Trennung, gemeinsames Haus, Kredit

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sandra1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Trennung, gemeinsames Haus, Kredit

Hallo, ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen.

Mein Vater hat, nachdem seine Freundin sich trennte und ihren neuen Mann mit in das gemeinsame Haus brachte, dieses fluchtartig verlassen. Sie moechte natuerlich weitehin dort wohnen bleiben.

- Beide stehen im Grundbuch und beide sind Kreditnehmer bei der Bank, mit dem Unterschied, dass fuer die Schlussrate, die Lebensversicherung meines Vaters einspringen sollte.
Bis zum Auszug haben auch beide gemeinsam die monatlichen raten getilgt und seit seinem Auszug hat er die Zahlungen gestoppt, da er ja Miete fuer die neue Wohnung zahlen muss und zugleich arbeitssuchend ist (Auszug nach Psychoterror ihrerseits).

- Versuche, sich persoenlich zu einigen sind bis dato gescheitert.
Urspruenglich war eine Grundbuchueberschriebung auf die Frau geplant doch ohne, dass mein Vater von der Bank aus dem Kredit entlassen wird, hat er dem nicht zugestimmt.

- Ausserdem moechte er seine Lebensversicherung "retten" und einen Teil der bisher gemeinsam gezahlten Raten erstattet bekommen, sowie einen Teil der Einrichtung (teils von ihm, teils gemeinsam gekauft). Doch sie hat bis jetzt nicht eingelenkt. Im Gegenteil, sie fordert weiterhin Geld fuer den Kredit und Rueckerstattung von Baumassnahmen, welche ohne Einwilligung meines Vaters geschehen sind.

- Sie hat Unterstuetzung durch einen Anwalt, mein Vater jedoch nicht (bei Vermoegensfragen gibt es wohl fuer Hartz4-Empfaenger keine finanzielle Unterstuetzung um einen Anwalt zu bezahlen).

Wie kann mein Vater weiter vorgehen? Zwangsvertseigerung, Teulungsversteigerung? Welche Moeglichkeiten hat er um nicht noch sein letztes Hemd geben zu muessen?
Bitte um Antwort von Leuten, die sich auskennen, wir stehen am Rande der Verzweiflung.

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
sollte es zu keiner Einigung kommen, sehe ich nur den Weg der Teilungsversteigerung. Problematisch hierbei könnte werden, dass weniger für die Immobilie heraus springt, als an die Bank zu zahlen ist.
Vielleicht reicht die Androhung eine Teilungsversteigerung zu erzwingen aus, die Ex zu Zugeständnissen zu bringen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sandra1984,

Was würde das Haus bei einem normalen Verkauf bringen?

Wie hoch ist die Restschuld?

lg
edy

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durch."

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#3
 Von 
Sandra1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Restschuld liegt traurigerweise bei etwa 140 000 €.
Was der Verkauf bringen wuerde, weiss ich nicht. Dabei sei zu beachten, dass ein kleines Zweitgrundstueck dazugehoert, welches schon bezahlt ist und das Hauschen in einer Kleinstadt (fast Dorf) befindet was wohl nicht unwesentlich ist bei einem Verkauf.

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
egal was das Haus bringen würde, ein Verkauf braucht die Zustimmung beider Eigentümer, dies scheint mir in weiter Ferne. Ob das Haus in einem Dorf/Kleinstadt liegt, sagt wenig über dessen Wert. Eine Versteigerung bringt selten den Ertrag eines Verkaufs, ist aber ohne Einigung die einzige Möglichkeit.
Gruß
Andreas

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sandra1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja eben. Einverstanden waere sie darueber sicher nicht, denn sie moechte das Haus sicher weiter nutzen. Nur dafuer geben will sie nichts.
Hat mein Vater ueberhaupt etwas in der Hand oder die Moeglichkeit etwas bei ihr einzufordern?
Was ist mit der Bank? Unter welchen Umstaenden wueder die Bank meinen Vater (samt Lebensversicherung) aus dem Kredit entlassen? Er verdient ja nichts im Gegensatz zu ihr.

Ich persoenlich kenn mich da echt nicht aus, moechte nur meiner Familie irgendwie versuchen beizustehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

quote:
Sandra schrieb:
Die Restschuld liegt traurigerweise bei etwa 140 000 €.
Was der Verkauf bringen wuerde, weiss ich nicht.


Würde der Verkauf wenigstens (deiner Meinung nach) 140000€
bringen?

lg
edy

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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sandra1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, moeglich waers schon. Aber ich weiss, dass sie das Haus fuer sich haben will und am besten nichts dafuer geben...


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dein Vater hat doch jetzt drei Möglichkeiten:

1. Das so schlucken und weiter für ein Haus haften (und damit evtl. auch mal zahlen), von dem er selbst nichts mehr haben wird. Die Frau freut sich und bleibt weiter in dem Haus wohnen, müsste allenfalls anteilig Miete zahlen.

2. Eine Teilungsversteigerung beantragen. Auch wenn es schwer abzusehen ist, wie viel dabei herauskommt, die 140.000€ erscheinen mir selbst in ländlicher Gegend für ein Haus mit Zweitgrundstück nicht so extrem hoch, als dass das nicht zu erzielen wäre. Da geht Dein Vater dann evtl. mit einem kleinen Plus aus der Sache heraus. Und selbst wenn nicht, als Hartz 4 Empfänger könnte ihm das recht egal sein, zu holen ist bei ihm ja auch nichts. Für die Frau bedeutet das, dass sie das Haus aufgeben muss.

3. Man findet eine vernünftige Lösung, dass die Frau Deinen Vater ausbezahlt und er bestenfalls auch noch aus dem Kredit herauskommt (bspw. über eine Bürgschaft des neuen Freundes des Frau).

Möglichkeit 1 ist für Deinen Vater wohl inakzeptabel nd für die Frau ganz toll.

Möglichkeit 2 ist für Deinen Vater auch nicht viel besser, für die Frau aber massiv schlechter.

Daher dürfte die Drohung mit Möglichkeit 2 die Frau wohl bewegen, sich doch noch auf Möglichkeit 3 einzulassen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn der Vater sich von der Ex-Freundin so einschüchtern läßt, sollte er besser einen Anwalt beauftragen.

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"Morgenstund ist ungesund."

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