Hallo,
wie schaut es denn bei einer Treunngun und Scheidung mit der Wohnsituation aus? Wir wohnen beide in einer Mietwohnung, wir beide haben damals den Mietvertrag zusammen Unterschrieben. Kann da jetzt ein Part einfach so ausziehen oder muss da was gekündigt und bezahlt werden? Muss der Mann der Frau Trennungsunterhalt
zahlen? Wie sieht es mit den Möbeln aus, wenn er das meiste während der Ehe bezahlt hat? Was in etwa kostet eine Scheidung?
vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Trennung, gem. Wohnung, gem. Kind Trennungsunterhalt?
8. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2016 | 13:38
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 36x hilfreich)
Trennung, gem. Wohnung, gem. Kind Trennungsunterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. November 2016 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Muss der Mann der Frau Trennungsunterhalt zahlen? Keine Ahnung - zur finanziellen Situation der beiden haben Sie ja nicht gesagt.
Was in etwa kostet eine Scheidung? Die selbe Antwort wie vorher, denn das hängt vom Einkommen ab.
Kann da jetzt ein Part einfach so ausziehen oder muss da was gekündigt und bezahlt werden? Ausziehen schon, aber Mieter ist er/sie weiterhin. Die einfachste Variante wäre, den Vermieter zu fragen, ob er/sie aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Das kann der VM dann machen oder auch nicht.
Und jetzt?
Schon
266.567
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten