Trennung Steuerklasse

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
jessica35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung Steuerklasse

Hallo liebes Forum, ich hoffe ich finde hier die ein oder andere Antwort für mein Anliegen.

Es ist etwas kompliziert bei uns, aber ich versuche es so gut wie möglich zu erklären.

Mein Mann und ich haben uns getrennt, sind uns aber noch gar nicht sicher ob es dauerhaft bei dieser Trennung bleiben soll. Er ist in eine eigene Wohnung gezogen und ich wohne noch mit den beiden Kindern in unserer gemeinsamen Wohnung.
Jetzt ist es so, dass egal ob wir wieder zueinander finden oder nicht er uns einen Unterhaltsvertrag aufgesetzt hat indem er sich verpflichtet erstmal bis zur volljährigkeit unseres Kleinsten Sohnes (der wird 3) jeden Monat eine Summe zu zahlen mit der wir sehr gut über die Runden kommen und sich für uns (für mich und die kinder) im Alltag nichts ändert. Wir die Wohnung behalten usw....
Er verdient ganz gut und für ihn ist das so eine gute Lösung, weil wir ja auch nicht im bösen sind und er uns gut versorgt wissen will.
Da er ja jetzt noch die Steuerklasse hat die er bei unserer Heirat bekommen hat, hat er ja jetzt noch keine finanziellen Einbußen.
Aber muss er nicht beim Finanzamt die Trennung angeben und somit auch die Steuerklasse wechseln und hat dann somit automatisch weniger Geld im Monat zur Verfügung? Oder muss er da gar nichts melden und alles bleibt wie bisher...ich hab auch keine Lust mich da strafbar zu machen.
Klingt alles ein bischen verwirrend ich weiß....aber ich hoffe man versteht zumindest im Ansatz was ich meine...
Also kurz gesagt: wir lieben uns können aber momentan nicht zusammen sein, er braucht seine eigene wohnung, verdient gut und will uns finanziell abgesichert wissen...versöhnung jederzeit möglich, wie sieht es steuerlich aus.

Liebe Grüße
Jessica

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi Jessica,

mit der Anmeldung deines Mannes in der neuen Wohnung ist die Trennung offiziell dokumentiert. Und dann muss auch im darauf folgenden Jahr die Steuerklasse angepasst werden.

Ich halte euer Vorgehen langfristig nicht für praktikabel. Was, wenn du einen neuen Partner hast, eine Arbeit aufnimmst, wenn die Kids älter sind. Was, wenn dein Mann eine neue Partnerin hat, seinen Job verliert, sich sein Einkommen jobbedingt ändert? Eine Festlegung auf die nächsten 15 Jahre finde ich beidseitig unfair. Auch der Verknüpfung des Kindesunterhalts mit deinem kann ich nichts abgewinnen.

Rechnet den KU nach der Düsseldorfer Tabelle aus. Der kann kostenlos beim Jugendamt tituliert werden und es sollte - ebenfalls aus Fairnessgründen - eine Befristung bis zum 18 Lebensjahr des Kindes aufgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt ändert sich die Berechnung, beide Eltern sind barunterhaltspflichtig.

Dann mal schauen, wie viel für dich als Trennungs- und ggf. nachehelicher Unterhalt verbleibt. Diesen Betrag würde ich schriftlich fixieren und befristen. Dass du eigentlich mit der Vollendung des 3. Lebensjahrs des jüngsten Kindes verpflichtet bist, selbst für dich zu sorgen, ist dir bekannt?

M. E. eine für beide Seiten faire Lösung. Die Kids sind abgesichert, den möglichen Unterhalt für dich könnt ihr an die jeweilige Lebenssituation unproblematisch anpassen. Das sollte ja auch zukünftig kein Problem sein, wenn ihr euch weiter gut versteht.

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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jessica35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für deine Antwort.

Natürlich ist in dem Vetrag festgehalten, dass wenn ich die Scheidung einreiche oder er seinen Job verliert oder ähnliches die Zahlungen dann so nicht mehr bestehen bleiben ganz klar...wollte das nur nicht allzu sehr ausschmücken.

Umgemeldet ist er nicht, heißt er ist hier in unserer Wohnung wo ich noch mit den Kindern wohne noch gemeldet und steht auch noch im Mietvertrag.

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