Tochter hat Anwalt eingeschaltet

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Tochter hat Anwalt eingeschaltet

Hatte hier vor ein paar Wochen schon was geschrieben bzgl. Unterhalt für meine Tochter.
Nun ist es folgendermaßen:
Tochter ist nun 18 geworden, schon nimmt das Unheil seinen Lauf. Ich selbst habe sogar ihren Vater darauf aufmerksam gemacht, dass er ab Januar den Unterhalt direkt an sie bezahlen solle, da ihr dieser nun selbst zusteht.
Dann bekam Tochter von mir eine Aufstellung von Miet- und Nebenkosten sowie der Kosten der Verträge für Handy, Sport etc., die zwar auf meinen Namen laufen, aber von ihr genutzt werden. Bei diesem Gespräch schaute sie gleich nicht sehr begeistert aus. Gut, im Nachhinein muss ich gestehen, dass sich da meinerseits auch Rechenfehler eingeschlichen hatten. Ich hatte nicht berücksichtigt, dass ich selbst auch unterhaltspflichtig bin. Und dies ja nun barunterhaltspflichtig.
Nun, gleich am nächsten Tag war sie direkt beim Anwalt, ohne was zu sagen. Heute bekam ich die Post. Überwiesen hatte sie mir lediglich die Kosten für Handy etc....Und das Kindergeld geht eh auf mein Konto. Sie war der Meinung, dass das reiche. Ihr Anwalt möchte nun die genaue Kostenaufstellung sowie meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (einschl. Januar 18, die ich noch gar nicht habe...) Und macht mich gleichzeitig darauf aufmerksam, dass ich nun ja nicht mehr unterhaltspflichtig bin im Sinne des Naturalunterhalts, den er im Übrigen lediglich auf Betreuung und Pflege des Kindes bezieht, sondern nun ja barunterhaltspflichtig. Und er die von mir von meiner Tochter geforderte Summe zu hoch gegriffen sei, da ich das Kindergeld ja für mich bereits "vereinnahme".
So, das Ding ist einfach:
Kind macht keinen Handschlag im Haushalt, muss ständig auf Ordnung aufmerksam gemacht werden (Zimmer sieht in der Regel aus wie bei Messies), oder man muss um Schmutzwäsche regelrecht bitten. Ein zumindest kurzer Gruß beim Betreten des Zimmers wird als absolut unnötig erachtet. Stattdessen wird lieber gefragt, was es zu essen gibt. Mag sie es nicht, ist das Theater groß (was fast immer der Fall ist). Selbst wenn sie sagt, sie schläft woanders, ist immer damit zu rechnen, dass sie urplötzlich halb in der Nacht mitten im Wohnzimmer steht. Privatsphäre haben wir Erwachsene Null. Aber das nur am Rande.Sie meint, sie kann machen was sie will, keinerlei Pflichten hat, aber Geld fordern.
Nun, ich weiß, Unterhalt ist ihr Recht. Keine Frage. Aber sie kann sich dioch nicht hier "einnisten" (sorry, wenn ich das so sage), nichts tun und Ansprüche stellen. Gehe selber derzeit Vollzeit arbeiten, habe in Kürze Examensprüfungen. Und alles soll an mir hängen bleiben.
Krönung ist noch, dass sie nun nicht mehr zur Schule geht. Hat sich vom Hausarzt schulunfähig schreiben lassen. Angeblich reicht der Schule dies aus, da es erstmal nur bis zu den nächsten Zeugnissen sein soll. Die schlaten keinen Amtsarzt ein.

Noch ein Punkt, an sich müsste ja nun der Unterhalt neu berechnet werden, auch für ihren Vater. Für mich muss er komplett berechnet werden, da ich bislang ja nicht bar zahlen musste. Allerdings bin ich bis Ende Juni noch in Ausbildung und noch in der Wohverhaltensphase der Privatinsolvenz (wobei Unterhalt ja eh vorgeht).
Ich bin auch gewillt, sobald ich kann, auch den Unterhalt zu zahlen. Aber dann bitte soll sie ausziehen. Scheinbar macht sie sich aber keine Gedanken darüber, dass sie vor der Tür landen könnte unter diesen Umständen. Für mich und meinen Lebensgefährten ist unter den nun gegebenen Umständen eh kein Zusammenlben tragbar. Aber vor die Tür setzen???

Habe nun auch noch einen Termin beim Anwalt und will das klären lassen. Würde dennoch gern Meinungen hören.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn Tochter nicht in Schule/Ausbildung ist, steht ihr gar kein Unterhalt zu.

Ihr müsst die Tochter nicht bei euch wohnen lassen.

edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich hab mir Deine alten Threads nicht angeschaut. Kann deshalb sein, dass ich mich wiederhole. In den Fällen der Volljährigkeit ist es immer so, dass zunächst einmal der Unterhaltsanspruch berechnet wird. Dann kommt der 2. Schritt: das Kindergeld wird in diese Berechnung einbezogen. Nicht mehr hälftig, sondern voll. Dann wird nach Einkommen der zur Zahlung von Unterhalt gequotelt, nach Einkommen. So, dann weiss man, wo man finanziell steht. Bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ist es relativ einfach, es zahlt eben seinen Anteil. Und jetzt kommt der nächste Schritt. Bei dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, hat das Elternteil das Wahlrecht, ob es seinen Anteil in Naturalien leistet oder in Geld und dann im Gegenzug Kostgeld nimmt. Steht so im Gesetz.

Ansonsten, neben Essen und Trinken, das ist ja das Wenigste. Mietkosten fürs Zimmer, Wasser, Strom, Heizung, das ist doch interessant. Und mal ganz ehrlich, wieso rennst Du in das Zimmer der Lady, um irgendwas an Schmutzwäsche zu finden? Wenn nichts an Sauberem mehr da ist, dann ist das ihr Problem. Also erst einmal grundsätzlich die Haltung ändern. Sie ist für ihren Bereich verantwortlich, und wenn dann eben keine saubere Wäsche mehr da ist, dann ist das so. Und wenn ihr das Essen nicht passt, dann ist das auch ihr Problem.

Besprich das mit dem Anwalt, und bitte auch, wie schnell Ihr sie vor die Tür setzen könnt. Es heisst zwar immer sofort u.s.w. in diesen Fällen, aber ich sehe da Probleme von der Prakikabilität. Also Programm durchziehen, wie ich es angedeutet habe, und über nichts, gar nichts in der Richtung diskutieren. Einfach mal konsequent sein, nicht hinterherräumen nichts extra tun.

Ich finds gut, auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, dass Du auch einen Anwalt hast. Besprich das mit ihm und nimm bitte alle Unterlagen mit.

Und berichte uns, was der Anwalt sagt. Wir sind hier ja gar nicht neugierig!

wirdwerden


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

@edy : Dass kein Unterhalt bezahlt werden muss, wenn sie nicht zur Schule geht, weiß ich ja. Aber sie macht es ja geschickt, indem sie sich Schulunfähigkeit bescheinigen ließ. Bedeutet ja nichts anderes als eine Krankschreibung. Da wird man kaum was machen können, ausser einen Nachweis diesbezüglich zu verlangen.

@wirdwerden: Nein, das mache ich so nicht, dass ich die Wäsche aus dem Zimmer suche. Aber sagen muss ich es ständig, dass sie sie bringt. Mein Freund meinte nun, dass dann eben ihre Wäsche nicht mehr gewaschen wird. Punkt. Ist nämlich seine Waschmaschine. Lach.
Werde auch weiter berichten.
Aber traurig, dass das eigene Kind zum Anwalt rennt, nur um sich das Geld zu sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du sagst auch nichts mehr. Sie hat sich an die Spielregeln in Eurem Haushalt zu halten und nicht umgekehrt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Katrienchen):
Aber sagen muss ich es ständig, dass sie sie bringt.


Nein aus das machen Sie jetzt nicht mehr. ;)

Was Töchterchen will, ist super ultra all Inclusive, bei zusätzlicher Bezahlung.
Grundsätzlich kann man über die "Bezahlung" streiten, wenn der Vollservice eingestellt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ebenfalls, wenn ihr das Essen, daß auf dem Tisch steht, nicht mündet - es gibt Unmengen von Lieferdiensten und Restaurants. Dort wird dann auch alles al Gusto gekocht.

Ihr lasst der jungen Dame viel zu viel durchgehen bzw Du machst Dir viel zu viel Gedanken um Dinge, die dich gar nicht zu interessieren brauchen. Lass die junge Dame doch ihren Krempel selbst waschen, wenn sie damit nicht pünktlich um die Ecke kommt.

-- Editiert von fb367463-2 am 18.01.2018 10:11

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ebenfalls, wenn ihr das Essen, daß auf dem Tisch steht, nicht mündet - es gibt Unmengen von Lieferdiensten und Restaurants. Dort wird dann auch alles al Gusto gekocht.

Ihr lasst der jungen Dame viel zu viel durchgehen bzw Du machst Dir viel zu viel Gedanken um Dinge, die dich gar nicht zu interessieren brauchen. Lass die junge Dame doch ihren Krempel selbst waschen, wenn sie damit nicht pünktlich um die Ecke kommt.

-- Editiert von fb367463-2 am 18.01.2018 10:11


Das ist ihr ja auch bekannt. Und isst auch mit ihrem Freund dann anderweitig, regt sich aber dennoch auf.
Ja, kann wohl sein, dass ich mir zu viele Gedanken mache. Aber bin gebranntes Kind, was solche Dinge angeht.
Und Waschmaschine.... Ja, hatte ich ja erwähnt. Gehört meinem Freund, er ist der Meinung, dass da keine Wäsche mehr drin gewaschen wird von ihr. Basta. Er ignoriert sie auch seit 2 Tagen völlig, seit er vom Anwaltsbriefchen weiß. Und ich rede, wenn ich sie überhaupt sehe, nur das Nötigste. Dass ich Post bekommen habe, lasse ich mir nicht anmerken. Erstmal morgen abwarten.

Aber der Zuspruch hier hilft mir auch schon weiter. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn Töchterchen unberechtigterweise Kosten durch Anwalt verursacht,

wird sie auch auf diesen sitzen bleiben.

edy

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

So, der Termin bei meinem Anwat war recht kurz.
Erstma meinte er, so eine Kostenaufistung mit Miete etc. habe er ja noch nie gesehen. Man könne die Miete etc. doch nicht gleichsetzen mit denen des Partners und sich selbst (bezogen auf die 25% Berechnung, die ich gemacht hatte bei 4 Personen-Haushalt). Man solle froh sein, wenn die Kinder doch zur Schule gehen....Da noch solche Forderungen zu stellen, fand er schon etwas seltsam. Aber mal davon ab, wolte meine Tochter ja eine Aufistung. Das rückte die Sache dann für ihn auch wieder in ein anderes Licht. Kam mir dennoch etwas blöd vor, vor Allem herzlos, dass ich nun ja von meiner Tochter was gefordert hatte.
Allerdings fand vieles für ihn gar keine Beachtung. Es geht hier lediglich um die gesetzliche Unterhaltspflicht. Mehr nicht. Warum und weshalb ich im Gegenzug wiederum "Kostgeld" fordere, ist erstmal irrelevant.
Habe aber auch angemerkt, dass ich, sobald meine Ausbildung beendet ist, selbstverständlich den Unterhalt zahle.

Habe aber das Gefühl, dass mein Töchterchen meint, dass das, was sie vom Papa an Unterhalt bekommt, dann auch in gleicher Höhe nochmal von mir kommt, dazu dann noch das Kindergeld. Könnte man sicher schön von leben. Nur irrt sie da ja leider, da sie nicht mehr bekommt als jetzt, nur dass sich der jetzige Unterhalt dann noch aufteilt (die von wirdwerden erwähnte Quotelung). Aber kommt sie dann wohl hinter.

Als ich erwähnte, dass sie ihr Zimmer ja sogar abschließt mit Zusatzschloß und wir nicht mehr in den angrenzenden Abstellraum können, sagte er nur, dass ich sie jederzeit rauswerfen kann. Zumal sie ja selber erwähnt habe, dass sie woanders hin könnte, wenn auch vielleicht nur vorübergehend. Sie arbeitet ja daran, über das Jugendamt zu erreichen, was ihr ja aufgrund ihrer Depressionen durchaus noch behilflich ist in Bezug auf Betreutes Wohnen o.ä. Einrichtungen. Die sie zwar eigentlich auch nicht will, weil Regeln und so...,aber in der Not, und wenn man es bezahlt bekommt...mehr sage ich da nicht zu.

Letzlich sieht es so aus, dass sie nur so viel wie möglich herausschlagen will für so wenig wie möglich an Eigeneinsatz.
Bleibt nun abzuwarten, was draus wird. Fakt ist erstmal, dass sie schnellstmöglich hier raus sein wird und ich die nächsten 6 Monate noch keinen Unterhalt zahlen kann.

-- Editiert von Katrienchen am 19.01.2018 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Katrienchen, das hatte ich doch schon in #2-Antwort geschrieben. Zunächst wird nur die Anspruchshöhe ermittelt. 1. Schritt. Da interessiert keine Miete, gar nichts. Und wenn die Höhe ermittelt ist, erst dann, kommt der 2. Schritt. Da kannst Du Dich dann entscheiden, ob Du ihr Deinen Anteil zahlst, oder aber Naturalien leistest.

In die Richtung ging ja auch die Auskunft des Anwalts. Und das "Verschlanken" auf die wesentlichen Punkte, das hat der Anwalt doch völlig richtig gemacht. Vereinfacht die Sache und man verzettelt sich nicht. Die größte Gefahr ist doch, dass man wegen lauter unerheblichen Nebenkriegsschauplätzen den Hauptkriegsschauplatz aus den Augen verliert und es auch dadurch dann zu Verzögerungen kommt, die eben nicht sein müssen.

Noch ein Hinweis. In dem Augenblick, in welchem die Tochter auszieht, ist sie nicht mehr priviligiert, auch wenn noch Schülerin. Dies bedeutet, Du musst Dich nicht mal anstrengen, um ihren Unterhalt bis zum Schulabschluss zu finanzieren. Ist alles ihre Angelegenheit. Du bist also in einer unheimlich starken Posititon. Das hat die Tochter nur noch nicht erkannt.

Noch ein Hinweis. Nicht jede Traurigkeit oder die Unzufriedenheit über die derzeitige Situation ist eine Depression. Und das Jugendamt hat keine Zauberfeen im Einsatz, die Wohnungen aus einem Pool zur Verfügung haben. Sie muss sich um eine Wohnung kümmern, ganz alleine. Ist weder Dein Job noch der des Jugendamtes.

Arbeite also Schritt um Schritt ab. Nix von ihr waschen, nichts an Essen für sie zubereiten, Küche abschliessen, sie bekommt ja das Geld vom Vater, um sich zu versorgen. Und gegebenenfalls rausschmeissen.

wirdwerden



-- Editiert von Moderator am 19.01.2018 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, so wird es auch laufen. Nachdem sie ja schon bemüht zu sein scheint, schnellstmöglich auszuziehen, werde ich sie höflich bitten, dies schnell zu tun. Situation ist derzeit katastrophal und für keinen Beteiligten erstrebenswert.
Und zum Unterhalt: Dazu gibt es ja noch ein weiteres, noch minderjährige Kind in meinem Haushalt. Dass das angerechnet wird, scheint ihr nicht bewusst.
Alles wird gut. Werde weiter berichten, wenn ich was weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, so wird es auch laufen. Nachdem sie ja schon bemüht zu sein scheint, schnellstmöglich auszuziehen, werde ich sie höflich bitten, dies schnell zu tun. Situation ist derzeit katastrophal und für keinen Beteiligten erstrebenswert.
Und zum Unterhalt: Dazu gibt es ja noch ein weiteres, noch minderjährige Kind in meinem Haushalt. Dass das angerechnet wird, scheint ihr nicht bewusst.
Alles wird gut. Werde weiter berichten, wenn ich was weiß.

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