Studium unterhalt

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
chris1306
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium unterhalt

hallo,
ich hab eine 9 jährige tochter der gegenüber ich unterhaltspflichtig bin. zum zeitpunkt der geburt war ich minderjährig und noch mit der schule beschäftigt; 10.klasse. nach meiner mittleren reife war ich dann 2 jahre auf einer Fachoberschule jedoch ohne abschluss und habe dann eine Lehre zum fachinformatiker gemacht. bis zu diesem zeitpunkt musste ich keinen unterhalt zahlen. jetzt bin ich seit einigen jahren bei der bundeswehr un zahle den unterhalt selbst.
ich zahle für meine tochter seit sie 6 jahre alt ist
demnächst endet meine zeit bei der bundeswehr und ich möchte die klassenstufe 12 besuchen um mein fachabitur nach zu holen und im anschluss 3 jahre studieren gehn. folglich wäre ich nicht in der lage für die zeit der 1jähren schule und des 3 jährigen studiums den unterhalt zu zahlen.
sparen sich ab diesem zeitpunkt schulden an oder wie ist das dann geregelt? gibt es für diese schulden eine obergrenze. ist das ganze dann zinsfrei??

-- Editiert von chris1306 am 09.07.2008 17:22:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Chris,

wovon soll dein Kind in diesen vier Jahren leben?
Unterhaltsvorschuss scheint ausgeschöpft zu sein.

Was hält die Kindsmutter davon?

Grüßle

P.S. Heut echt schlimm hier....
Wieviele User hatten wir schon, die sich vor KU drücken wollten??

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#2
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich kenne nur die Möglichkeit, dass das Jugendamt den Unterhalt vorstreckt.
Das geht aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und man muss den Unterhalt nachzahlen.

Ich weiß aber nicht wie das ist, wenn du schon eine Ausbildung hast.
Da würde ich stark vermuten, dass du arbeiten gehen musst und für den Unterhalt selbst aufkommen musst.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Nadja,

der TE hat die ersten 6 Jahre nix bezahlt. Länger gibts UVG nicht.

quote:
Ich weiß aber nicht wie das ist, wenn du schon eine Ausbildung hast.
Da würde ich stark vermuten, dass du arbeiten gehen musst und für den Unterhalt selbst aufkommen musst.


So seh ich das auch!

Grüßle


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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
P.S. Heut echt schlimm hier....
Wieviele User hatten wir schon, die sich vor KU drücken wollten??


Hatte Chemiker nicht neulich die These, dass 9 von 10 Vätern Unterhalt zahlen? Die wage ich aber zu bezweifeln...

-----------------
"gruß azrael


"

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#5
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hey Camper,

quote:
Nach 12 Jahren Bundeswehrzeit kriegt mean meines Wissens nach so viel Entlassungsgeld


Wenn ich mal grob rechne:

Kind geboren - Vater minderjährig, dann war er höchstens 17, denn mit 18 ist man volljährig.:)
Mittlerweile ist das Kind 9, wäre der Vater also höchstens 26.
Wenn ich von diesen 26 dann 12 Jahre Bundeswehrzeit abziehe, müsste er mit 14 eingezogen worden sein...:)

Grüßle


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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Entlassungsgeld, odeer wie man das nennt, kriegt er ebenso, wie alle Möglichkeiten bei beruflicher (Wieder)eingliederung.


Stimmt!
Bei einer 4-6-jährigen Dienstzeit wären das 6 Monate Übergangsgeld + das 4-fache seines Gehaltes als Entlassgeld.
Bei einer 6-8-jährigen Dienstzeit 1 Jahr Übergangsgeld + das 4-fache seines Gehaltes als Entlassgeld.

Ich frage mich nur, warum der TE nicht die Möglichkeiten bei der Bundeswehr nutzt, um sich beruflich weiterzubilden.

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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