung so aussehen:
2100 - 105 -400 -307 = 1288 EU
1288 - 522,50 = 765,50 EU. Davon 3/7 = 328 EU Ehegattenunterhalt.
Müsstest du ihr also überweisen: 635 EU.
Über den Ehegattenunterhalt könnt ihr euch untereinander einigen. Nicht aber über den Kindesunterhalt. Dieser ist festgelegt und deine Frau darf weder drauf verzichten, noch dürft ihr euch untereinander auf einen niedrigeren Betrag einigen.
Überweise ihr also lieber ( um bei deinen 548 EU zu bleiben ) 307 EU Kindesunterhalt + 241 Trennungsunterhalt. Lass dir auch schriftlich geben, dass sie hierüber hinaus keinerlei Forderungen mehr an dich stellt. ( Ich würde dies übrigens immer noch sicherheitshalber über einen Anwalt abwickeln.... aber das musst du wissen )
Ob deine Rechnung fair ist...... hmmmmmm, unterstellt man, dass das Kind die Hälfte der Zeit bei jedem Elternteil verbringt und auch die Kosten, die das Kind betreffen, geteilt werden, ist es fair ! Logisch, dann habt ihr beide das gleiche zur Verfügung.

Macht nüscht, "Anni" bin ich schon in der Schule genannt worden, man gewöhnt sich dran !! :-))

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#5
 Von 
kalinka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Dürfen die gemeinsamen Schulden (Hausdarlehen) beim berechnen des Kindesunterhalts vom Gesamteinkommen angerechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja. Allerdings kommt es auf die Art der Schulden und auf den Richter an, ob diese auch anerkannt werden. Z.B. bei einem finanzierten Auto, welches du behälst, darfst du zwar die Zinsen geltend machen, nicht aber die Tilgung.
Gruß
Anna

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