Hallo,
ich möchte einen Titel für den Kindesunterhalt erreichen. Die Beistandschaft beim Jugendamt hat aber schon im Vorfeld abgewunken, da der Kindesvater keinerlei Einkommen bezieht und HartzV erhält.
Der Richter würde in solchen Fällen keinen Titel zusprechen.
Wie kommen die Kinder dann an den Kindesunterhalt?
Würde man mit einem Anwalt mehr erreichen? Und wer trägt die Kosten in diesem Falle, wenn ich gut verdiene und keine Prozesskostenhilfe beantragen kann?
Ein Unterhaltsvorschuss für den jüngsten wurde schon beantragt.
LG
Titel für Kindesunterhalt nicht erreichbar
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Würde man mit einem Anwalt mehr erreichen?
Auch ein Anwalt kann einem Nackten nicht in die Taschen greifen. Wo nichts zu holen ist, gibt es keinen Titel.
Sollte der Vater tatsächlich eines Tages ein Einkommen erzielen, kann jederzeit ein Titel erwirkt werden.
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Es kann auch dann ein Titel erwirkt werden, wenn der Vater nachweislich (!) arbeiten könnte, jedoch von dem Virus "Faulentia" befallen ist.
wirdwerden
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Muss man ihn mit der Zahlung des Unterhalts in Verzug setzen?
Ich dachte der Titel ist auch wichtig um festzuhalten, ab wann genau er die Zahlungen leisten müsste.
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In Verzug gesetzt, das hat vermutlich schon das Jugendamt. Und dann kann man klagen. Aber, Du musst beweisen, dass er Arbeit finden könnte. Kannst Du das?
wirdwerden
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Ein AlgII-Empfänger wird nicht in Verzug gesetzt. Das JA stellt fest, dass dieser nicht zahlen kann und damit hat sich das Verfahren erledigt. Da laufen auch keine Schulden auf, denn dafür wäre eine Leistungsfähigkeit Voraussetzung. Und ein AlgII-Empfänger ist nunmal nicht leistungsfähig.
Unterhalt muß der Vater ab dem Moment zahlen, ab dem er Einkommen erzielt.
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Natürlich werden auch ALG II Empfänger in Verzug gesetzt. Wo steht, dass das nicht geht? Die einzige Frage ist doch, ob sie unverschuldet in der Situation sind oder aber ob sie ihre Bedürftigkeit zu vertreten haben. Wenn letzteres der Fall ist, dann laufen ganz normal Schulden auf.
wirdwerden
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Es ist praktisch kaum möglich, einem AlgII-Empfänger nachzuweisen, dass er nicht arbeiten will oder seine Bedürftigkeit selber zu vertreten hat.
Deshalb enden solche Verfahren regelhaft mit einer Einstellung sobald der Unterhaltspflichtige seine wirtschaftliche Situation dem Gericht dargelegt hat.
-- Editiert hamburgerin01 am 20.08.2013 22:24
Doch! Mir schwirrt eine Entscheidung des hiesigen Familiengerichts durch den Kopf, in der ganz klar festgestellt ist, dass der ALG II Empfänger jeden Job annehmen muss, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen (die Frage der Zumutbarkeit stellt sich also gar nicht), und dass der ALG II Empfänger schließlich acht Stunden am Tag Zeit habe, sich zu bewerben und diese Bewerbungen auch nachweisen müsse. Wenn das nicht gehe, dann werde mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Deshalb ja weiter oben mein Hinweis auf die Nachweisbarkeit der Bemühungen. Zwar hat die Kindsmutter bzw. das Kind dann im Augenblick noch keinen Unterhalt, allerdings laufen dann Schulden auf und es kann (hoffentlich) später vollstreckt werden.
wirdwerden
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Mir sind auch Fälle bekannt, in denen ALG-Empfänger in Strafsachen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht die Bewährungsauflage bekamen,, sich einen Nebenjob zu suchen, z.B.Regale in einem Supermarkt auffüllen, um wenigstens 50,- oder 100,-EUR Unterhalt zu zahlen. ALG-Empfang ist kein Alibi, sich um den Unterhalt zu drücken.
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Hier sind wir wirklich einer Meinung, meri! Nur, weil jemand ALG II Empfänger ist, sind nicht alle Verpflichtungen automatisch ausgehebelt, die andere haben. Und zu dieser Meinung kann man kommen, wenn man die Auskunft von @ Hamburgerin liest, die zivilrechtlichen Regeln des Verzuges gelten für ALG II-Schuldner nicht und einen Titel gäbe es auch automatisch nicht.
wirdwerden
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quote:
Hier sind wir wirklich einer Meinung, meri
...so oft driften wir doch eigentlich gar nicht auseinander.
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@wirdwerden:
Zitat:die zivilrechtlichen Regeln des Verzuges gelten für ALG II-Schuldner nicht und einen Titel gäbe es auch automatisch nicht.
Bedenklich, welchen Unsinn du in sachliche Texte hineininterpretierst.
quote:
Die Beistandschaft beim Jugendamt hat aber schon im Vorfeld abgewunken, da der Kindesvater keinerlei Einkommen bezieht und HartzIV erhält.
Der Richter würde in solchen Fällen keinen Titel zusprechen.
Das ist die Regel. Sicher gibt es Ausnahmen. Aber hier ist ja keine Unterstützung von den zuständigen Behörden zu erwarten. Sinn der Beistandschaft ist ja, Unterhaltsforderungen geltend zu machen. Und wenn die schon abwinkt, wird das nichts.
Wieviele Menschen kennt Ihr denn, die AlgII beziehen und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden?
-- Editiert hamburgerin01 am 21.08.2013 15:50
Ein Titel würde hier ja nur was bringen wenn er bisher Unterhalt geazhlt hat und daraus ein alter Titel besteht. Dieses scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Aber warum kümmert sich den die Beistandsschaft nicht darum das dem guten Mann mal Dampf unterm Hintern gemacht wird. Warum kann er denn nicht arbeiten? Oder will er nicht können? Auch darum müsste sich die Beistandsschaft mal kümmern?
Sollte der Mann aber tatsächlich nicht arbeiten können, was weiß ich weil keine Arme und keine Beine, dann nutzt kein Titel der Welt etwas.
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