Hallo, ich möchte mich von meinem nichtehelichen Lebenspartner nach 4 (Trennungs)Jahren, welche wir noch im gemeinsamen Haus gewohnt haben (wegen der Kinderbetreuung, Schichtdienst) nun auch räumlich trennen.
Meine Frage, wie wird das Haus bewertet ?
Wir sind nicht verheiratet, stehen jeweils zu 50 v.H. im Grundbuch, aber haben nachweisbar unterschiedliche Geldbeträge in den Hausbau investiert.
Danke.
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-- Editiert y-vonne am 17.10.2011 12:00
Trennung Nichtehelicher Lebensgemeinschaft / Haus
17. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2011 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung Nichtehelicher Lebensgemeinschaft / Haus
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2011 | 12:38
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Lt Grundbuch seit ihr beide zu gleichen Teilen Eigentümer, egal, wer wieviel investiert hat.
Die Regelung, wer noch was drauzulegen hat bzw. noch was bekommen soll, müsst ihr untereinander finden.
Werdet ihr euch nicht einig, dann folgt die Klage des Benachteiligten.
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-- Editiert HeHe am 17.10.2011 12:39
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