Totalreinfall

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Menne1112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Totalreinfall

Hallo Zusammen,
ich möchte zuerst einmal mich und meine Lebenssituation kurz schildern, und dann beschreiben was mir wiederfahren ist.
Also ich bin 46 Jahre alt, Vater von drei Kindern( 8,12,14) und seid zwei Jahren geschieden. seid knapp 5 Jahren ist meine Frau weg und hat mir anfangs die Kinder kpl. überlassen. nach ca2 Jahren sind wir zum Wechselmodel übergegangen, und seither sind die Kinder immer die halbe woche bei mir und bei Ihr. Sie wohnt im Nachbarort. das klappt soweit sehr gut, auch finanziell zahlt keiner keinem was , und den Zugewinnausgleich hab ich ihr bereits bezahlt( und zahl ihn bei der Bank ab).
Beruflich hab ich eine kleine landwirtschaft, und gehe auch noch zwei Tage die Woche in die Arbeit.
Unseren Kindern geht es eigentlich recht gut, und mir mit der Situation auch. Ich koche auch gerne für meine Kinder und umsorge sie, und das Jugendamt war ein paar mal bei mir und war voll des Lobes.
Soweit sogut....
Anfang des jahres hab ich dann auch eine augenscheinlich recht nette Partnerin gefunden.
Wir hatten eine schöne Anfangsphase. ich habe ihr aber gleich zu anfang klar gemacht dass ich Keine weiteren Kinder mehr möchte, da ich ja mit meinenKindern schon gut beschäftigt bin, und ausserdem auch nicht so viel finanziellen Spielraum habe .......
Ich hatte aber ein ziemlich ungutes Gefühl.....
Nach 4 Wochen sagte sie mir dann dass sie schwanger ist! Sie musste Antibiotika nehmen, das hat die Wirkung der Pille offenbar ausser kraft gesetzt!? Ich hab ihr zugesichert dass sie meine volle unterstützung hat, dass ich mit meinen Kindern und meiner Landwirtschaft allerdings auch ziemlich beschäftigt bin, ich muss ja schliesslich geld zum Leben verdienen.
Meine neue Freundin ist schon nach kurzer Zeit immer unzufriedener und unausstehlicher geworden, hat keinerlei verständnis für meine Lebensumstände mehr aufgebracht, und sich von mir getrennt.
Was ja eigentlich nicht so schlimm wäre, ich hab versucht mein bestes zu geben, wenn das nicht passt ist besser so.
Allerdings hat die Sache irgendwie einen extrem merkwürdigen Beigeschmack...ich hab machmal das dumme Gefühl auf ein komisches Theater reingefallen zu sein, und meine Existenz und die Zukunft meiner Kinder noch in Gefahr gebracht zu haben!
Ich freue mich natürlich auf das Baby. Aber ich möchte sicher gehen, dass ich es auch regelmässig bei mir habe, und nicht nur gemolken werde!
Meine Exfreundin macht gerade eine Umschulung welche noch bis 2020 dauert, und es ist angedacht dass das Baby das erste jahr bei mir bleibt und eine Tante von ihr aus Warschau kommt um mich beim Baby zu unterstützen. Alles irgendwie beuunruhigend finde ich. Ich habe auch das gefühl dass mir öfters mal was verheimlicht wurde, z.b. glaube ich dass meine Exfreundin ein Gesundheitliches Problem hat welches sie mir nicht sagen wollte. ( Wobe mir das egal gewesen wär wenn der Charakter passt)
Und ihr verhälten in der trennungsphase war auch oft eher unter aller Kannone.
Bin für Rat sehr, sehr Dankbar
Chiao, Menne

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Menne1112):
Bin für Rat sehr, sehr Dankbar


Zu welcher juristischen Frage möchtest Du einen Rat.

Ein familienrechtliches Problem ist aus Deiner Schilderung nicht klar zu erkennen.

Berry

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Menne1112):
Sie musste Antibiotika nehmen, das hat die Wirkung der Pille offenbar ausser kraft gesetzt!?


Glaube ich eher nicht. Entweder hat die Pille versagt (kommt schon ab und zu vor), oder deine Freundin hat die Pille abgesetzt (kommt m.E. viel häufiger vor) :)

Aber das spielt keine Rolle. Genauso wenig wie der ganze andere Sums, den du gepostet hast. Das ist alles irrelevant !

Wenn das Kind zur Welt kommt, bist du dafür barunterhaltspflichtig. Weil der Kindesunterhalt ein Anrecht des KINDES ist. Und das kann ja für die Umstände seiner Zeugung nichts. Möglicherweise musst du auch der Kindesmutter für die ersten drei Lebensjahre Unterhalt zahlen. Da könnte die Finanzdecke ganz schön kurz werden ...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn das Kind bei dir leben soll, bist du nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn du Zweifel an der Vaterschaft hast, dann solltest du das testen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Menne1112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke erst mal,
Ich möchte ntürlich dass es dem Kind gut geht, und ich werde auch Kindsunterhalt zahlen. Lieber wär es mir allerdings mein Baby ist auch zur hälfte bei mir.
Falls ich meiner Exfreundin Unterhalt zahlen muss werden meine Drei Kinder da bei meinem Selbstbehalt mit Eingerechnet?
Werde ich als Landwirt ähnlich wie selbständige bemessen?
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schänen Tag wünsch ich

-- Editiert von Menne1112 am 09.08.2018 09:36

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Menne1112):
Falls ich meiner Exfreundin Unterhalt zahlen muss werden meine Drei Kinder da bei meinem Selbstbehalt mit Eingerechnet?


Na aber klar doch ! Die vier Kinder sind privilegiert ... und damit werden sie gleichrangig an erster Stelle "bedient". Die Kindesmutter ist nachrangig. Nur wenn nach Abzug des Kindesunterhalts noch etwas übrig bleibt, erhält auch sie ggfs. Unterhalt. Und lass mich mal raten: das Kind wird höchstwahrscheinlich bei der Kindesmutter leben ... denn da hängt der Unterhalt dran !

Zitat (von Menne1112):
Werde ich als Landwirt ähnlich wie selbständige bemessen?


Ob du Landwirt oder Astronaut bis, spielt keine Rolle. Du wirst nach deinem bereinigten Einkommen bemessen. Das ist halt bei Selbständigen meist nicht ganz so einfach zu ermitteln, wie bei einem Angestellten. Wenn das Einkommen stark schwankt, dann wird i.a. über drei Jahre der Mittelwert gebildet. Wenn das nicht ganz so einfach sein sollte, dann solltest du vielleicht diesbezüglich den Rat eines Anwalts einholen.

Dem Hinweis von @HeHe kann ich mich anschließen: bei so ganz "spontanen" Schwangerschaften nach relativ kurzer Beziehung läuten bei mir alle Alarmglocken. Da solltest du ganz sicher gehen, dass das Kind auch wirklich von dir ist! Bestehe nach der Geburt auf einem Abstammungstest, bevor du die Vaterschaft anerkennst !



-- Editiert von Marcus2009 am 09.08.2018 09:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Glaube ich eher nicht. Entweder hat die Pille versagt (kommt schon ab und zu vor), oder deine Freundin hat die Pille abgesetzt (kommt m.E. viel häufiger vor)


Je nach Pillenart gibt es schon Wechselwirkungen zwischen Antibiotika und der Pille, die im schlimmsten Fall zum Versagen der hormonellen Verhütung führen kann. Oder aber die Frau reagiert mit Durchfall auf die Antibiotika (was nicht selten der Fall ist), auch dann wäre eine zuverlässige Verhütung nicht mehr gegeben. Deshalnb steht da auch immer im Beipackzettel der Hinweis, dass man in so einem Fall noch auf alternative Methoden zurückgreifen sollte.

Aber trotzdem. Bei 4 Wochen Beziehung und dann schwanger würde ich auf einem Test bestehen. Das käme ja einem Treffer bei den ersten Kontakten gleich ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Und fürs nächste Mal: Wenn Mann keine Kinder (mehr) haben will, verhütet er. Und überlässt die Verantwortung für sein Leben nicht anderen. Anscheinend hatte Sie andere Pläne....

Zitat (von Menne1112):
ich habe ihr aber gleich zu anfang klar gemacht dass ich Keine weiteren Kinder mehr möchte, da ich ja mit meinenKindern schon gut beschäftigt bin, und ausserdem auch nicht so viel finanziellen Spielraum habe .......


Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Menne1112):
Falls ich meiner Exfreundin Unterhalt zahlen muss werden meine Drei Kinder da bei meinem Selbstbehalt mit Eingerechnet?


Nein (bewusst in Gegensatz zu marcus). Wobei die Anrechnung/Bewertung bei einem Wechselmodell nach meiner Kenntnis noch nicht höchstrichterlich entschieden ist.

Bei euch (alte Kiste) kommt aber hinzu, dass ihr vermutlich auf gegenseitige Unterhaltszahlungen verzichtet habt, denn dass Wechselmodell schließt ja gegenseiteige Unterhaltszahlungen nicht grundsätzlich aus.

Nach derzeitigem Stand würde ich es so sehen, dass Du Betreuungsunterhalt leistest.

Zitat (von Menne1112):
Werde ich als Landwirt ähnlich wie selbständige bemessen?

Die Berechnung bei Selbstständigen und Angestellten/Arbeitern unterscheidet sich im Grunde genommen nicht.
Es gibt zwar in den Ausführungen kleine Unterschiede (als Selbstständiger musst Du zum B. die letzten 3 Jahre Einkommen belegen, oder kannst einen Prozentpunkt mehr sekundäre Altersvorsorge anrechnen, aber ansonsten führt der Status zu keinem anderen Ergebnis.
Als Landwirt solltest Du doch selbstständig sein, oder?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Menne1112):
Nach 4 Wochen sagte sie mir dann dass sie schwanger ist!


Von wem? .....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Menne1112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen , Vielen Dank Euch allen. Ich hoffe das ganze geht gut aus.
Ich werd mich auf jeden Fall Sterilisieren lassen und auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Ich geh jetzt auch noch mal zu der Familienstation, das ganze vorplanen.
Viele Grüsse Menne

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