Titel für Kindesunterhalt nicht erreichbar

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Titel für Kindesunterhalt nicht erreichbar

Hallo,

ich möchte einen Titel für den Kindesunterhalt erreichen. Die Beistandschaft beim Jugendamt hat aber schon im Vorfeld abgewunken, da der Kindesvater keinerlei Einkommen bezieht und HartzV erhält.


Der Richter würde in solchen Fällen keinen Titel zusprechen.

Wie kommen die Kinder dann an den Kindesunterhalt?

Würde man mit einem Anwalt mehr erreichen? Und wer trägt die Kosten in diesem Falle, wenn ich gut verdiene und keine Prozesskostenhilfe beantragen kann?

Ein Unterhaltsvorschuss für den jüngsten wurde schon beantragt.

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Würde man mit einem Anwalt mehr erreichen?


Auch ein Anwalt kann einem Nackten nicht in die Taschen greifen. Wo nichts zu holen ist, gibt es keinen Titel.
Sollte der Vater tatsächlich eines Tages ein Einkommen erzielen, kann jederzeit ein Titel erwirkt werden.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Es kann auch dann ein Titel erwirkt werden, wenn der Vater nachweislich (!) arbeiten könnte, jedoch von dem Virus "Faulentia" befallen ist.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Muss man ihn mit der Zahlung des Unterhalts in Verzug setzen?

Ich dachte der Titel ist auch wichtig um festzuhalten, ab wann genau er die Zahlungen leisten müsste.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

In Verzug gesetzt, das hat vermutlich schon das Jugendamt. Und dann kann man klagen. Aber, Du musst beweisen, dass er Arbeit finden könnte. Kannst Du das?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein AlgII-Empfänger wird nicht in Verzug gesetzt. Das JA stellt fest, dass dieser nicht zahlen kann und damit hat sich das Verfahren erledigt. Da laufen auch keine Schulden auf, denn dafür wäre eine Leistungsfähigkeit Voraussetzung. Und ein AlgII-Empfänger ist nunmal nicht leistungsfähig.
Unterhalt muß der Vater ab dem Moment zahlen, ab dem er Einkommen erzielt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Natürlich werden auch ALG II Empfänger in Verzug gesetzt. Wo steht, dass das nicht geht? Die einzige Frage ist doch, ob sie unverschuldet in der Situation sind oder aber ob sie ihre Bedürftigkeit zu vertreten haben. Wenn letzteres der Fall ist, dann laufen ganz normal Schulden auf.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist praktisch kaum möglich, einem AlgII-Empfänger nachzuweisen, dass er nicht arbeiten will oder seine Bedürftigkeit selber zu vertreten hat.
Deshalb enden solche Verfahren regelhaft mit einer Einstellung sobald der Unterhaltspflichtige seine wirtschaftliche Situation dem Gericht dargelegt hat.

-- Editiert hamburgerin01 am 20.08.2013 22:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Doch! Mir schwirrt eine Entscheidung des hiesigen Familiengerichts durch den Kopf, in der ganz klar festgestellt ist, dass der ALG II Empfänger jeden Job annehmen muss, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen (die Frage der Zumutbarkeit stellt sich also gar nicht), und dass der ALG II Empfänger schließlich acht Stunden am Tag Zeit habe, sich zu bewerben und diese Bewerbungen auch nachweisen müsse. Wenn das nicht gehe, dann werde mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Deshalb ja weiter oben mein Hinweis auf die Nachweisbarkeit der Bemühungen. Zwar hat die Kindsmutter bzw. das Kind dann im Augenblick noch keinen Unterhalt, allerdings laufen dann Schulden auf und es kann (hoffentlich) später vollstreckt werden.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Mir sind auch Fälle bekannt, in denen ALG-Empfänger in Strafsachen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht die Bewährungsauflage bekamen,, sich einen Nebenjob zu suchen, z.B.Regale in einem Supermarkt auffüllen, um wenigstens 50,- oder 100,-EUR Unterhalt zu zahlen. ALG-Empfang ist kein Alibi, sich um den Unterhalt zu drücken.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Hier sind wir wirklich einer Meinung, meri! Nur, weil jemand ALG II Empfänger ist, sind nicht alle Verpflichtungen automatisch ausgehebelt, die andere haben. Und zu dieser Meinung kann man kommen, wenn man die Auskunft von @ Hamburgerin liest, die zivilrechtlichen Regeln des Verzuges gelten für ALG II-Schuldner nicht und einen Titel gäbe es auch automatisch nicht.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Hier sind wir wirklich einer Meinung, meri


...so oft driften wir doch eigentlich gar nicht auseinander.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
die zivilrechtlichen Regeln des Verzuges gelten für ALG II-Schuldner nicht und einen Titel gäbe es auch automatisch nicht.

Bedenklich, welchen Unsinn du in sachliche Texte hineininterpretierst.

quote:
Die Beistandschaft beim Jugendamt hat aber schon im Vorfeld abgewunken, da der Kindesvater keinerlei Einkommen bezieht und HartzIV erhält.
Der Richter würde in solchen Fällen keinen Titel zusprechen.


Das ist die Regel. Sicher gibt es Ausnahmen. Aber hier ist ja keine Unterstützung von den zuständigen Behörden zu erwarten. Sinn der Beistandschaft ist ja, Unterhaltsforderungen geltend zu machen. Und wenn die schon abwinkt, wird das nichts.

Wieviele Menschen kennt Ihr denn, die AlgII beziehen und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden?


-- Editiert hamburgerin01 am 21.08.2013 15:50

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ein Titel würde hier ja nur was bringen wenn er bisher Unterhalt geazhlt hat und daraus ein alter Titel besteht. Dieses scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Aber warum kümmert sich den die Beistandsschaft nicht darum das dem guten Mann mal Dampf unterm Hintern gemacht wird. Warum kann er denn nicht arbeiten? Oder will er nicht können? Auch darum müsste sich die Beistandsschaft mal kümmern?
Sollte der Mann aber tatsächlich nicht arbeiten können, was weiß ich weil keine Arme und keine Beine, dann nutzt kein Titel der Welt etwas.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.837 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen