Trennung - Unterhalt Frau/Kind

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Trennung - Unterhalt Frau/Kind

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar lässt sich nach 4 Jahren scheiden (keine Gütertrennung bei Eheschließung vereinbart). Der Mann zahlt vorschriftsmässig Unterhalt für seinen 6-jährigen Sohn. Die Frau lebt wieder bei Ihren Eltern und arbeitet auf 350 Euro Basis. Welchen Unterhalt und in welcher Höhe könnte die Ehefrau Unterhalt für sich selbst von Ihrem Mann fordern?

Mann: 1900 Euro Netto (Davon 282 Euro Unterhalt für 6-jährigen Sohn).
Frau: 350 Euro Netto


Hab grad nochmal alles für den vorliegenden Fall in etwa ausgerechnet. Die Frau würde in diesem Fall mitsamt den dem Unterhalt des Kindes knappe 1000 Euro vom Mann bekommen, der mit seinen 900 Euro Rest knapp über der Grenze liegt. Also das ist schon heftig, wenn man bedenkt, dass die Frau wieder bei den Eltern wohnt, der Mann, aber die Wohnung behält und alle damit verbundenen Kosten für Versicherungen, Auto trägt, Hier fehlt mir irgendwie der Sinn für solch eine "Gerechtigkeit", zumal die Frau fremdgegangen ist und von ihrer Seite aus die Beziehung beendet hat.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Das Schuldprinzip gibt es schon lange nicht mehr (nicht immer grad zum Vorteil).
Du nimmst dein EK (inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld, Steuererstattung) bereinigst dieses erst mal um deine berufsbedingten Aufwendungen, evtl. Rentenbeiträgen und Lebensversicherung/en (müssen allerdings eheprägend sein),ehebedingte Schulden. Autoversicherung ist dein Problem. Miete ist in deinem Selbstbehalt inbegriffen.
Je nach OLG hast du einen anderen SB gegenüber deinem Kind und deiner Frau. (OLG Hamm hat 900/1000.)
Ist alles bereinigt hast du den Tabellenbetrag für den KU.
Diesen Betrag ziehst du von deinem Resteinkommen ab und hast nun die Grundlage für den TU.
Wenn deine Frau schon länger arbeitet, kann ihr Gehalt mit berücksichtigt werden. Normal ist sie noch nicht verpflichtet arbeiten zu gehen (Kind noch keine 8 Jahre bzw. Grundschule noch nicht beendet). Ist halt Einzelfallentscheidung.
Sind so im groben erst mal die ersten Schritte.

Grüßle dream

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#2
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Ok, was heisst "Miete ist im Selbstbehalt inbegriffen"? Wenn ich nen Selbstbehalt von 940 Euro (weiss es ja nicht genau) habe, dann geht die Miete von dem Betrag noch weg? Oder hab ich das falsch verstanden?

Zum bereinigten Einkommen gehört ja auch schon der Abzug, den man für das Kind zahlt, oder?

Der Fall:

- Bereingtes Einkommen des Mannes = 1600 Euro Netto.
- Frau arbeitet nur auf 350 Euro Basis und das seit 6 Jahren.

Frau bekommt 3/7 von 1600 Euro???

Zwei andere Sachen würde mich noch interessieren ...

Angenommen, die Frau möchte für sich selbst keinen Unterhalt, sondern nur für das Kind. Kann sie im Nachhinein nach 1-2 Jahren doch noch Unterhalt rückwirkend für sich verlangen?

Anderer Fall: Die Frau bekommt Arbeitslosengeld, aber trotzdem den vollen Unterhalt für sich selbst noch dazu? Oder wird auch das Arbeitslosengeld angerechnet?

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
gifmik
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöchen,

ich sehr das folgendermaßen:

Mann 1900 Euro

- 5% berufsbedingter Pauschale = 1805

- KU (282) = 1523 Euro


Frau 350 Euro

- 5% berufsbedingter Pauschale = 332,50 Euro

sie muss sich bestimmt einen wohnwerten Vorteil da sie bei ihren Eltern wohnt anrechnen lassen.

ca. + 300 Euro (ersparte Miete)

Frau gesamt 632,50 Euro

daraus ergibt sich:

M 1523 - 632,50 Euro = 890,5 Euro

890,5 / 7 * 3 = 381,64 Euro Unterhalt für die Frau

viele Grüße

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#5
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Vergiss das mal ganz schnell mit dem wohnwerten Vorteil.
Das ist Zuwendung Dritter und sicher so gewollt.
Schau mal was dazu in den Leitlinien steht.

Rückwirkend kann sie gar nix. Zumal kein Titel besteht und sie dich sicher auch nicht mit einem konkreten Betrag in Verzug gesetzt hat.
Außerdem, ist sie so lang ohne deine Zahlungen ausgekommen, gilt die Unterhaltskette als unterbrochen und ihr steht nix mehr zu.

Wenn der Unterhalt, den du ihr zahlst, nicht für ihren Bedarf reicht, wird ihr ergänzend ALG gezahlt werden.

Die Miete musst du von deinem, dir verbleibenden, SB zahlen. Bleibt dir noch 900,- Euro, dann musst du davon deine Miete zahlen.

Da du nur 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, gehts eine Stufe hoch. Die DDT (falls für dich zutreffend) geht von 3 Berechtigten aus. Mutter und 2 Kinder.

1900 - 95 (5%) = 1805
Weitere Kosten machst du hier ja nicht geltend (keine Auskunft von dir).
1805 entspricht Stufe 4 = 297 Tabellenbetrag - 43 Kindergeldanteil = 254 Zahlbetrag. Da aber nur für 2 Berechtigte gehts in die 5. Stufe. 314 Tabellenbetrag - 60 Kindergeldanteil = 254 Zahlbetrag.
1805 weniger Tabellenbetrag von 314 = 1491 weniger 1/7 Erwerbstätigenbonus = 1278 dein bereinigtes Netto für die Grundlage zum TU/EU.
Ihr EK 350 weniger Betreuungsbonus von 200 (200 - 300 wird meist veranschlagt) = 150 weniger 5% = 142,50 weniger 1/7 = rund 122 ihr bereinigtes EK.
1278 + 122 = 1400 /2 = 700 weniger 122 (ihr EK) = 578 TU/EU den du zahlen müsstest (in etwa). Insgesamt 578 + 254 = 832 KU/TU/EU.

Grüßle dream

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#6
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Heftig ... ich hab da kaum was verstanden, muss ich mir nochmals durchlesen.

Ich dachte immer, dass das bereinigte Einkommen nur der Nettolohn - Unterhalt fürs Kind, evtl. Urlaubsgeld, Weinachstgeld ist.

Dann hat der Mann im Grunde genommen fast weniger Geld, als die Frau. Der Mann arbeitet aber 50 Stunden die Woche, muss Miete zahlen , das Auto, damit er überhaupt zur Arbeit kommt :augenroll: ... und die Frau lebt bei ihren Eltern (das nicht angerechnet wird), bekäme Arbeitslosengeld, wenn sie nicht mehr arbeiten würde, das Kindergeld, den Unterhalt für das Kind und dann auch noch 3/7 des bereinigten Einkommens der Mannes ... also irgendwas läuft in dieser Welt total verkehrt. Dann arbeitet der Mann nur noch, um die ganzen Unterhaltszahlungen abzudrücken und dem Luxus, überhaupt zur Arbeit fahren zu dürfen. Und die Frau macht sich den Lenz und muss von der ganzen Kohle zuhause nicht mal was abgeben.

:banana:

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#7
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Ach ja vergessen ...

Ihr sagt, dass sie rückwirkend gar nichts kann. Auch nicht, wenn das nur mündlich damals abgemacht wurde, dass sie keinen Unterhalt für sich verlangt?

Ausserdem hab ich grad gelesen, dass wenn sie Arbeitslosengeld beziehen würde, nicht als Ihr Einkommen gerechnet wird.

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#8
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Stellt sie Antrag auf ALG, kommt das Amt ganz sicher erst mal auf den (EX)mann zu und prüft ob erst mal der ihren Unterhalt zahlen kann. Kann er das nicht oder eben nicht ausreichend, dann zahlt das Amt einen Teil. Sozusagen, es stockt auf.
Ob sie mündlich verzichtet hat, spielt erst mal keine Rolle. Wenn kein Titel besteht und sie ihn auch nicht, mit einer genauen Summe, in Verzug gesetzt hat, geht nichts rückwirkend.

Grüßle dream

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#9
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn meine Frau jetzt keinen 350 Euro Job mehr hätte und sich arbeitslos melden würde ... nicht schelcht, dann kommt das Arbeitsamt auf mich zu und ich muss trotzdem zahlen, owohl sie immer noch darauf besteht, dass ich ihr nichts geben muss.

Aber irgendwie ... sag doch mal selbst ... ist das fair?

Mir bliebe der Selbstbehalt und muss davon noch alles zahlen (miete usw.) und auch alles was damit zusammenhängt, um es mir überhaupt leisten zu können zur Arbeit zu fahren und sie wohnt bei ihren Eltern, bekommt alles gestellt Auto usw ... (Kost und Logie frei) und hat mit dem Unterhalt des Kindes fast mehr als ich ... naja, dankeschön ...

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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