Titel zum Kindesunterhalt

2. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
d.bertram
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel zum Kindesunterhalt

Hallo,
obwohl ich immer (und immer pünktlich) Kindesunterhalt gezahlt hab, will meine Ex mich dazu verdonnern, einen Titel für den Kindesunterhalt zu unterschreiben. Da ich jedoch einen neuen Job hab und ich weiß, dass meine Ex weder mit Geld umgehen kann noch irgend welche Skrupel hat, hab ich jetzt das Problem, wie ich mich wehren kann. Wenn sie mit diesen Titel zu meinen neuen Arbeitgeber geht, oder zur Bank, oder sonst wo hin, kann sie damit machen was sie will. (Und ich bin meinen Job wieder los!)
Gibt es eine Möglichkeit, dagegen anzugehen?
Gruß
Dirk

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo Dirk,

wenn Du immer pünklich zahlst, kann sie Dir gar nichts anhaben. Ob mit oder ohne Titel.

Sicherlich hast Du einen Dauerüberweisungsauftrag!?! Und damit hat Sie keine Chace bei einer evtl. Pfändung.

Ich würde mich nicht beirren lassen!

Gruß
Datoli

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> wenn Du immer pünklich zahlst, kann sie Dir gar nichts anhaben. Ob mit oder ohne Titel.

Das ist inkorrekt !

Obwohl er den Unterghalt stets pünktlich (und sogar im Voraus bezahlt hat) wurde ein Vater vom JA (im Rahmen der von der Mutter beantragten Beistand) aufgefordert, einen dynamisierten Titel zu unterschreiben. Der Vater weigerte sich, da nur Zeitvertrags-Beschäftigung über 3J. vorhanden. Darauf hinwurde der Vater verklagt und mußte
letztendlich zur Vermeidung weiter Kosten den Titel unterschreiben. Sein Rechtsanwalt hatte ihm dazu geraten: "Null Chance!".


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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Alberto II,

wenn er einen Titel unterschreibt, egal welchen, heißt das nicht gleichzeitig dass sich aus DIESEM Titel pfänden lässt. Eine Pfändung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Dirk mit mit seinen Zahlungen in Verzug kommt.

Wenn die KM aus Geldmangel pfänden will, geht das nicht, oder seh ich diesen Sachverhalt verkehrt?

Datoli

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
d.bertram
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für die Menge an Antworten.
Jetzt hab ich jedoch noch eine letzte Frage.
Kann meine Ex (vielleicht aus böswilligkeit) trotzdem Pfänden, obwohl ich meinen Verpflichtugen nachkomme? Kann Sie mit dem Titel meinen neuen Arbeitgeger entsprechend benachrichtigen?
Danke und Gruß
Dirk

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#8
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

Versuchen kann sie es schon, aber durchkommen wird sie damit nicht.
Denk Dir mal sie startet einen Versuch, Du verlierst, wie s der Teufel will, Deine Arbeit.....
Ich glaub nicht, dass es einen Richter gibt, der ihr da noch wohlgesonnen ist.

und- warum soll sie Deinen neuen Arbeitgeber mit nen neuen Titel bequatschen? Du zahlst doch immer, pünktlich oder?

Mach Dich nicht verrückt....
Viel Glück

Datoli

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