Tochter 20 /Unterhalt beide eltern

25. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tiene
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter 20 /Unterhalt beide eltern

Hallo an alle
meine tochter 20 jahre macht eine 2 ausbildung als kosmetikerin.
Sie erhält kein lehrlingsgeld, weil kosmetikausbildung privat bezahlt werden muß. Bafög pro monat 420 euro + 154 kindergeld erhält meine tochter.
Ich als mutter hab jetzt mal an euch eine frage und danke jetzt schon mal allen für ihre ehrliche meinung und fakten.
Meine tochter zog mit 18 mit ihrem freund in eine eigene wohnung. Beide hatten eine lehrstelle und konnten sich diese wohnung auch leisten. Nie kam irgendeine forderung. Mein ex nahm das meiner tochter sehr übel, das sie mit 18 sofort auszog.
Ich als mutter zahlte immer unterhalt an meinen ex für unsere gemeinsame tochter. Als meine tochter dann auszog und ihr vater ihr das kindergeld verweigerte, hab ich das mit dem jugendamt in die wege geleitet das ich das kindergeld erhalte und an meine tochter weiterleite. Das war nur möglich weil ich vorweisen konnte das ich regelmäßig unterhalt an meine tochter weiterzahlte, obwohl sie bei ihrem vater auszog.
Er zahlte nichts für seine tochter, weil er der meinung war, sie hätte nicht ausziehen brauchen. Obwohl wir beide untrhaltspflichtig waren.
Nach über 2 jahren ist der vater immer noch der meinung er bräuchte seiner tochter nicht finanziell unter die arme greifen.
Außer, Sie erhält 50 euro im monat von ihm, davon soll sie sich ernähren und ihre bvb karte holen.
Es tut mir in der seele leid, das ein vater so reagiert.
Leider kann ich sie zu nichts zwingen und das würde ich auch nicht machen, denn ich weiß, ein kind liebt beide eltern.
Aber ich kann jetzt finanziell auch nicht mehr so schalten und walten wie ich es gerne möchte.
Ich zahle für meine tochter das schulgeld, gehe mit ihr einkaufen damit sie was zu essen hat, und auch die miete bis sie endlich im september eine kleinere wonung hat.
Ich zahle ihr die farbe da sie ihre alte wohnung ordnungsgemäß übergeben muß, den umzug usw.
Ihren vater interessiert das wenig, bis gar nicht. Er ist jetzt am meckern das sie ihre schöne wohnung aufgibt, aber sie kann die miete von über 400 euro nicht mehr alleine bezahlen. Und ich als mutter kann auch nicht mehr, da ich in einer leiharbeitsfirma arbeite.
Man mir tut das einfach nur in der seele leid, das ein vater so reagiert. Ich hab schon so oft mit ihm gesprochen, ihm gesagt, das ist deine einzigste tochter. Die beiden sind nur am streiten und eigentlich geht gar nichts wenns es bei ihrem vater ums geld geht.
Ich weiß meine tochter erhält bafög und kindergeld, sind ca 574 euro. Kann mir jemand konkret sagen was meiner tochter zusteht (ost). Selbst nebenjob, ist sowasvon schwirieg, weil sie ständig wechselnde schichten im kosmetikausbildung hat.
Bin sowas von aussichtslos und meine tochter noch mehr, das ich mich jetzt an euch wende.
Bin für jeden tip, rat dankbar.
Will auf keinen fall den vater an den pranger haben, aber vielleicht noch einen tip bekommen wie man ihn umstimmen kann.
Ich danke euch allen die mir ihre ehrliche meinung schreiben.
liebe grüße christine

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Vielleicht sollte man die ausstehende Anwort doch schon noch erteilen.

1. Wenn die Tochter gegen den Willen des Vaters auszieht, dann kann der seinen Unterhalt angemessen kürzen. Es steht ihm nämlich frei, WIE er seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Insbesondere darf er das in Form von Kost und Logis tun. Die Vorhaltungen des Vaters, dass sich die Tochter einfach mit 18 eine eigene Wohnung genommen hat, sind insofern durchaus berechtigt.

2. Der Vater muss nur die erste Berufsausbildung finanzieren. Wenn die Tochter nun eine weitere Ausbildung macht, dann muss sie selbst sehen, wie sie zurecht kommt. Vermutlich hat sie überhaupt keinen Unterhaltsanspruch mehr.

3. Wenn wider Erwarten doch noch ein Unterhaltsanspruch bestünde, dann beträgt der 640 EUR pro Monat. Abzüglich Bafög und Kindergeld verbleiben 640 - 420 - 154 = 66 EUR. Wenn der Vater also 50 EUR bezahlt, dann sollte die Tochter mehr als zufrieden sein.

Ansonsten halte auch ich mich ebenso wie Palma bedeckt, was die weitere Kommentierung des Falles anbelangt.


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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 26.07.2007 10:51:21

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was mich hier ein wenig irritiert ist das Kindergeld bei einer zweiten Ausbildung...

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

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