Tochter 19 bereits Mutter bekommt keinen Unterhalt

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Tochter 19 bereits Mutter bekommt keinen Unterhalt

Hallo an alle,
ich habe eine dringende Frage die mir sehr am Herzen liegt.
Es geht um meine 19jährige Tochter, die im Mai diesen Jahres selber Mutter geworden ist. Derzeit kann sie deswegen natürlich nicht weiter zur Schule gehen und auch keine Ausbildung anfangen, wie auch, mit dem Kind. Da es ihr sehr unangenehm war mit "dickem Bauch" zur Schule zu gehen, hat sie im November09 die Schule abgebrochen. Und jetzt kommt der Hammer: ihr Vater zahlt seit dem keinen Unterhalt mehr. Er lässt uns durch seinen Anwalt wissen, dass meine Tochter keinen Anspruch hat, weil sie nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung macht. Aber sie ist doch schon schwanger gewesen zu der Zeit. Schlimmer noch, der Anwalt meines Ex Mannes will, dass der Kindsvater Unterhalt an meine Tochter zahlt. Der aber hat kein Geld, weil er nach seiner Ausbildung nicht vom Betrieb übernommen wurde. Ich selber habe nur kleine Nebenjobs, bin 52 Jahre alt und kann meine Tochter und ihr Kind nicht finanziell Unterstützen.
Also muss doch in so einem Fall mein Ex Mann einspringen, ist doch richtig? Oder?

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69 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

'Wieso kann die Tochter "natürlich" nicht weiter zur Schule gehen, keine Ausbildung absolvieren? Schon 6 Monate vor der Geburt einen "dicken Bauch"? Es gibt X Programme für junge Mütter! Tagesmütter werden vom Jugendamt übernommen, sofern Bedürftigkeit da ist, es gibt Teilzeit-Ausbildungen (also, doppelt so lang, aber dafür nur halbtags, und für das Kind ist gesorgt).

Und Schwangerschaft allein ist weiss Gott und Mensch kein Grund, alles hinzuschmeissen. Bis 6 Wochen vor der Geburt kann man wirklich zur Schule gehen. Also, wieso soll der Vater da jetzt irgendwas zahlen? Ausserdem, sie bekommt doch mindestens 300 € für sich (Elterngeld), dann für das Kind Kindergeld (184 €) und Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse. Sie kann sich auch zusätzlich um ALG II bemühen.

Aber, wieso soll der Vater diesses "laissez-faire" finanzieren? Kapier ich nicht.

wirdwerden

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-- Editiert am 31.08.2010 10:41

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#2
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Also ich weis nur das unser Anwalt gesagt hat mein Ex müsse zahlen, aber der und seine neue Frau haben die Zahlungen eingestellt. Mein Anwalt meinte man kann mit einem Titel an den Unterhalt kommen. Und meine Tochter könne sich erst einmal um ihr Kind und sich selber kümmern. Ich müsste vielleicht erwähnen das meine Tochter unter den Borderline Syndrom leidet und sich mit der neuen Situation erst einmal zurecht finden muss.

Gruß
Vero

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wenn Du denn die Tochter bist, Du bist doch in keiner Ausbildung!

wirdwerden

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Vater hat vollkommen recht. Die Tochter befindet sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung, somit ist kein Unterhalt an sie zu leisten.
Demgegenüber ist ihr Freund/der Vater des Kindes beiden gegenüber unterhaltspflichtig. Ob er leistungsfähig ist, ist eine andere Sache.

Meine persönliche Meinung: Ihr macht euch das sehr einfach. Ich als Vater hätte auch einen Anwalt eingeschaltet.

Und den Satz

quote:
Da es ihr sehr unangenehm war mit "dickem Bauch" zur Schule zu gehen, hat sie im November09 die Schule abgebrochen.
finde ich wirklich lustig. Da war Mami gerade mal im 3. Monat und schon peinlich berührt???

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

"Wenn Du denn die Tochter bist, Du bist doch in keiner Ausbildung!

wirdwerden"

Die Antwort verstehe ich jetzt nicht :-(
Ich wollte doch nur wissen ob ich mit meiner Tochter vor Gericht etwas erreichen kann und mein Ex Mann den Unterhalt ab November nachzahlen muss.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Da sie nichts tut, die liebe Tochter, muss er auch keinen Unterhalt bezahlen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Danke für die schnelle Antwort. Also ich weis nur das unser Anwalt gesagt hat mein Ex müsse zahlen,


Auf welcher Grundlage denn? Der Anwalt ist ne Niete.

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"gruß azrael"

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#8
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja wohl auf der Grundlage das der Vater meines Enkels nicht zahlen kann. Von irgendwas muss sie doch leben, schon allein deswegen weil sie in einer eigenen Wohnung wohnt mit dem Kind.

Gruß
Vero

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hartz IV vielleicht? Oder ist ihr das auch unangenehm?



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"gruß azrael"

-- Editiert am 31.08.2010 11:07

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Tja, dann muss sie mal zur ARGE gehen. Aber, wirklich, im Nov. aufhören, irgend etwas zu tun, wenn das Kind im Mai kommt. Warum sollte dieses vom Vater finanziert werden?

wirdwerden

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#11
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja aber Hartz IV müsste sie doch auch irgendwann zurück zahlen. Ich kann meine Tochter nicht finanziell unterstützen, leider.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ja aber Hartz IV müsste sie doch auch irgendwann zurück zahlen.


Sag mal, lebt ihr irgendwie in Lala-Land??? Hartz IV muss nicht zurück gezahlt werden.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12301.09.2010 10:54:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Weil mein Mann standhaft geblieben ist und dem faulen Töchterchen keinen Unterhalt zahlt, greift jetzt der Titel und ihm wird sein Gehalt gepfändet. Toll!!!
Da ist dein Mann aber selber schuld, er hätte den Titel abändern lassen können/müssen. Nur standhaft bleiben nützt da nix. Solange der Titel genau so besteht, kann eben munter gepfändet werden. Ihr solltet das allerschnellstens ändern!

Zitat:
Also ich fürchte, wenn Euer Anwalt pfiffig ist, kommt Ihr auch mit Eurer Tour durch und der Vater der "Mutter-Tochter" darf zahlen.

In diesem Fall besteht kein Titel, von daher ist der Vater aus der Nummer raus.


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"gruß azrael"

-- Editiert am 31.08.2010 11:39

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#15
 Von 
guest-12301.09.2010 10:54:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich verstehe die Väter nicht die so ihre Kinder im stich lassen.
@Schrumse, für mich liest sich das so, als würdest Du der Tochter deines Mannes das Geld nicht gönnen. Sorry, aber bei meinem Ex Mann und dessen neuer Frau ist das auch so. Leben schön und meine Tochter kann gucken wo sie mit ihrem Kind bleibt. Das ist auch nicht fair.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Also ich verstehe die Väter nicht die so ihre Kinder im stich lassen.

Tut das der Vater deines Enkelkindes nicht auch? Er könnte sich einen Job suchen und für sein Kind aufkommen.

quote:
Sorry, aber bei meinem Ex Mann und dessen neuer Frau ist das auch so. Leben schön und meine Tochter kann gucken wo sie mit ihrem Kind bleibt. Das ist auch nicht fair.

Wieso ist das nicht fair? Ich vermute mal, dein Ex-Mann und seine Frau arbeiten für ihr Geld. Warum sollten sie sich dann das Leben nicht so schön wie möglich gestalten?
Und wenn deine Tochter ein Kind in ihrer momentanen Lebensplanung für richtig hält, dann soll sie auch bitte schön dafür sorgen, dass SIE sich dieses Kind auch finanziell leisten kann.
Btw. Warum suchst DU dir eigentlich nicht NOCH ein paar Nebenjobs oder gar eine Vollzeitstelle., um deinem armen Kind unter die Arme zu greifen? Das wäre doch mal was...

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"gruß azrael"

-- Editiert am 31.08.2010 11:56

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#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mein Anwalt meinte man kann mit einem Titel an den Unterhalt kommen.


Das kann man in der Tat. Aber, kein Richter der Welt wird den anordnen.
Es besteht definitiv kein Anspruch. Keine Ausbildung, kein Unterhalt, so einfach ist das.

quote:
Also ich verstehe die Väter nicht die so ihre Kinder im stich lassen.


Meinst du jetzt den Vater des Kindes? Ja, das seh ich auch so...

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hier hat sich doch die Tochter selbst in die Misere reinmanöviert. Sie ist ohne Not von der Schule gegangen.1/4 Jahr Unterbrechung der Schule, vielleicht mit etwas "Heimarbeit" , dann hätte sie nicht mal ein Schuljahr verloren. Dann hätte der Vater auch weiterzahlen müssen. Aber so? Wofür soll er zahlen? Sie ist in keiner Ausbildung, sie tut einfach nichts. Nochmals, es gibt Modelle, sepeziell für so junge Mütter. Aber, all das ist ja nicht gefragt. Denn das würde ja in Arbeit ausarten! Und das unterstützt Du als Mutter noch? Ich versteh es nicht.

wirdwerden

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""

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und jetzt kommt der Hammer: ihr Vater zahlt seit dem keinen Unterhalt mehr


Zahlt denn die Mutter Unterhalt?

Gegebenenfalls müssten die Eltern des Kindes der Tochter herangezogen werden.

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Tochter ist nicht mehr priviligiert, und die Mutter lebt von kleinen Aushilfsjobs (?) wie sie so schreibt. Also, sie kann nicht zahlen. Will ja wohl ihre Tätigkeit nicht ausweiten, wenn ich das so richtig verstehe.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Von irgendwas muss sie doch leben, schon allein deswegen weil sie in einer eigenen Wohnung wohnt mit dem Kind.


Wer hat eigentlich den Mietvertrag unterschrieben, welcher Vermieter nimmt einen Mieter ohne Einkommen?

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

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#23
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo an alle,
also da ich noch eine 12 Jährige Tochter habe und öfter auf meinen Enkel aufpasse, kann ich nicht Vollarbeiten gehen. Inzwischen bin ich über 50, war seit meiner Heirat Hausfrau. Ich finde unter diesen Voraussetzungen finde ich doch keine Arbeit. Zum Glück zahlt der Ex für meine kleine Tochter. Dann soll er die Große auch nicht im Stich lassen. Wenn man Kinder hat ist man auch verantwortlich. Wenn er sich eine neue Familie leisten kann, dann soll er seine alte Familie nicht vergessen. Meine Tochter hat es auf die Schwangerschaft nicht angelegt. Da kann Man(n) doch wohl ein Herz haben.

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wieso musst Du denn auf Deinen Enkel aufpassen, wenn die Tochter immer zu Hause ist? Wie wärs denn, wenn Du denn schon die Zeit hast, wenn Du sie dazu bringst, wieder in die Schule zu gehen? Wie wärs denn, wenn Du den glücklichen Vater dazu bringst, endlich für seine Familie zu sorgen? Dazu ist er nämlich primär verpflchtet. Und wie wärs, wenn Du schon meinst, dass Eltern bis zum St.-Nimmerleinstag für die Kinder sorgen müssen, finanziell, die auf der faulen Haut liegen dürfen, wenn Du dann den Anspruch, den Du an den Vater stellst, auch an Dich selbst stellst? Nicht mal jobben, sondern zur AfA gehen, nach Programmen für die Integration von älteren Mitarbeitern fragen? Da gibt es Programme, ebenso wie für junge Mütter.

Aber das ist ja alles nicht erwünscht. Hier scheinen ja die Weichen auf "wie komme ich möglichst ohne Arbeit durchs Leben" gestellt zu sein, bei Mutter und bei Tochter.

Also, sie soll wieder zur Schule gehen oder eine Ausbildung beginnen, und schon sieht doch alles ganz anders aus.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Vero,

quote:
kann ich nicht Vollarbeiten gehen.


Das musst du auch nicht. Deine Tochter ist nicht mehr privilegiert.

Genauso musst du aber auch verstehen, dass deinem Ex auch ein Leben *zusteht*.
Ein Leben ohne Unterhaltsverpflichtungen an Kinder, die nicht berechtigt sind.

quote:
Wenn man Kinder hat ist man auch verantwortlich
Meine Tochter hat es auf die Schwangerschaft nicht angelegt.


Deine Vorwürfe gehen an die falsche Adresse. Der Kindsvater ist in der Pflicht.
Was treibt er so den lieben langen Tag? Und warum musst du öfter deinen Enkel betreuen, was macht die Mutter in dieser Zeit?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#26
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn man Kinder hat ist man auch verantwortlich. Wenn er sich eine neue Familie leisten kann, dann soll er seine alte Familie nicht vergessen.

Tut er ja nicht, er zahlt ja für sein anderes Kind. Und die Begründung - ich kann nicht Vollzeit arbeiten gehen, weil ich öfter auf mein Enkelkind aufpasse ist lächerlich. Was macht Madame denn in der Zeit? Arbeiten? Oder sich wenigstensnen Job suchen???

Du kannst jetzt lamentieren bis zum gehtnichtmehr. Der Vater deiner Tochter/Opa ist nicht unterhaltspflichtig und damit basta. Und er muss auch nicht für die Fehler einer verpatzten Verhütung gerade stehen.
Wieso fragt der junge Vater eigentlich SEINE Eltern nicht um Unterstützung? Ist doch auch IHR Enkelchen...

Noch was: Von was hat deine Tochter eigentlich in den letzten 9 Monaten gelebt? WEr ist für sie, ihre Wohnung und für die Babykosten aufgekommen?


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"gruß azrael"



-- Editiert am 31.08.2010 13:50

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ azarel: ist doch wirklich ganz einfach. Die Tochter kann sich nicht um Arbeit/Ausbildung bemühen, weil sie ein Kind hat. Die Mutter kann nicht arbeiten, weil sie das Enkelkind der nichtarbeitenden Tochter sitten muss.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hat recht, wirdwerden. Manchmal bin ein wenig schwer von Begriff... :grins:

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

na, ich helfe doch gerne. Was mich an der ganzen Sache erschreckt ist, wie selbstverständlich hier eine Mutter ein untaugliches und letztlich auch unmoralisches Lebensbild an die Tochter weiter gibt. Da ist es ganz natürlich, dass man 6 Monate vor der Geburt sich dem süssen Nichtstun hingibt, dass man, obwohl gesund, auch hinterher nichts tut. Eben so lebt, wie die Mutter auch. Und die einzigen Energieen sich darauf konzentrieren, einen Dukatenesel zu finden, nicht aber aus der misslichen Situation herauszukommen.

Und sich dann über die fehlende Moral aufzuregen, wenn der Esel aus guten Gründen sich nicht mehr missbrauchen lassen will.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
vero1960
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Meine Tochter wird sich ja bemühen eine Arbeit zu finden. Meine Frage war ob sie Unterhalt von Nov 09 bis jetzt, also für die Zeit der Schwangerschaft bis jetzt nach der Geburt. Ich verstehe nicht was an dieser simplen Frage so anstößig ist.

Ich möchte nur das meine Tochter zu ihrem Recht kommt. In der Scheidungsphase hat mein Ex auch alles bezahlt. Dann kann er das doch jetzt auch tun, sind ja schließlich zwei Gehälter da.

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1x Hilfreiche Antwort

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